22.12.2023

Das war das Kryptojahr 2023

Crypto Weekly #126. In dieser Sonderausgabe des Crypto Weekly blicken wir nicht auf die vergangene Woche, sondern gleich auf das gesamte Jahr 2023 zurück.
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Die Kurstafel:

31.12.202222.12.2023+/-
Bitcoin16.604 $43.605 $+ 163%
Ethereum1.199 $2.299 $+ 92%
BNB246 $268 $+ 9%
Solana9,89 $94,23 $+ 853%
XRP0,3454 $0,6196 $+ 79%
Cardano0,2457 $0,6174 $+ 151%
Avalanche10,87 $44,39 $+ 308%
Dogecoin0,0684 $0,0933 $+ 36%
Polkadot4,32 $7,98 $+ 85%
Tron0,0544 $0,1043 $+ 92%
Daten sind von CoinGecko und am Stand von Freitagnachmittag

🥶 Das Ende des Kryptowinters?

In dieser Sonderausgabe von Crypto Weekly blicken wir ausnahmsweise nicht nur auf die vergangene Woche, sondern gleich auf das gesamte Jahr zurück. Wenn man das für 2023 machen möchte, muss man aber eigentlich noch ein bisschen früher ansetzen – und zwar im Jahr 2022. Nein, keine Angst, wir rekapitulieren jetzt nicht zwei volle Jahre. 

Aber ein bisschen Kontext braucht es: Denn wenn wir 2023 beurteilen wollen, müssen wir sehen, woher wir gekommen sind. Und 2022 war ein Jahr, in dem wir einen frostigen Kryptowinter erlebt haben. 

Die unrühmlichen Tiefpunkte waren sicherlich einerseits der Zusammenbruch des Terra-Luna-Ökosystems – Luna war zum damaligen Zeitpunkt immerhin eine der zehn größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung. Und andererseits dann im Spätherbst die Pleite der Kryptobörse FTX. Wie erwähnt, soll an dieser Stelle aber nicht 2022 behandelt werden (das ist in Crypto Weekly #85 ausführlichst geschehen und kann hier nachgelesen werden!).

Merken wir uns also nur: 2022 war für die Krypto-Szene ein Jahr von Pleiten, Pech und Pannen. Das schlug sich auch in der Kursentwicklung nieder: Die war durchwegs sehr schwach.

📈 Wie der Markt nach der FTX-Pleite plötzlich wieder stieg – und es niemand merkte

Das war auch die Situation zum Jahreswechsel 2022/23. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit stand die Kryptobranche nicht besonders gut da, um es zurückhaltend auszudrücken. So bekam dann auch kaum jemand mit, dass bereits im Jänner – wenige Woche nach der FTX-Pleite – etwas Erstaunliches passierte: Die Kurse stiegen. 

Gerade so, als wäre mit dem Abschluss des Katastrophenjahres 2022 irgendwo ein Schalter umgelegt worden, ging es plötzlich wieder aufwärts am Kryptomarkt. Er profitierte dabei vor allem von einer allgemein besseren Stimmung auch an den traditionellen Finanzmärkten (siehe Crypto Weekly #86). Schon Mitte Jänner erreichten Bitcoin und Ethereum dann wieder ihre Kursniveaus von vor der FTX-Pleite (Crypto Weekly #87), kurz darauf den höchsten Stand seit Sommer 2022 (Crypto Weekly #88).

🥊 US-Börsenaufsicht vs. US-Kryptobranche: Der Kampf des Jahres

Spätestens im Februar rückte dann aber ein anderes Thema ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Die US-Börsenaufsicht und ihr Vorgehen gegen die Kryptobranche. Wohlgesonnen war sie ihr schon zuvor nicht gewesen. Aber spätestens mit der Pleite von FTX geriet die Börsenaufsicht offenbar zusätzlich unter Druck, in der Kryptobranche sehr genau hinzuschauen.

