20.06.2024
POSITIONIERUNG

Nach Billa-Aufruf: Diese heimischen Startups unterstützen das EU-Renaturierungsgesetz

Auf Initiative von Billa richtet eine wachsende Anzahl an heimischen Unternehmen eine "Dringlichkeitserklärung" an Regierung und Landeshauptleute, das EU-Renaturierungsgesetz zu unterstützen.
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Marcus Lebesmühlbacher, Markus Linder und Heinrich Prokop gaben uns Statements zu ihrer Unterstützung des EU-Renaturierungsgesetzes | (c) Holloid / FH des BFI Wien/Rösler / Loonshot Ventures
Marcus Lebesmühlbacher, Markus Linder und Heinrich Prokop gaben uns Statements zu ihrer Unterstützung des EU-Renaturierungsgesetzes | (c) Holloid / FH des BFI Wien/Rösler / Loonshot Ventures

Nachdem Leonore Gewesslers Alleingang mit dem Ja zum EU-Renaturierungsgesetz für eine Regierungskrise gesorgt hat, kommt eine derartig klare Positionierung von teilweise großen Playern aus der Privatwirtschaft durchaus überraschend: Die Billa-Initiative „Blühendes Österreich“ richtet eine „Dringlichkeitserklärung“ an Regierung und Landeshauptleute, das Gesetz zu unterstützen. Zahlreiche Unternehmen (stand 20.6. Nachmittag rund 300) schlossen sich diesem Apell an. Darunter sind auch heimische Startups, Scaleups und Investmentgesellschaften.

„Grundlage für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Standortentwicklung für Österreichs Wirtschaft“

In einem offenen Brief der Initiative heißt es unter anderem: „Wir erachten das EU-Renaturierungsgesetz als entscheidendes Instrument zur Sicherung unserer natürlichen Ressourcen in Europa und als Grundlage für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Standortentwicklung für Österreichs Wirtschaft.“ Es bestehe „kein Zweifel, dass Österreich und die Europäische Union dringenden Handlungsbedarf bei Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen haben“. Dabei wird auch auf einen entsprechenden Apell von rund 200 Wissenschaftler:innen aus Österreich aus dem April verwiesen.

Bekannte Namen aus dem Startup-Ökosystem unter Unterzeichner-Unternehmen

Auch eine ganze Reihe von Startups und Unternehmen aus dem Startup- und Innovationsökosystem haben sich der Dringlichkeitserklärung angeschlossen – aktuell kommen laufen neue Unterzeichner dazu. Auf der Liste finden sich unter anderem Blün, Bolena Impact Investments, Celum, Clever Clover, ClimateLab, Collective Energy, Goood Mobile, Holloid, Inoqo und Triple Impact Ventures, Orderlion, refinq sowie tarife.at.

Doch was bewegt diese Unternehmen, sich öffentlich in dieser politischen Streitfrage zu positionieren? Wir haben bei einige davon um Statements angefragt und drei Rückmeldungen erhalten.

Heinrich Prokop: „Österreichs Ruf als Vorreiter für Nachhaltigkeit ist Wettbewerbsvorteil unserer Food-Startups“

Kurz und bündig äußert sich der als langjähriger 2 Minuten 2 Millionen-Investor bekannte Clever Clover-Gründer Heinrich Prokop: „Sustainability ist einer der maßgeblichen Elemente bei der Beurteilung von Innovationen für Clever Clover. Österreichs Ruf als Vorreiter in Europa für Nachhaltigkeit ist einer der Wettbewerbsvorteile unserer Food-Startups. Die Renaturierungsinitivative ist ein vitaler Teil  der europäischen Politik um dem Klimawandel zu begegnen“, schreibt er.

Markus Linder: „Zeigt, dass ökologische Verantwortung und ökonomisches Wachstum Hand in Hand gehen können“

Inoqo und Triple Impact Ventures-Gründer Markus Linder erklärt, man unterstütze die „Blühendes Österreich“-Initiative „aus voller Überzeugung“. Der Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume seien essenziell, nicht nur für die Biodiversität, sondern auch für das langfristige Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft. „Diese Initiative setzt ein starkes Zeichen für nachhaltige Entwicklung und zeigt, dass ökologische Verantwortung und ökonomisches Wachstum Hand in Hand gehen können“, so Linder.

Dabei geht der Gründer auch auf den Regierungsstreit ein: „Die jüngste Regierungskrise verdeutlicht nur umso mehr, wie wichtig es ist, dass wir als Gesellschaft klare und nachhaltige Ziele verfolgen. Auch in Zeiten politischer Unsicherheit dürfen wir den Fokus auf den Schutz unserer Umwelt nicht verlieren“. Inoqo stehe hinter der Initiative, „weil wir fest daran glauben, dass der Schutz unserer Natur eine gemeinsame Anstrengung erfordert, die über parteipolitische Differenzen hinausgeht“.

Marcus Lebesmühlbacher: „Zwölfstelliges Budget, um die Welt schlechter zu machen“

Noch sehr viel deutlicher in Richtung Politik äußert sich Holloid-Gründer Marcus Lebesmühlbacher in einem ausführlichen Kommentar gegenüber brutkasten. „Wir arbeiten bei Holloid daran, die Welt besser zu machen. Dazu haben wir 2024 ein Budget im sechsstelligen Bereich. Der große Koalitionspartner arbeitet daran, die Welt schlechter zu machen. Dazu hat er ein Budget im zwölfstelligen Bereich. Also ca. eine Million mal mehr. Es sieht nicht gut aus für uns“, so Lebesmühlbachers Eingangsstatement.

Er sieht klare Auswirkungen einer möglichen Blockade des Renaturierungsgesetzes auf seine Branche. „Österreich hat jetzt noch eine Chance, an die Weltspitze bei Bioprozessen und alternativen Proteinen zu kommen“, meint der Gründer. Der Druck auf die Weltgemeinschaft, die Wertschöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten, steige täglich.

„Neben den desaströsen Folgen für unsere Umwelt schadet die ÖVP damit auch unserer Wettbewerbsfähigkeit“

Der ÖVP attestiert Lebesmühlbacher in diesem Zusammenhang eine „Blockadehaltung“ und ein „Kopf-in-den-Sand Stecken“, schreibt er. Denn nachhaltigere Technologien und Produkte, von Lebensmitteln bis zu Plastik, würden weltweit bald eine dominante Position einnehmen. „Wenn wir noch länger auf ein ausbeuterisches Wirtschaftsmodell setzen, werden wir als Österreich am Beifahrersitz Platz nehmen müssen“, so der Holloid-Gründer.

Dabei stellt Lebesmühlbacher klar, dass er nicht an eine Lösung der Klima- und Biodiversitätskrise allein durch Technologie glaubt: “Mich als Gründer eines Impact-Startups frustriert es, wenn ich bei bestimmten Events auf die Bühne geholt werde, um unsere Vision einer Zukunft darzulegen, in der wir mit weniger Ressourcen ein besseres Leben führen können. Von Akteuren wie dem selbsternannten “Mr. Startup” Harald Mahrer wird dann vermittelt, dass Technologie als Allheilsbringer ausufernden Konsum und Umweltschutz vereinen kann.” Sie könne das meistens nicht, wie der “Rebound Effect”, zeige, ist der Gründer überzeugt. Nur in einer funktionierenden Marktwirtschaft “ohne pervertierten umweltschädlichen Anreizen” könne man jedoch den Lebensstandard und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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