28.02.2022

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

Die Versteuerung von Kryptowährungen wird sich in Österreich ändern. Nachdem bereits seit Ende letzten Jahres ein Gesetzesentwurf diskutiert wurde, tritt das Gesetz nun zum 1. März 2022 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengefasst.
/artikel/krypto-steuer-faq
Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock
  • Mit dem Verkauf von Krypto-Assets erzielte Kursgewinne fallen unter die Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent – unabhängig von der Haltedauer 
  • Der besondere Steuersatz gilt für alle Verkäufe ab dem 1. März 2022
  • Trades, die ausschließlich zwischen Kryptowährungen stattfinden sind nicht steuerwirksam
  • Inländische Finanzdienstleister müssen ab 2024 die Kapitalertragssteuer für ihre Kund:innen direkt an das Finanzamt abführen
  • Staking-Einkünfte müssen nicht versteuert werden, erst wenn die dabei erhaltenen Anteile an Krypto-Assets in Fiatgeld getauscht werden, oder für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden

Was sind die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes und was soll sich für Anleger:innen ändern?

Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden mit dem Verkauf von Krypto-Assets erzielte Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer unter die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent fallen. Doch das Gesetz enthält noch weitere Punkte: So werden etwa Trades, die ausschließlich zwischen Kryptowährungen – ohne Umweg über Fiat-Währungen – stattfinden, in Zukunft nicht steuerwirksam. Verkauft man beispielsweise Bitcoin für Ether, fällt dadurch keine Steuer an. Darüber hinaus sieht das Gesetz unter anderem auch vor, dass inländische Finanzdienstleister die Kapitalertragssteuer ab 2024 direkt für ihre Kundinnen und Kunden an das Finanzamt abführen sollen.

Zudem erklärt Johannes Edlbacher, Steuerexperte und Partner bei PwC Österreich, dass zukünftig Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen mit Kryptowährungsgewinnen, aber auch mit Einkünften aus Wertpapieren, wie Zinsen und Dividenden sowie mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren verrechnet werden könnten. “Umgekehrt können Verluste aus Wertpapierverkäufen mit Einkünften aus Kryptowährungen gegengerechnet werden”, meint Edlbacher.

Kursgewinne aus dem Verkauf mit Krypto-Assets waren bisher steuerfrei, sofern man diese über ein Jahr lang gehalten hatte. Bei einer kürzeren Haltedauer wurde Einkommenssteuer fällig. Deren Höhe hängt von der jeweiligen Tarifstufe ab, die sich wiederum nach dem Jahreseinkommen der jeweiligen Person richtet – also nicht nur den Einkünften aus Krypto-Assets, sondern beispielsweise auch Arbeitseinkommen.

Was heißt das in der Praxis? Wenn ich Bitcoin im Wert von 1.000 Euro kaufe und später für 2.000 Euro wieder verkaufe, wie viel Steuer bezahle ich nach der neuen Regelung?

In dem Fall wäre ein Gewinn von 1.000 Euro erzielt worden, für den gemäß der Neuregelung 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig würden. Konkret müsste man also 275 Euro Steuern zahlen und es blieben 725 Euro an reinem Gewinn für die Anlegerin oder den Anleger.

Gilt das Gesetz erst für Krypto-Assets, die ich nach dem 1. März 2022 kaufe?

Nein, denn das Gesetz wird rückwirkend auf alle Käufe nach dem 28. Februar 2021 angewendet.

Das heißt, die Steuer fällt auch für Krypto-Assets an, die ich bereits besitze, sofern ich sie nach dem 28. Februar 2021 gekauft habe?

