21.05.2022

Behaltefrist für Aktien kommt wohl ohne Kryptowährungen

Es gibt einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktien in Österreich. Die Idee ist ein Vorsorgedepot mit bestimmten Konditionen.
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Aktien, Börse, Kurs
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Das Finanzministerium hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktiengewinne koalitionsintern vorgelegt. Wie die „Presse“ (Samstagsausgabe) berichtet, ist in dem Vorschlag von einem Vorsorgedepot mit speziellen steuerlichen Konditionen die Rede. Die Gewinne dieses Depots sollen nach einer bestimmten Haltefrist steuerfrei sein. Innerhalb der Mindestlaufzeit entnommene Gewinne müssen hingegen versteuert werden. Allerdings gibt es für das Depot Bedingungen. So soll der Betrag gedeckelt sein und es könnten bestimmte Asset-Klassen ausgeschlossen werden.

Krypto könnte ausgenommen sein

Investiert werden dürfe mit dem Vorsorgedepot laut dem Presse-Bericht in Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Ausgenommen seien „hochspekulative Investments“ – darunter könnten neben Derivaten auch Krypto-Assets fallen. Seit März ist für Krypto-Assets eine eigene steuerliche Regelung inkraft, die die bis dahin geltende Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen aufgehoben hatte. Seither werden Kryptowährungen einheitlich mit der KeSt von 27,5 Prozent besteuert – unabhängig von der Haltedauer.

Für die Deckelung und die Mindestlaufzeit des Depots dürfte es noch keinen konkreten Vorschlag geben. Die Mindestlaufzeit könne ein Jahr oder mehrere Jahre betragen und eine Verlängerungsmöglichkeit umfassen, so er Vorschlag. Das Vorsorgedepot könne unter Verzicht auf das Bankgeheimnis bei einer inländischen Bank eröffnet und an das Finanzamt gemeldet werden. Depots bei einer ausländischen Bank müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Früher Vorschlag – viele Fragen offen

Noch handelt es sich bei dem Vorschlag um einen sehr frühen Wurf, bei dem noch viele Fragen offen sind. Die Koalition stehe erst ganz am Anfang der Diskussion – Details zu Behandlung von Dividenden oder der Frage, ob eine bestimmte Quote nachhaltiger Investments vorgeschrieben sein soll, sind noch offen. Jedenfalls solle die Behaltefrist für Aktien noch innerhalb der Legislaturperiode eingeführt werden.

Eine einjährige Behaltefrist gab es bereits bis 2011 – innerhalb dieser Frist mussten Gewinne nach der Einkommenssteuer versteuert werden, also fallweise mit bis zu 50 Prozent. 2011 wurde eine einheitliche Kapitalertragssteuer von zunächst 25 Prozent und dann den bis heute geltenden 27,5 Prozent ohne Haltefrist eingeführt. Im internationalen Vergleich ist die KeSt in Österreich sehr hoch – der europäische Schnitt liegt bei 19 Prozent. Eine Abschaffung der KeSt könnte auch für Startups positive Effekte haben, wie die Ökonomin Monika Köppl-Turyna kürzlich in einem Gastbeitrag beim brutkasten erklärte.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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