10.07.2020

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

Im slowenischen Parlament wurde mit großer Mehrheit die Verpflichtende Nutzung einer Coronavirus-Tracking-App beschlossen. Der Haken: Es gibt noch gar keine entsprechende App.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
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50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.

Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns. Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte. Von offizieller Seite wird dies mit „aus dem Ausland eingeschleppten Fällen“ begründet. Vor allem am Westbalkan gab es zuletzt wieder stark steigende Fallzahlen, weswegen Slowenien mit einer Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus diesen Ländern reagierte.

Corona-App-Pflicht mit zwei Haken

Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden. Erstens soll diese nur für mit dem Coronavirus infizierte Personen, bzw. Personen in Coronavirus-Quarantäne gelten. Tatsächlich basiert das Konzept von Tracking-Apps aber primär darauf, die Kontakte rückverfolgen zu können, die man in den 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen hatte.

Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App. Bostjan Koritnik, Minister für öffentliche Verwaltung, meinte laut der slowenischen Nachrichtenagentur STA, dass die App „in einigen Wochen“ verfügbar sein werde.

Verpflichtende Nutzung in Österreich kein Thema mehr

In Österreich gibt es die von Accenture Österreiche entwickelte Stopp-Corona-App des roten Kreuzes bereits seit März. Anfang April stieß Nationalratspräsident Sobotka auch hierzulande eine verpflichtende Nutzung an. Bereits nach zwei Tagen ruderte er aber wieder zurück, nachdem Experten rechtliche Bedenken eingebracht hatten und klar wurde, dass die öffentliche Meinung dazu überwiegend ablehnend ist.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Mit dem „Agenturen Leitbild 2030“ möchten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke die Förderagenturen nun stärker an der Industriestrategie 2035 ausrichten. Betroffen sind zum einen die Agenturen des Bundes, aws und FFG, und zum anderen die Austrian Business Agency sowie die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, beide im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Das neue Leitbild soll in neun Schritten umgesetzt werden.

„Mit dem Agenturen Leitbild 2030 werden unsere Förderprogramme treffsicherer, wir steigern den Service und beseitigen Förderbürokratie. Damit fördern wir Zukunft, Arbeitsplätze und Wohlstand – einfacher, schneller und wirksamer“, sagt Hattmannsdorfer. Hanke ergänzt: „Eine moderne Förderlandschaft muss sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Forschung orientieren – mit einfachen Zugängen, klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Angeboten.“

Vereinfachte Förderbeantragung

Ein zentraler Umsetzungsschritt des „Agenturen Leitbild 2030“ ist die Vereinfachung der Förderbeantragung. So wird es in Zukunft einen gemeinsamen Zugang geben, wodurch der Erstkontakt für Unternehmen erleichtert werden soll. Zudem setzt das Wirtschaftsministerium auf einen „Once Only“-Ansatz, wodurch gewisse Daten nur einmal angegeben werden müssen. Dadurch sollen die Förderbürokratie abgebaut und der Antragsprozess vereinfacht werden.

Fokus auf Schlüsseltechnologien und „Made in Europe“

Weiters sollen sich Förderungen auf die in der Industriestrategie vorgestellten Schlüsseltechnologien konzentrieren. Das sind u.a. Künstliche Intelligenz und Dateninnovation oder Chips, elektronische Komponenten und Systeme. Hattmannsdorfer betonte zudem einen klaren Fokus auf „Made in Europe“. „Das heißt, Unternehmen, die bei uns andocken im Bereich der Forschungsförderungen, im Bereich auch der angewandten Förderungen, müssen verpflichtet werden zu einem ‚Made in Europe‘-Ansatz'“, erklärt der Wirtschaftsminister.

Durch das „Agenturen Leitbild 2030“ werde auch die Marktüberleitung zwischen den vier Agenturen besser. „Es sollen nicht die Firmen durch den Förderdschungel durchnavigieren müssen nach dem Motto: ‚Welches Programm ist jetzt für mich passend?'“, sagt Hattmannsdorfer.

Große Unternehmen als Anker für Startups

Laut Hanke werden auch Startups im Zuge der neuen Strategie berücksichtigt. „Für mich ist auch wichtig, dass diese großen Unternehmen wie eine Asfinag, wie eine ÖBB, als Anker dienen für all die Startups, die im Innovationsbereich im Kleinen großartig sind“ erklärt der Innovationsminister. Scaleups sollen in Österreich bleiben und hierzulande größere Aufträge abarbeiten können.

„Input-Output-Relation“ verbessern

Das Ziel der Neuausrichtung der Förderagenturen ist es laut dem Wirtschaftsminister, die „Input-Output-Relation“ in Österreichs Forschung und Entwicklung zu verbessern. Man zähle laut Hattmannsdorfer zu Europas Top-Nationen in puncto Forschungsausgaben, sei aber im Rückstand, die Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu bekommen. Österreich solle sich zu einem Hochtechnologie-Standort entwickeln, Ideen dürften dabei „nicht im Labor bleiben oder nicht in Drittstaaten abwandern, sondern sollen möglichst rasch in die wirtschaftliche Umsetzung kommen“.

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AI Summaries

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

  • 50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.
  • Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns.
  • Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte.
  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
  • Erstens gilt die Pflicht nur für Infizierte und Personen in Quarantäne.
  • Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App.

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