Eigentlich gilt das Gesetz erst ab dem 1. März 2022. Da aber bisher ein Jahr vergehen musste, damit eine Veräußerung steuerfrei ist, ist eine steuerfreie Veräußerung bereits für ab dem 28. Februar 2021 gekaufte Assets nicht mehr möglich. Denn hier kann kein ganzes Jahr Haltedauer vergehen bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Die einjährige Spekulationsfrist konnte für diese Assets bis zum Stichtag 1. März 2022 nicht ablaufen. Deshalb gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man verkauft diese nach dem 28. Februar 2021 gekauften Assets vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Einkommensteuersatz oder danach zum Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 28.02.2022 gibt es des Weiteren auch eine Optionsmöglichkeit. Für steuerpflichtige Verkäufe, die in diesem Zeitraum stattfinden, kann in die neue Rechtslage optiert werden (und somit eine Besteuerung zum Einkommensteuertarif vermieden werden).

Was ist mit Krypto-Assets, die ich vor dem 28. Februar 2021 gekauft habe – beispielsweise mit 2017 gekauften Bitcoin?

Diese zählen als Altbestand bzw. Altvermögen, die neue Regelung ist für sie also nicht anzuwenden. Wer beispielsweise 2016 Bitcoin oder Ether gekauft hat, muss seine Gewinne beim Verkauf nicht versteuern – unabhängig davon, ob vor oder nach dem 1. März 2022 verkauft wird: „Die Veräußerung von Krypto-Assets, für welche die 1-jährige Spekulationsfrist zum 1. März 2022 bereits abgelaufen ist oder sein wird, können somit auch zukünftig steuerfrei veräußert werden“, schreiben Christoph Rommer und Christian Oberkleiner von der Steuerberatung TPA in ihrer Einschätzung. Ein „Notverkauf“ sei also nicht nötig.

Allerdings gibt eines zu beachten: „Werden diese Krypto-Assets dann steuerfrei gegen andere Krypto-Assets getauscht, fallen die neu erhaltenen Krypto-Assets in das neue Besteuerungsregime“. Mit anderen Worten: Diese neu erhaltenen Krypto-Assets werden bei einem Verkauf in Euro – oder eine andere Fiatwährung – steuerpflichtig.

Aber grundsätzlich ist es künftig steuerfrei, Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen?

Ja, das neue Gesetz sieht dies explizit so vor. Steuer auf Gewinne fällt erst wieder an, wenn man zurück in Fiatgeld, also etwa in Euro, wechselt, oder die Kryptowährung als Bezahlung für Dienstleistungen oder Produkte verwendet. Expert:innen bewerten dies als einen der großen Pluspunkte der Reform.

Wie sieht es mit Staking-Einkünften aus?

Staking-Einkünfte sollen steuerfrei bleiben, solange man die dabei erhaltenen Einheiten an Krypto-Assets nicht in Fiatgeld umtauscht. Werden sie dann aber verkauft, müssen bei der Berechnung des Gewinns die Anschaffungskosten mit 0 angesetzt werden. Der Betrag, um den man die Staking-Rewards verkauft, wird also vollständig mit 27,5 Prozent versteuert. Das Finanzministerium selbst hat dazu folgendes Beispiel veröffentlicht

Beispiel: A erzielt durch „Staking“ Kryptowährungsanteile, die am 1.4.2022 zufließen (Wert zum Zuflusszeitpunkt: 100). Es verkauft diese Kryptowährung am 5.7.2024 um 500. Die Steuerpflicht entsteht erst im Verkaufszeitpunkt. Der Veräußerungsgewinn beträgt durch den Ansatz der Anschaffungskosten in Höhe von Null 500, wodurch es zu einer Steuerpflicht in Höhe von 137,5 (27,5% von 500) kommt.

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger hat mit Blick auf den veröffentlichten Gesetzesentwurf bereits im November gegenüber dem brutkasten darauf hingewiesen, dass Mining anders als Staking behandelt wird. Bei Mining würden die Mining-Rewards bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards besteuert werden.

Wie wird Lending und „Pool-Staking“ konkret besteuert?

p>Auch bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) komme es zu einer Steuerpflicht (mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent) unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. Diese 27,5 Prozent beziehen sich sowohl auf Lending als auch auf „Pool-Staking“. Beim Lending sind die 27,5 Prozent beim Zufluss zu versteuern, beim „Pool-Staking“ gilt die Staking-Regelung. Das heißt, beim Verkauf der Staking-Rewards werden sie vollständig mit 27,5 Prozent versteuert. PwC Österreich fügt dem hinzu, dass die Entgelte nur bei einem Privatdarlehen dem progressiven Steuersatz von bis zu 55 Prozent unterliegen würden.

