21.05.2022

Behaltefrist für Aktien kommt wohl ohne Kryptowährungen

Es gibt einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktien in Österreich. Die Idee ist ein Vorsorgedepot mit bestimmten Konditionen.
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Aktien, Börse, Kurs
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Das Finanzministerium hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktiengewinne koalitionsintern vorgelegt. Wie die „Presse“ (Samstagsausgabe) berichtet, ist in dem Vorschlag von einem Vorsorgedepot mit speziellen steuerlichen Konditionen die Rede. Die Gewinne dieses Depots sollen nach einer bestimmten Haltefrist steuerfrei sein. Innerhalb der Mindestlaufzeit entnommene Gewinne müssen hingegen versteuert werden. Allerdings gibt es für das Depot Bedingungen. So soll der Betrag gedeckelt sein und es könnten bestimmte Asset-Klassen ausgeschlossen werden.

Krypto könnte ausgenommen sein

Investiert werden dürfe mit dem Vorsorgedepot laut dem Presse-Bericht in Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Ausgenommen seien „hochspekulative Investments“ – darunter könnten neben Derivaten auch Krypto-Assets fallen. Seit März ist für Krypto-Assets eine eigene steuerliche Regelung inkraft, die die bis dahin geltende Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen aufgehoben hatte. Seither werden Kryptowährungen einheitlich mit der KeSt von 27,5 Prozent besteuert – unabhängig von der Haltedauer.

Für die Deckelung und die Mindestlaufzeit des Depots dürfte es noch keinen konkreten Vorschlag geben. Die Mindestlaufzeit könne ein Jahr oder mehrere Jahre betragen und eine Verlängerungsmöglichkeit umfassen, so er Vorschlag. Das Vorsorgedepot könne unter Verzicht auf das Bankgeheimnis bei einer inländischen Bank eröffnet und an das Finanzamt gemeldet werden. Depots bei einer ausländischen Bank müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Früher Vorschlag – viele Fragen offen

Noch handelt es sich bei dem Vorschlag um einen sehr frühen Wurf, bei dem noch viele Fragen offen sind. Die Koalition stehe erst ganz am Anfang der Diskussion – Details zu Behandlung von Dividenden oder der Frage, ob eine bestimmte Quote nachhaltiger Investments vorgeschrieben sein soll, sind noch offen. Jedenfalls solle die Behaltefrist für Aktien noch innerhalb der Legislaturperiode eingeführt werden.

Eine einjährige Behaltefrist gab es bereits bis 2011 – innerhalb dieser Frist mussten Gewinne nach der Einkommenssteuer versteuert werden, also fallweise mit bis zu 50 Prozent. 2011 wurde eine einheitliche Kapitalertragssteuer von zunächst 25 Prozent und dann den bis heute geltenden 27,5 Prozent ohne Haltefrist eingeführt. Im internationalen Vergleich ist die KeSt in Österreich sehr hoch – der europäische Schnitt liegt bei 19 Prozent. Eine Abschaffung der KeSt könnte auch für Startups positive Effekte haben, wie die Ökonomin Monika Köppl-Turyna kürzlich in einem Gastbeitrag beim brutkasten erklärte.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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