Anfang Februar schloss die Behörde einen aufsehenerregenden Vergleich mit Kraken. Das ist immerhin eine der wichtigsten US-Kryptobörsen. Kraken verpflichtet sich darin zu einer Strafzahlung von 30 Mio. Dollar – und musste sein Staking-Angebot in den USA völlig einstellen (siehe Crypto Weekly #90). 

Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Es blieb nicht bei Kraken. Im März kündigte die Börsenaufsicht auch Schritte gegen den Konkurrenten Coinbase an (siehe Crypto Weekly #95). Dieser hatte jedoch schon zuvor öffentlich in Aussicht gestellt, sich auf keinen Vergleich einlassen zu wollen. Auch war CEO Brian Armstrong immer wieder mit scharfer öffentlicher Kritik an der Börsenaufsicht aufgefallen. 

Ebenfalls im März klagte eine andere Behörde (die für Derivate zuständige Commodity Futures Trading Commission), eine weitere größe Kryptobörse – nämlich Binance (siehe Crypto Weekly #96). Die Börsenaufsicht selbst klagte Binance auch noch – und zwar im Juni. Fast zeitgleich folgte dann auch die erwartete Klage gegen Coinbase (Crypto Weekly #103).

Binance ist ein Fall für sich. Es kam im November dann auch tatsächlich zu einem Hammer-Urteil: Dieses sah nicht nur eine Milliardenstrafe vor, sondern bedeutete auch den Rückzug von Gründer und CEO CZ von der Unternehmensspitze (Crypto Weekly #123).

Zurück zu Coinbase, dessen Fall etwas weniger spezifisch ist als jener von Binance. Gegen die US-Börse lautete der Vorwurf im Wesentlichen, dass von ihr angebotene Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien – und dann eben einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen müssten. Das ist der altbekannte Streitpunkt zwischen Börsenaufsicht und US-Kryptobranche. Und geklärt ist er bis heute nicht.  

Immerhin aber gab es ein Urteil in einem anderen Fall – dem von Ripple. Der Rechtsstreit hatte sich seit Ende 2020 dahingezogen. Auch hier ging es um diese Frage: Ist Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen und hat das Unternehmen mit dem Verkauf von XRP somit gegen Wertpapiergesetze verstoßen? 

Das Urteil fiel nicht ganz so günstig aus, wie die Krypto-Community in den ersten Reaktionen annahm. Gleichzeitig war es auch weit entfernt von einem Idealszenario für die Börsenaufsicht (Crypto Weekly #108). Diese ist aber ohnehin in Berufung gegangen – und das letzte Wort in der Angelegenheit dürfte noch länger nicht gesprochen sein. 

🚀 BlackRock und die Bitcoin-ETFs – der Hoffnungsschimmer für die Branche 

Auch in einem anderen Rechtsstreit gab es ein Urteil, das eher ungünstig für die Börsenaufsicht ausgefallen ist. Und zwar in jenem mit dem Vermögensverwalter Grayscale. Dieser betreibt einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. 

Diesen Trust wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht. Das Gericht urteilte, dass die Behörde verabsäumt hat, das Urteil ausreichend zu begründen (Crypto Weekly #113).

Das heißt noch lange nicht, dass die Umwandlung genehmigt ist – aber die Kryptoszene sah es als weiteres Signal, dass es möglicherweise doch bald zur Genehmigung eines Bitcoin-ETFs in den USA kommen könnte. Und damit sind wir jetzt bei dem Thema angelangt, dass die zweite Jahreshälfte dominiert hat.

Wieder auf die Agenda gebracht hat das Thema BlackRock (Crypto Weekly #104). Der weltgrößte Vermögensverwalter hat im Juni einen Antrag bei der US-Börsenaufsicht auf einen sogenannten Bitcoin-Spot-ETF eingereicht. Das ist ein ETF, der direkt in Bitcoin investiert. Bisher sind in den USA nur ETFs zugelassen worden, die in Bitcoin-Futures investieren – also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Aber eben nicht in die Kryptowährung selbst. 

