22.12.2023

Das war das Kryptojahr 2023

Crypto Weekly #126. In dieser Sonderausgabe des Crypto Weekly blicken wir nicht auf die vergangene Woche, sondern gleich auf das gesamte Jahr 2023 zurück.
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Crypto Weekly
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Die Kurstafel:

31.12.202222.12.2023+/-
Bitcoin16.604 $43.605 $+ 163%
Ethereum1.199 $2.299 $+ 92%
BNB246 $268 $+ 9%
Solana9,89 $94,23 $+ 853%
XRP0,3454 $0,6196 $+ 79%
Cardano0,2457 $0,6174 $+ 151%
Avalanche10,87 $44,39 $+ 308%
Dogecoin0,0684 $0,0933 $+ 36%
Polkadot4,32 $7,98 $+ 85%
Tron0,0544 $0,1043 $+ 92%
Daten sind von CoinGecko und am Stand von Freitagnachmittag

🥶 Das Ende des Kryptowinters?

In dieser Sonderausgabe von Crypto Weekly blicken wir ausnahmsweise nicht nur auf die vergangene Woche, sondern gleich auf das gesamte Jahr zurück. Wenn man das für 2023 machen möchte, muss man aber eigentlich noch ein bisschen früher ansetzen - und zwar im Jahr 2022. Nein, keine Angst, wir rekapitulieren jetzt nicht zwei volle Jahre. 

Aber ein bisschen Kontext braucht es: Denn wenn wir 2023 beurteilen wollen, müssen wir sehen, woher wir gekommen sind. Und 2022 war ein Jahr, in dem wir einen frostigen Kryptowinter erlebt haben. 

Die unrühmlichen Tiefpunkte waren sicherlich einerseits der Zusammenbruch des Terra-Luna-Ökosystems - Luna war zum damaligen Zeitpunkt immerhin eine der zehn größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung. Und andererseits dann im Spätherbst die Pleite der Kryptobörse FTX. Wie erwähnt, soll an dieser Stelle aber nicht 2022 behandelt werden (das ist in Crypto Weekly #85 ausführlichst geschehen und kann hier nachgelesen werden!).

Merken wir uns also nur: 2022 war für die Krypto-Szene ein Jahr von Pleiten, Pech und Pannen. Das schlug sich auch in der Kursentwicklung nieder: Die war durchwegs sehr schwach.

📈 Wie der Markt nach der FTX-Pleite plötzlich wieder stieg - und es niemand merkte

Das war auch die Situation zum Jahreswechsel 2022/23. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit stand die Kryptobranche nicht besonders gut da, um es zurückhaltend auszudrücken. So bekam dann auch kaum jemand mit, dass bereits im Jänner - wenige Woche nach der FTX-Pleite - etwas Erstaunliches passierte: Die Kurse stiegen. 

Gerade so, als wäre mit dem Abschluss des Katastrophenjahres 2022 irgendwo ein Schalter umgelegt worden, ging es plötzlich wieder aufwärts am Kryptomarkt. Er profitierte dabei vor allem von einer allgemein besseren Stimmung auch an den traditionellen Finanzmärkten (siehe Crypto Weekly #86). Schon Mitte Jänner erreichten Bitcoin und Ethereum dann wieder ihre Kursniveaus von vor der FTX-Pleite (Crypto Weekly #87), kurz darauf den höchsten Stand seit Sommer 2022 (Crypto Weekly #88).

🥊 US-Börsenaufsicht vs. US-Kryptobranche: Der Kampf des Jahres

Spätestens im Februar rückte dann aber ein anderes Thema ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Die US-Börsenaufsicht und ihr Vorgehen gegen die Kryptobranche. Wohlgesonnen war sie ihr schon zuvor nicht gewesen. Aber spätestens mit der Pleite von FTX geriet die Börsenaufsicht offenbar zusätzlich unter Druck, in der Kryptobranche sehr genau hinzuschauen.

Anfang Februar schloss die Behörde einen aufsehenerregenden Vergleich mit Kraken. Das ist immerhin eine der wichtigsten US-Kryptobörsen. Kraken verpflichtet sich darin zu einer Strafzahlung von 30 Mio. Dollar - und musste sein Staking-Angebot in den USA völlig einstellen (siehe Crypto Weekly #90). 

Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Es blieb nicht bei Kraken. Im März kündigte die Börsenaufsicht auch Schritte gegen den Konkurrenten Coinbase an (siehe Crypto Weekly #95). Dieser hatte jedoch schon zuvor öffentlich in Aussicht gestellt, sich auf keinen Vergleich einlassen zu wollen. Auch war CEO Brian Armstrong immer wieder mit scharfer öffentlicher Kritik an der Börsenaufsicht aufgefallen. 

Ebenfalls im März klagte eine andere Behörde (die für Derivate zuständige Commodity Futures Trading Commission), eine weitere größe Kryptobörse - nämlich Binance (siehe Crypto Weekly #96). Die Börsenaufsicht selbst klagte Binance auch noch - und zwar im Juni. Fast zeitgleich folgte dann auch die erwartete Klage gegen Coinbase (Crypto Weekly #103).