Was ist mit anderen Anlageformen aus dem Bereich Decentralized Finance (DeFi) – beispielsweise mit Liquidity Mining oder Yield Farming?

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt hierzu: „Unter die Einkünfte aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) können auch Vorgänge fallen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Kryptowährungen für Liquiditätspools („Liquidity Providing oder Mining“) bzw. Erträge aus Yield-Farming. Solche Einkünfte sind mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent beim Zufluss am Wallet (nicht erst beim Tausch in eine Fiatwährung) zu besteuern.“

Was sieht die neue Rechtslage zu Mining vor und was zu Krypto-Derivaten?

Einkünfte aus Mining im Privatvermögen werden entsprechend des neuen Gesetzes als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Dementsprechend greift hier der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. PwC Österreich fügt dem hinzu: “Nur dann, wenn die Miningtätigkeit nach Art und Umfang über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht, liegen gewerbliche Einkünfte vor, die dem progressiven Steuersatz bis zu 55 Prozent unterliegen.“ Außerdem würden auch jene Einkünfte aus Krypto-Derivaten, wie beispielsweise aus Token auf Aktien, dem “besonderen Steuersatz” unterliegen, wenn der Nutzer sie von einem inländischen Dienstleister bezieht. Die inländische Kryptobörse kann freiwillig ab dem 01.01.2023 und ist verpflichtet ab dem 01.01.2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf Einkünfte aus solchen Krypto-Assets die KESt einzubehalten.

Das Gesetz sieht auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor. Was bedeutet das für mich als Anleger:in?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass inländische Finanzdienstleister, wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragssteuer (KESt) für ihre Kund:innen automatisch ans Finanzamt abführen müssen – wie es derzeit beispielsweise bei inländischen Brokern etwa für Aktien oder ETFs der Fall ist. Künftig soll dies auch für Krypto-Assets gelten.

Allerdings noch nicht mit 1. März 2022 – hier ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Verpflichtung soll nämlich erst für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer auf freiwilliger Basis einbehalten. Steuerexperte Edlbacher hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Dienstleister bereits 2022 diese Kann-Bestimmung nutzen werden – schließlich sei die Implementierung eines KESt-Abrechnungssystems komplex und benötige viel Vorlaufzeit.

Sowohl Bitpanda als auch Coinfinity haben sich im November gegenüber dem brutkasten kritisch zu dieser Abfuhrpflicht geäußert, auch einige Expert:innen kritisierten den Punkt. Eines der Probleme dabei: Die Finanzdienstleister können nur wissen, zu welchen Einstandskurs ein Asset gekauft wurde, dass tatsächlich auf ihrer eigenen Plattform erworben wurde. Hat aber jemand beispielsweise auf Binance gekauft und verkauft auf Bitpanda, muss die Person die Einstandskosten selbst angeben – was mit bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand verbunden ist, der aber eben nur österreichische Anbieter betreffen würde.

itemprop=“name“>Das Gesetz sieht auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor. Was bedeutet das für mich als Anleger:in?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass inländische Finanzdienstleister, wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragssteuer (KESt) für ihre Kund:innen automatisch ans Finanzamt abführen müssen – wie es derzeit beispielsweise bei inländischen Brokern etwa für Aktien oder ETFs der Fall ist. Künftig soll dies auch für Krypto-Assets gelten.

Allerdings noch nicht mit 1. März 2022 – hier ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Verpflichtung soll nämlich erst für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer auf freiwilliger Basis einbehalten. Steuerexperte Edlbacher hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Dienstleister bereits 2022 diese Kann-Bestimmung nutzen werden – schließlich sei die Implementierung eines KESt-Abrechnungssystems komplex und benötige viel Vorlaufzeit.