BlackRock hat aber einen hervorragenden Track Record, was ETF-Genehmigungen angeht. Nur ein einziges Mal hat die Börsenaufsicht einen solchen Antrag abgelehnt. Das beflügelte die Fantasie in der Kryptoszene – und nicht nur dort. Denn rasch zogen auch andere Vermögensverwalter mit eigenen Anträgen nach. 

Einen konkreten Hinweis darauf, dass die Börsenaufsicht ihre Haltung zu Bitcoin-Spot-EFTs geändert haben könnte, gab es keinen. Aber die simple Tatsache, dass BlackRock einen solchen Antrag einreichte, galt vielen schon als Beleg genug, dass eine gewisse Chance vorhanden sein müsste.

Über den Sommer flaute der Hype wieder etwas ab. Einfach, weil es keine weiteren Entwicklungen in der Angelegenheit gab. Gegen Ende des Jahres geriet das Thema aber wieder stärker auf die Agenda. Am Markt sah man zunehmend Indizien, dass bald ein Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt wird. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das wird sich noch weisen.

Aber mittlerweile muss man sagen: Sollte es Anfang 2024 nicht dazu kommen, wäre das für die Branche eine gewaltige Enttäuschung.

🧐 Was sonst noch so passiert ist 

Und war das alles? Nein! Natürlich gab es auch noch andere Themen: Der Aufruhr um Ordinals bei Bitcoin etwa (Crypto Weekly #91) oder das “Shapella”-Upgrade bei Ethereum (Crypto Weekly #99). Es gab die Kontroverse rund am Worldcoin, dem Kryptoprojekt von OpenAI-CEO Sam Altman (Crypto Weekly #109). Nicht unumstritten war auch der Hype rund um die Social-Media-Plattform Friend Tech (Crypto Weekly #112).

Im April beschloss das EU-Parlament ein umfassendes Rahmenwerk zur Kryptoregulierung, Markets in Crypto Assets (MiCA). Dann gab es noch den Hack des Protokolls Curve, der kurzzeitig die gesamte DeFi-Szene zittern ließ (Crypto Weekly #110). Im November wurde dann FTX-Gründer Sam Bankman-Fried schuldig gesprochen (Crypto Weekly #121). Und es gab sicherlich noch eine ganze Reihe an weiteren Themen, die Erwähnung finden könnten.

Was kommt 2024 auf uns zu? Vielleicht der erste in den USA zugelassene Bitcoin-Spot-ETF. Definitiv kommen wird das nächste Bitcoin-Halving im April. Und der nächste Bullenmarkt? Das wird sich erst zeigen müssen.

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Österreichs leistungsstärkster Supercomputer MUSICA hat offiziell den Betrieb aufgenommen und steigert die nationale Rechenleistung für KI und Spitzenforschung. Hinter dem Projekt steht ein Zusammenschluss heimischer Universitäten, wobei der Computer an drei Standorten betrieben wird. Ermöglicht wurde der Aufbau durch Fördergelder in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro.
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Der Supercomputer MUSICA ist unter den schnellsten 100 Computern weltweit. (c) TUW_ASC Matthias Heisler

Im Juni 2026 liegt der Supercomputer MUSICA unter den 100 schnellsten Computern im TOP500-Ranking weltweit. Die aktuell schnellsten Computer Österreichs, der VSC-4 und VSC-5, werden damit um mehr als das Achtfache überholt.

Mit der offiziellen Inbetriebnahme von MUSICA am 3. Juli wurde die österreichweite Rechenleistung erheblich gesteigert. Der Supercomputer soll wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung dienen.

„MUSICA ist ein Meilenstein für den Forschungsstandort Österreich. Der Supercomputer schafft die Grundlage dafür, dass Spitzenforschung, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Innovation auch künftig in Österreich auf höchstem Niveau stattfinden können. Wer die Zukunft gestalten will, muss heute in die dafür notwendige Infrastruktur investieren“, so Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Inbetriebnahme des Computers.

