25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Gründer von Fiskaly: Patrick Gaubatz, Johannes Ferner, Simon Tragatschnig (v. l.) | (c) Fiskaly

Das Wiener Fintech fiskaly expandiert nach Tschechien. Mit seiner neuen Softwarelösung Sign CZ will das Unternehmen Händler und Kassensystemanbieter bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützen. Ab 1. Jänner 2027 führt Tschechien die verpflichtende elektronische Umsatzerfassung, kurz EET 2.0, wieder ein. Diese betrifft insbesondere Unternehmen im Handel, in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor.

Software kann bereits getestet werden

Mit Sign CZ bietet fiskaly eine cloudbasierte Schnittstelle, über die Kassensysteme Umsätze elektronisch an die tschechische Finanzverwaltung übermitteln können. Die Lösung kommt ohne zusätzliche Hardware aus und soll Unternehmen die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben erleichtern. Die Softwarelösung kann bereits vor der Einführung der neuen Registrierkassenpflicht integriert und getestet werden. Diese tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft.

Für kleinere Unternehmen bietet die tschechische Finanzverwaltung ab Dezember zudem eine kostenlose Webanwendung namens Moje eet an. Diese ist allerdings auf Betriebe mit maximal zwei Erfassungseinheiten beschränkt. Fiskaly richtet sich mit seiner Lösung hingegen insbesondere an Kassensystemanbieter und Unternehmen, die die elektronische Umsatzerfassung in bestehende Systeme integrieren wollen.

Tschechien führt Registrierkassenpflicht erneut ein

Mit EET 2.0 führt Tschechien die elektronische Registrierkassenpflicht wieder ein. Die ursprüngliche Regelung wurde zunächst während der Corona-Pandemie ausgesetzt und Anfang 2023 schließlich abgeschafft. Die neue Version soll einfacher und weniger bürokratisch sein. So entfällt etwa die Pflicht, gedruckte Kassenbelege auszustellen.

Erfasst werden künftig grundsätzlich Zahlungen vor Ort, unabhängig davon, ob Kunden bar, mit Karte oder per QR-Code bezahlen. Reine Online-Zahlungen sind von der Regelung ausgenommen.

Mit der Wiedereinführung will die tschechische Regierung Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft eindämmen sowie für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Das Finanzministerium rechnet durch die Maßnahme mit zusätzlichen Staatseinnahmen von rund 560 Millionen Euro jährlich.

Fiskaly mittlerweile in neun europäischen Märkten aktiv

Mit dem Markteintritt in Tschechien setzt fiskaly seine europäische Expansion fort. Zu den bisherigen Expansionsschritten zählen unter anderem der Markteintritt in Spanien 2023 sowie die Übernahme des schwedischen Anbieters InfraSec im Dezember 2025. „Wir begrüßen Tschechiens Schritt hin zu einer modernen, digitalen Umsatzerfassung und einem faireren steuerlichen Umfeld“, sagt Johannes Ferner, Co-Founder und Co-CEO von fiskaly.

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