Sowohl Bitpanda als auch Coinfinity haben sich im November gegenüber dem brutkasten kritisch zu dieser Abfuhrpflicht geäußert, auch einige Expert:innen kritisierten den Punkt. Eines der Probleme dabei: Die Finanzdienstleister können nur wissen, zu welchen Einstandskurs ein Asset gekauft wurde, dass tatsächlich auf ihrer eigenen Plattform erworben wurde. Hat aber jemand beispielsweise auf Binance gekauft und verkauft auf Bitpanda, muss die Person die Einstandskosten selbst angeben – was mit bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand verbunden ist, der aber eben nur österreichische Anbieter betreffen würde.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist ein journalistischer Artikel und stellt keine Steuerberatung dar. Er kann keine Beratung durch eine/n professionelle/n Steuerberater ersetzen. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, der brutkasten übernimmt jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit.

Deine ungelesenen Artikel:
03.02.2025

KI in Europa: „Müssen aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Was braucht es, damit Österreich und Europa bei künstlicher Intelligenz nicht zurückfallen? Diese Frage diskutierten Hermann Erlach (Microsoft), Marco Porak (IBM), Peter Ahnert (Nagarro) und Jeannette Gorzala in der vorerst letzten Folge der brutkasten-Serie "No Hype KI".
/artikel/no-hype-ki-folge-6
03.02.2025

KI in Europa: „Müssen aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Was braucht es, damit Österreich und Europa bei künstlicher Intelligenz nicht zurückfallen? Diese Frage diskutierten Hermann Erlach (Microsoft), Marco Porak (IBM), Peter Ahnert (Nagarro) und Jeannette Gorzala in der vorerst letzten Folge der brutkasten-Serie "No Hype KI".
/artikel/no-hype-ki-folge-6
Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala
Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala | Foto: brutkasten

“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM AustriaIBMITSVMicrosoftNagarroRed Hat und Universität Graz.


Wo stehen wir wirklich, was die Adaption von künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft angeht? Diese Frage zu beantworten war eines der Ziele der Serie „No Hype KI„, die brutkasten anlässlich des zweijährigen Bestehens von ChatGPT gestartet hat. Die ersten fünf Folgen beleuchten unterschiedliche Aspekte des Themas und lieferten eine Bestandsaufnahme.

Im Staffelfinale, der sechsten Folge, war der Blick dann in Richtung Zukunft gerichtet. Dazu fanden sich die Österreich-Chefs von Microsoft und IBM, Hermann Erlach und Marco Porak, sowie Nagarros Big Data & AI Practice Lead für Central Europe, Peter Ahnert, und KI-Expertin Jeannette Gorzala, die auch Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung ist, im brutkasten-Studio ein.

„Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache“

Eine der Erkenntnisse der Serie: Unternehmen und Institutionen verabschieden sich von überschwänglichen Erwartungen und sehen sich stattdessen an, wie KI tatsächlich in der Praxis eingesetzt wird. „Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache, weil jetzt kann man auf den Use Case gehen“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich, im Videotalk. Er vergleicht den aktuellen Reifegrad von KI mit dem Beginn einer langen Reise: „Wenn ich so eine Reise angehe, dann brauche ich ein Ziel, einen Plan und Mitreisende. Alleine macht das wenig Spaß.“

Auch Marco Porak, General Manager von IBM in Österreich, schlägt in eine ähnliche Kerbe. Er sieht das abgelaufene Jahr als eine Phase der Erkenntnis. Den Status Quo bei KI in Österreichs Unternehmen beschreibt er im Talk folgendermaßen: „Wir haben allerorts sehr viel ausprobiert, sind vielleicht da und dort auf die Nase gefallen“. Gleichzeitig habe es auch „schöne Erfolge“ gegeben. Für Porak ist klar: „Die Frage der Stunde lautet: Wie machen wir jetzt von hier weiter?“