KI, Quanten und High-Performance

MUSICA arbeitet mit einer Gesamtleistung von 45.11 Petaflops. Das entspricht einer Leistung von 45.000 Standard-Laptops, sofern alle auf Hochtouren laufen. Ausgestattet mit über 1.000 hochmodernen Spezial-Prozessoren (Grafikkarten) liefert die Anlage eine enorme Rechenleistung, die für das Training großer KI-Modelle notwendig ist. Gleichzeitig ermöglicht das System anspruchsvolle Computersimulationen und die Verarbeitung riesiger Datenmengen in Rekordzeit.

Über MUSICA sei auch Österreichs erster produktiv nutzbarer Quantencomputer „niederschwellig“ erreichbar: Mit dem Ionenfallen-Quantencomputer OTTER und maßgeschneiderten Ausbildungsangeboten erweitern wir den ASC um die dritte Zukunftstechnologie im Scientific Computing: High Performance Computing, Künstliche Intelligenz und Quantencomputing auf internationalem Niveau ergeben so einen Leuchtturm in der europäischen Forschungslandschaft“, so Gregor Weihs, Vizerektor für Forschung an der Universität Innsbruck.

Zusammenschluss von Unis

Das Supercomputer-Projekt basiert auf der langjährigen Zusammenarbeit heimischer Universitäten und Forschungseinrichtungen innerhalb des ASC-Konsortiums (Austrian Scientific Computing, früher bekannt als Vienna Scientific Cluster). Die TU Wien übernimmt die Projektkoordination. Zu den weiteren Partnern zählen die Universität Wien, die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), die Universität Innsbruck, die Technische Universität Graz sowie die Johannes Kepler Universität Linz. Ergänzt wird der Zusammenschluss durch das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), das das Konsortium als jüngstes Mitglied unterstützt.

„Universitäten sind die Wurzeln, aus denen das Wissen und der Fortschritt der Menschheit wachsen. Dazu müssen wir zusammenarbeiten, und MUSICA ist ein gelungenes Beispiel für diese Art der Kooperation“, so Alberta Bonanni, Vizerektorin für Forschung und Internationales der Johannes Kepler Universität Linz.

Multi-Site-Architektur

Der Supercomputer steht nicht in einem einzigen Rechenzentrum, sondern ist physisch auf drei verschiedene Standorte aufgeteilt. Diese sind das Science Center der TU Wien, die Universität Innsbruck und die Johannes Kepler Universität in Linz. Obwohl die Hardware räumlich getrennt ist, sind die Systeme intelligent miteinander vernetzt und werden zentral verwaltet, sodass sie für die Forschenden wie ein einziger, gigantischer Computer funktionieren. Sollte es an einem Standort zu einem Ausfall kommen, kann an den anderen der Betrieb fortgeführt werden.

45 Mio. Euro Fördermittel

Für den Aufbau des Supercomputers MUSICA und die Anschaffung des Quantencomputers QACI fließen insgesamt 45 Millionen Euro an Fördergeldern. 20 Millionen Euro kamen von Seiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, 16 Mio. vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Die Beschaffung und HPC-Integration des Quantencomputers im Projekt QACI wurde zusätzlich mit 9 Millionen Euro unterstützt.

Errichtung gesichert – Erhaltung fraglich

Eine offene Frage wird bleiben, wie sich die Erhaltung des Computers langfristig finanziert. Während Errichtung und Beschaffung abgedeckt sind, werden laufende Kosten wie Kühlung und Stromversorgung zunächst von den Universitäten gedeckt. Durch die derzeit geplanten Budgetkürzungen an Universitäten entstehen Sorgen: „Wenn bei den Universitätsbudgets gekürzt wird, trifft das nicht nur Hochleistungsrechnen und KI – es würde auch Österreichs ersten Quantencomputer massiv in seiner Nutzung und Weiterentwicklung betreffen“, betont Gregor Weihs.

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