10.07.2020

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

Im slowenischen Parlament wurde mit großer Mehrheit die Verpflichtende Nutzung einer Coronavirus-Tracking-App beschlossen. Der Haken: Es gibt noch gar keine entsprechende App.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
(c) Adobe Stock - tuiphotoengineer

50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.

Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns. Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte. Von offizieller Seite wird dies mit „aus dem Ausland eingeschleppten Fällen“ begründet. Vor allem am Westbalkan gab es zuletzt wieder stark steigende Fallzahlen, weswegen Slowenien mit einer Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus diesen Ländern reagierte.

Corona-App-Pflicht mit zwei Haken

Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden. Erstens soll diese nur für mit dem Coronavirus infizierte Personen, bzw. Personen in Coronavirus-Quarantäne gelten. Tatsächlich basiert das Konzept von Tracking-Apps aber primär darauf, die Kontakte rückverfolgen zu können, die man in den 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen hatte.

Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App. Bostjan Koritnik, Minister für öffentliche Verwaltung, meinte laut der slowenischen Nachrichtenagentur STA, dass die App „in einigen Wochen“ verfügbar sein werde.

Verpflichtende Nutzung in Österreich kein Thema mehr

In Österreich gibt es die von Accenture Österreiche entwickelte Stopp-Corona-App des roten Kreuzes bereits seit März. Anfang April stieß Nationalratspräsident Sobotka auch hierzulande eine verpflichtende Nutzung an. Bereits nach zwei Tagen ruderte er aber wieder zurück, nachdem Experten rechtliche Bedenken eingebracht hatten und klar wurde, dass die öffentliche Meinung dazu überwiegend ablehnend ist.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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AI Summaries

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

  • 50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.
  • Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns.
  • Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte.
  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
  • Erstens gilt die Pflicht nur für Infizierte und Personen in Quarantäne.
  • Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App.

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