10.07.2020

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

Im slowenischen Parlament wurde mit großer Mehrheit die Verpflichtende Nutzung einer Coronavirus-Tracking-App beschlossen. Der Haken: Es gibt noch gar keine entsprechende App.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
(c) Adobe Stock - tuiphotoengineer

50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.

Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns. Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte. Von offizieller Seite wird dies mit “aus dem Ausland eingeschleppten Fällen” begründet. Vor allem am Westbalkan gab es zuletzt wieder stark steigende Fallzahlen, weswegen Slowenien mit einer Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus diesen Ländern reagierte.

Corona-App-Pflicht mit zwei Haken

Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden. Erstens soll diese nur für mit dem Coronavirus infizierte Personen, bzw. Personen in Coronavirus-Quarantäne gelten. Tatsächlich basiert das Konzept von Tracking-Apps aber primär darauf, die Kontakte rückverfolgen zu können, die man in den 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen hatte.

Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App. Bostjan Koritnik, Minister für öffentliche Verwaltung, meinte laut der slowenischen Nachrichtenagentur STA, dass die App “in einigen Wochen” verfügbar sein werde.

Verpflichtende Nutzung in Österreich kein Thema mehr

In Österreich gibt es die von Accenture Österreiche entwickelte Stopp-Corona-App des roten Kreuzes bereits seit März. Anfang April stieß Nationalratspräsident Sobotka auch hierzulande eine verpflichtende Nutzung an. Bereits nach zwei Tagen ruderte er aber wieder zurück, nachdem Experten rechtliche Bedenken eingebracht hatten und klar wurde, dass die öffentliche Meinung dazu überwiegend ablehnend ist.

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Bitpanda.ai - Das Bitpanda-Gründungsteam (v.l.) Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth © Bitpanda
Das Bitpanda-Gründungsteam (v.l.) Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth | © Bitpanda

Schon im Mai verkündete das Wiener Unicorn Bitpanda die Eröffnung eines Standorts in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Darauf folgten Kooperationen mit einer Bank und einem Krypto-Anbieter in der Region. Nun gab der Krypto-Broker den Erhalt einer “grundsätzlichen Genehmigung” durch die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai bekannt.

Von “ausschließlich B2B-Sparte”…

Mit dem Erhalt der Lizenz dürften sich auch die Pläne von Bitpanda – oder deren offizielle Kommunikation – geändert haben. Noch im Mai hieß es gegenüber brutkasten zum Dubai-Standort nämlich noch explizit: “Es geht hier jedoch ausschließlich um eine Präsenz unserer B2B-Sparte Bitpanda Technology Solutions. Wir wollen unsere Infrastruktur Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft aus der Region anbieten, da wir in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Nachfrage und Interesse aus der Region erfahren haben. Der Fokus von Bitpanda als Gruppe bleibt jedoch weiterhin auf Europa gerichtet.”

… zu “auch B2C-investoren”

In der heutigen Aussendung zur VARA-Genehmigung liest es sich nun ganz anders. “Nach Erhalt der Betriebslizenz wird Bitpanda sowohl B2B-Kunden als auch B2C-Investoren in den VAE eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen bereitstellen.” Man werde in den Vereinigten Arabischen Emiraten als “Bitpanda Broker MENA DMCC” operieren und “damit erstmals Märkte außerhalb Europas erschließen”.

Bitpanda-Gründer Demuth: Dubai als “strategische Ausgangsbasis für internationale Expansion”

In einem Statement spricht auch Bitpanda-Co-Founder und Co-CEO Eric Demuth die (B2C-)Expansionspläne deutlich an: “In Europa haben wir uns den Ruf als vertrauenswürdigste und am stärksten regulierte Plattform für digitale Vermögenswerte erarbeitet. Jetzt weiten wir dieses bewährte Modell weltweit aus, wobei Dubai und die VAE als strategische Ausgangsbasis für unsere internationale Expansion dienen. Die Möglichkeiten sind immens und wir sind in einer einzigartigen Position, um sie zu nutzen – sowohl als Europas führender Krypto-Broker als auch als Top-Infrastrukturanbieter im Bereich der digitalen Vermögenswerte.”

Betonung der Compliance für Bitpanda auch außerhalb Europas zentral

Auch in den Märkten außerhalb Europas will Bitpanda mit der Betonung der Einhaltung sämtlicher regulatorischer Vorgaben punkten. “Die Tatsache, dass VARA in weniger als acht Monaten eine grundsätzliche Genehmigung erteilt hat, spiegelt die Stärke des fortschrittlichen Regulierungsrahmens von VARA und das unerschütterliche Engagement von Bitpanda für Compliance und Innovation wider”, kommentiert Fabian Reinisch, General Counsel von Bitpanda. “Seit über einem Jahrzehnt zeigen wir, dass ein Compliance-First-Ansatz der einzige Weg zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wachstum in unserer Branche ist. Jetzt weiten wir diesen Ansatz auf Märkte außerhalb Europas aus”, so Reinisch.

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AI Summaries

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

  • 50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.
  • Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns.
  • Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte.
  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
  • Erstens gilt die Pflicht nur für Infizierte und Personen in Quarantäne.
  • Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App.

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  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
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