24.08.2022

Impact Investments: So kann Österreich die Energiewende finanzieren

Im brutkasten-Interview erklärt Alexandra Bolena, was sie unter Impact Investing versteht und welche Hebel jetzt gesetzt werden müssen.
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Alexandra Bolena über Impact Investing © EKKAPON/Adobe Stock
Alexandra Bolena über Impact Investing © EKKAPON/Adobe Stock

Alexandra Bolena berät mit ihrem Unternehmen Bolena Impact Investments institutionelle Anleger bei ihren Investments. Dabei gehe es ihr um Wissensvermittlung von ESG / SRI- Themen (Environment, Social, Governance / Socially Responsible Investment), Lobbying und die Aufklärung über passende Anlagemöglichkeiten. Entsprechend des Unternehmennamens legt Bolena ihren thematischen Schwerpunkt inzwischen auf Nachhaltigkeit und ‘Impact Investments’. Bis 2001 war sie beim Liberalen Forum (LIF) aktiv – unter anderem als Landtagsabgeordnete und Klubobfrau LIF Wien. Inzwischen ist sie seit mehr als 20 Jahren als Gründerin aktiv. Nicht zuletzt wird sie auf dem European Forum Alpbach 2022 als Speakerin auftreten.

Was verstehen Sie unter dem Begriff “Impact Investing”?

Ich orientiere mich dabei an meinen fünf Thesen: 

  • Intention matters – it is all about values 
  • Impact Investing creates value (= impact and return)
  • Die EINE richtige Antwort gibt es nicht
  • Additionality statt “Besseres” vom Gleichen
  • Impact > Nachhaltigkeit > Ausschlusskriterien und best in class

In einem kurzen Satz würde ich sagen: Impact Investing bringt positive Wirkung und positiven Return.

Wer sind Ihre Kunden?

Ich arbeite mit “Impact Unternehmen” zusammen. Das heißt, ich spreche für sie große Investor:innen wie internationale Impact VC Fonds , Impact Family Offices und supranationale Einrichtungen an und “raise” Kapital.

Welche Hebel müssen gesetzt werden, um die Energiewende zu finanzieren?

Zum einen braucht es dafür regulatorische Erleichterungen, wie beispielsweise Anlagevorschriften. Zum anderen sind Anreize bzw. Blended Finance Modelle vonnöten. Dazu gehören zum Beispiel Co-Finanzierungsmodelle oder (Teil-)Garantiemodelle.

Wie kann Österreich seine aktuelle Position hier verbessern?

Eine Möglichkeit wären die bereits erwähnten Anlagevorschriften für Abfertigungskassen, die geändert werden sollten. Zudem müssen Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte vereinfacht werden.

Halten Sie die ESG-Kriterien für ausreichend?

Aktuell sind bei den vom EU-Aktionsplan “Green Finance” vorgesehenen sechs Klimazielen erst zwei ausformuliert – nämlich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. In Bezug auf das “S” im Namen gibt es nur erste, sehr vage Empfehlungen, während es in punkto “G” noch keine Vorgaben gibt. Ob die Kriterien ausreichend sind, wird man erst wissen, wenn alle Ziele definiert sind. Ich halte es in jedem Fall für wichtig, dass ein globaler Blickwinkel eingenommen wird. Veränderungen müssen überall auf der Welt bewirkt werden.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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