10.07.2020

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

Im slowenischen Parlament wurde mit großer Mehrheit die Verpflichtende Nutzung einer Coronavirus-Tracking-App beschlossen. Der Haken: Es gibt noch gar keine entsprechende App.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
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50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.

Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns. Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte. Von offizieller Seite wird dies mit „aus dem Ausland eingeschleppten Fällen“ begründet. Vor allem am Westbalkan gab es zuletzt wieder stark steigende Fallzahlen, weswegen Slowenien mit einer Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus diesen Ländern reagierte.

Corona-App-Pflicht mit zwei Haken

Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden. Erstens soll diese nur für mit dem Coronavirus infizierte Personen, bzw. Personen in Coronavirus-Quarantäne gelten. Tatsächlich basiert das Konzept von Tracking-Apps aber primär darauf, die Kontakte rückverfolgen zu können, die man in den 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen hatte.

Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App. Bostjan Koritnik, Minister für öffentliche Verwaltung, meinte laut der slowenischen Nachrichtenagentur STA, dass die App „in einigen Wochen“ verfügbar sein werde.

Verpflichtende Nutzung in Österreich kein Thema mehr

In Österreich gibt es die von Accenture Österreiche entwickelte Stopp-Corona-App des roten Kreuzes bereits seit März. Anfang April stieß Nationalratspräsident Sobotka auch hierzulande eine verpflichtende Nutzung an. Bereits nach zwei Tagen ruderte er aber wieder zurück, nachdem Experten rechtliche Bedenken eingebracht hatten und klar wurde, dass die öffentliche Meinung dazu überwiegend ablehnend ist.

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vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media
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Anfang 2025 war Dream mit einer 100 Millionen US-Dollar schweren Finanzierungsrunde zum Unicorn geworden (brutkasten berichtete). Nun holte sich das Scaleup erneut frisches Kapital. Mit einem Investment von 260 Millionen US-Dollar erreicht es in seiner Series-C-Kapitalrunde eine Bewertung von drei Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentfonds Bicycle Capital und Group 11 angeführt, gemeinsam mit Beteiligung von Bain Capital, Tru Arrow Partners, Antler „und weiteren globalen Investoren“.

„Wir sind noch ein junges Unternehmen, aber wir sind sehr dankbar, dass sich alles in die richtige Richtung entwickelt und wir schnell wachsen. Wir arbeiten weiter hart daran, dass es sich auch in den nächsten Jahren weiter so positiv entwickelt“, kommentiert Co-Founder und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der als President von Dream fungiert.

Auch Co-Founder mit bekannter Vorgeschichte

Nicht nur sein Name ist ein klingender. Auch Mitgründer und CEO Shalev Hulio erlangte bereits zuvor internationale Bekanntheit. Als Co-Founder und Ex-CEO des Unternehmens NSO hatte er mit dessen Spionagesoftware Pegasus, die an Staaten vertrieben wurde, weltweit für Kontroversen gesorgt. Mit Dream wechselte Hulio vom Cyber-Offensiv- in den Cybersecurity-Bereich. Die Zielgruppe hat aber eine große Überschneidung: Staaten und Betreiber kritischer Infrastruktur. In diesem Bereich ist freilich auch der Ex-Kanzler bestens vernetzt.

Digitale Souveränität als neues Verkaufsargument

Im Produkt setzt Dream mit seinem „Cyber Language Model“ voll auf Künstliche Intelligenz, im Narrativ mittlerweile auch auf Digitale Souveränität, die zuletzt vor allem in Europa zum großen Thema wurde. „Die entscheidende Frage für Staaten ist nicht mehr, ob sie Künstliche Intelligenz einsetzen werden, sondern ob sie diese auch besitzen, betreiben und vollständig kontrollieren. Andernfalls begeben sie sich in eine kritische Abhängigkeit von anderen Staaten, wie beispielsweise China oder den USA“, sagt Kurz.

Und Hulio legt nach: „Wer die Kontrolle über seine KI verliert, verliert langfristig auch einen Teil seiner staatlichen Souveränität. So wie es undenkbar wäre, die Kontrolle über Verteidigung, kritische Infrastruktur oder die Innere Sicherheit aus der Hand zu geben, wird es künftig undenkbar sein, keine vollständige Kontrolle über die eigenen KI-Systeme zu haben.“ Dass KI-Modelle, auf denen zentrale Elemente staatlichen Handelns abgestützt sind, über Nacht abgestellt werden können, sei keine theoretische Debatte, wie man zuletzt bei „Fable“ von Anthropic gesehen habe, argumentiert man beim Unternehmen.

Cybersecurity: KI als Herausforderung und Lösung

Und wie will Dream das konkret lösen? Die KI-Systeme des Scaleups arbeiten laut Unternehmen „in einer völlig souveränen und sicheren Umgebung“. Dort biete man unter anderem einen umfassenden Cyber-Abwehr-Schirm, strukturiere sensible Daten als Entscheidungsbasis und decke noch unbekannte Cybersecurity-Schwachstellen („Zero Days“) auf. „Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat sich Cybersicherheit grundlegend verändert. Herkömmliche Systeme können keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Nur durch den konsequenten Einsatz von KI auch in der Cyber-Abwehr ist ein Schutz auch in der Zukunft möglich“, sagt Hulio.

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AI Summaries

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

  • 50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.
  • Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns.
  • Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte.
  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
  • Erstens gilt die Pflicht nur für Infizierte und Personen in Quarantäne.
  • Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App.

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  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
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