AI Act: „Jetzt müssen wir ins Tun kommen“

Ein großes Thema dabei ist der AI Act der EU. Jeannette Gorzala, Gründerin von Act.AI.Now, plädiert für eine pragmatische Haltung gegenüber der EU-Verordnung: „Der AI-Act ist ein Faktum, er ist da. Jetzt müssen wir ins Tun kommen.“ Sie sieht in dem Regelwerk einen Wegweiser: „Wir müssen die entsprechenden Kompetenzen aufbauen und die Möglichkeiten nutzen, die diese Regulierung bietet. Das ist der Reiseplan, den wir brauchen.“

Auch Marco Porak sieht den AI Act positiv: „Er hat nicht die Algorithmen reguliert, sondern gesagt, was wir in Europa gar nicht wollen, etwa Sozialpunktesysteme oder Gesichtserkennung in Echtzeit.“ So entstehe für Unternehmen im globalen Wettbewerb ein Vorteil, wenn sie ihre KI-Anwendung nach europäischen Maßstäben zertifizieren lassen: „Das ist wie ein Gütesiegel.“

„Müssen positiv aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Hermann Erlach von Microsoft bezeichnet den Ansatz des AI Act ebenfalls als „gut“, betont aber gleichzeitig, dass es jetzt auf die Umsetzung von KI-Projekten ankomme: „Wir haben eine Situation, in der jedes Land an einem neuen Startpunkt steht und wir positiv aggressiv reingehen müssen, um unseren Wohlstand zu halten.“

Peter Ahnert sieht dabei auch ein Problem in der öffentlichen Wahrnehmung: KI werde tendenziell nicht nur zu klein gedacht, sondern meist auch in Zusammenhang mit Risiken wahrgenommen: „Es werden die Chancen nicht gesehen.“ Woran liegt es? „Zu einem erheblichen Teil daran, dass noch zu wenig Bildung und Aufklärung an dem Thema da ist. In Schulen, in Universitäten, aber auch in Unternehmen und in der öffentlichen Hand.“ Hier müsse man ansetzen, sagt der Nagarro-Experte.

Jeannette Gorzala sieht das ähnlich: „Bildung und Kompetenz ist das große Thema unserer Zeit und der zentrale Schlüssel.“ Verstehe man etwas nicht, verursache dies Ängste. Bezogen auf KI heißt das: Fehlt das Verständnis für das Thema, setzt man KI nicht ein. Die Opportunitätskosten, KI nicht zu nutzen, seien aber „viel größer“ als das Investment, das man in Bildung und Governance tätigen müssen. „Natürlich ist es ein Effort, aber es ist wie ein Raketenstart“, sagt Gorzala.

IBM-Programm: „Die Angst war weg“

Wie das in der Praxis funktionieren kann, schilderte IBM-Chef Porak mit einem Beispiel aus dem eigenen Unternehmen. IBM lud weltweit alle Mitarbeitenden zu einer KI-Challenge, bei der Mitarbeiter:innen eigene KI-Use-Cases entwickelten, ein – mit spürbaren Folgen: „Die Angst war weg.“ Seine Beobachtung: Auch in HR-Teams stieg die Zufriedenheit, wenn sie KI als Assistenz im Arbeitsablauf nutzen. „Sie können sich auf die komplexen Fälle konzentrieren. KI übernimmt die Routine.“

Microsoft-Chef Erlach warnt auch davor, das Thema zu stark unter Bezug auf rein technische Skills zu betrachten: „Die sind notwendig und wichtig, aber es geht auch ganz viel um Unternehmens- und Innovationskultur. Wie stehen Führungskräfte dem Thema AI gegenüber? Wie steht der Betriebsrat dem Thema AI gegenüber?“, führt er aus.

Venture Capital: „Müssen in Europa ganz massiv was tun“

Soweit also die Unternehmensebene. Einen große Problemstelle gibt es aber noch auf einem anderen Level: Der Finanzierung von Innovationen mit Risikokapital. „An der Stelle müssen wir in Europa ganz massiv was tun“, merkte Ahnert an. