21.11.2025
CLOUD-SERVICES

Europa: Digitale Souveränität wird zum Großthema

Österreich initiierte jüngst eine "Declaration on European Digital Sovereignty", die von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird. Profitieren könnte davon auch der in Kärnten ansässige Cloud-Anbieter Anexia. Gründer Alexander Windbichler sprach zum Thema im brutkasten-Talk.
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Anexia-Gründer Alexander Windbichler im brutkasten-Talk | (c) brutkasten / Dervisevic
Anexia-Gründer Alexander Windbichler im brutkasten-Talk | (c) brutkasten / Dervisevic

Erst der Ukraine-Krieg, dann Donald Trump: Die geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Jahre befeuern zusehends eine Diskussion rund um Abhängigkeiten Europas. Das Wort der Stunde lautet „Souveränität“ – auch und vor allem im Digital-Bereich.

Daten-Einblick und „Killswitch“

Im Cloud-Computing ist die Rechtslage in den USA eindeutig – und das im Zweifelsfall sehr zu Ungunsten Europas. Der Patriot Act und der Cloud Act führen nicht nur dazu, dass US-Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google US-Behörden auf Weisung Einblick in Daten auf ihren Servern gewähren müssen – selbst wenn diese in der EU stehen. Sogar eine Weisung zur Abschaltung durch die US-Regierung ist rechtlich möglich.

Alexander Windbichler, Gründer und Group CEO des in Kärnten ansässigen Cloud-Anbieters Anexia, nennt das im brutkasten-Talk einen „Killswitch“. „Um es sehr plakativ auszudrücken: Trump könnte sagen: ‚Gebt mir Grönland, oder ich schalte Europa die Cloud ab“, warnt der Gründer. Und er präzisiert: „Das würde bedeuten, dass keine Züge mehr fahren, keine Post mehr zugestellt wird, kein Zahlungsverkehr mehr geht und so weiter und so fort. Das sehe ich als Europäer einfach als großes Problem.“

EU-Politik könnte Anexia zugute kommen

Anexia könnte freilich sehr von verstärkten europäischen Bemühungen zur digitalen Souveränität im Cloud-Bereich profitieren. Schon jetzt betreibt das Unternehmen weltweit mehr als 100 Server-Standorte und wächst stetig weiter. Es gehe aber nicht darum, etwas gegen die USA zu haben. Er wünsche sich „eine Partnerschaft auf Augenhöhe“ sagt Windbichler über die europäisch-amerikanischen Beziehungen im Digital-Bereich – und gibt damit wohl auch das Ziel aus, das er für sein Unternehmen im Vergleich zu den großen US-Anbietern hat.

Einem entsprechenden Push von politischer Seite könnte die EU nun tatsächlich einen Schritt näher sein. Denn jüngst unterzeichneten alle 27 Mitgliedsstaaten die von Österreich initiierte „Declaration on European Digital Sovereignty“. „Alle haben die Wichtigkeit verstanden. Nun haben wir ein gemeinsames Ziel und haben den Weg dorthin festgelegt. Denn digitale Souveränität ist Sicherheitspolitik, Innovationspolitik und Demokratiepolitik zugleich“, kommentiert Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in einer Aussendung. „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

US-Anwendungen auf europäischen Servern

Auch Windbichler begrüßt die EU-Erklärung und kommentiert: „Die digitale Souveränität Europas ist kein Traum, sondern ein realistisches Ziel.“ Europa habe „zahlreiche starke Unternehmen, die diese Aufgabe stemmen können und wollen“. Dazu wäre aber gewiss noch einiges an Arbeit zu leisten und Infrastruktur zu schaffen. Globale Anbieter dominieren aktuell noch den Markt in Österreich wie eine umfassende Erhebung durch A1 vergangenes Jahr zeigte (brutkasten berichtete).

Sie werden nicht zuletzt auch wegen ihrer mit den Cloud-Diensten verknüpften global verbreiteten Software-Anwendungen genutzt. Für Windbichler stellt das im brutkasten-Talk kein Hindernis dar: „Microsoft hat super Produkte. Wir verwenden ja genauso Teams. Mein Ansatz ist: Ich möchte weiterhin diese Produkte nutzen, aber digital souverän in Europa ohne ‚Killswitch‘. Und zu einem fairen Lizenzpreis.“ Dann würden auch tatsächlich beide Seiten profitieren, meint der Gründer.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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