Binance ist ein Fall für sich. Es kam im November dann auch tatsächlich zu einem Hammer-Urteil: Dieses sah nicht nur eine Milliardenstrafe vor, sondern bedeutete auch den Rückzug von Gründer und CEO CZ von der Unternehmensspitze (Crypto Weekly #123).

Zurück zu Coinbase, dessen Fall etwas weniger spezifisch ist als jener von Binance. Gegen die US-Börse lautete der Vorwurf im Wesentlichen, dass von ihr angebotene Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien - und dann eben einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen müssten. Das ist der altbekannte Streitpunkt zwischen Börsenaufsicht und US-Kryptobranche. Und geklärt ist er bis heute nicht.  

Immerhin aber gab es ein Urteil in einem anderen Fall - dem von Ripple. Der Rechtsstreit hatte sich seit Ende 2020 dahingezogen. Auch hier ging es um diese Frage: Ist Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen und hat das Unternehmen mit dem Verkauf von XRP somit gegen Wertpapiergesetze verstoßen? 

Das Urteil fiel nicht ganz so günstig aus, wie die Krypto-Community in den ersten Reaktionen annahm. Gleichzeitig war es auch weit entfernt von einem Idealszenario für die Börsenaufsicht (Crypto Weekly #108). Diese ist aber ohnehin in Berufung gegangen - und das letzte Wort in der Angelegenheit dürfte noch länger nicht gesprochen sein. 

🚀 BlackRock und die Bitcoin-ETFs - der Hoffnungsschimmer für die Branche 

Auch in einem anderen Rechtsstreit gab es ein Urteil, das eher ungünstig für die Börsenaufsicht ausgefallen ist. Und zwar in jenem mit dem Vermögensverwalter Grayscale. Dieser betreibt einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. 

Diesen Trust wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht. Das Gericht urteilte, dass die Behörde verabsäumt hat, das Urteil ausreichend zu begründen (Crypto Weekly #113).

Das heißt noch lange nicht, dass die Umwandlung genehmigt ist - aber die Kryptoszene sah es als weiteres Signal, dass es möglicherweise doch bald zur Genehmigung eines Bitcoin-ETFs in den USA kommen könnte. Und damit sind wir jetzt bei dem Thema angelangt, dass die zweite Jahreshälfte dominiert hat.

Wieder auf die Agenda gebracht hat das Thema BlackRock (Crypto Weekly #104). Der weltgrößte Vermögensverwalter hat im Juni einen Antrag bei der US-Börsenaufsicht auf einen sogenannten Bitcoin-Spot-ETF eingereicht. Das ist ein ETF, der direkt in Bitcoin investiert. Bisher sind in den USA nur ETFs zugelassen worden, die in Bitcoin-Futures investieren - also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Aber eben nicht in die Kryptowährung selbst. 

BlackRock hat aber einen hervorragenden Track Record, was ETF-Genehmigungen angeht. Nur ein einziges Mal hat die Börsenaufsicht einen solchen Antrag abgelehnt. Das beflügelte die Fantasie in der Kryptoszene - und nicht nur dort. Denn rasch zogen auch andere Vermögensverwalter mit eigenen Anträgen nach. 

Einen konkreten Hinweis darauf, dass die Börsenaufsicht ihre Haltung zu Bitcoin-Spot-EFTs geändert haben könnte, gab es keinen. Aber die simple Tatsache, dass BlackRock einen solchen Antrag einreichte, galt vielen schon als Beleg genug, dass eine gewisse Chance vorhanden sein müsste.

Über den Sommer flaute der Hype wieder etwas ab. Einfach, weil es keine weiteren Entwicklungen in der Angelegenheit gab. Gegen Ende des Jahres geriet das Thema aber wieder stärker auf die Agenda. Am Markt sah man zunehmend Indizien, dass bald ein Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt wird. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das wird sich noch weisen.

Aber mittlerweile muss man sagen: Sollte es Anfang 2024 nicht dazu kommen, wäre das für die Branche eine gewaltige Enttäuschung.

🧐 Was sonst noch so passiert ist 

Und war das alles? Nein! Natürlich gab es auch noch andere Themen: Der Aufruhr um Ordinals bei Bitcoin etwa (Crypto Weekly #91) oder das “Shapella”-Upgrade bei Ethereum (Crypto Weekly #99). Es gab die Kontroverse rund am Worldcoin, dem Kryptoprojekt von OpenAI-CEO Sam Altman (Crypto Weekly #109). Nicht unumstritten war auch der Hype rund um die Social-Media-Plattform Friend Tech (Crypto Weekly #112).

Im April beschloss das EU-Parlament ein umfassendes Rahmenwerk zur Kryptoregulierung, Markets in Crypto Assets (MiCA). Dann gab es noch den Hack des Protokolls Curve, der kurzzeitig die gesamte DeFi-Szene zittern ließ (Crypto Weekly #110). Im November wurde dann FTX-Gründer Sam Bankman-Fried schuldig gesprochen (Crypto Weekly #121). Und es gab sicherlich noch eine ganze Reihe an weiteren Themen, die Erwähnung finden könnten.

Was kommt 2024 auf uns zu? Vielleicht der erste in den USA zugelassene Bitcoin-Spot-ETF. Definitiv kommen wird das nächste Bitcoin-Halving im April. Und der nächste Bullenmarkt? Das wird sich erst zeigen müssen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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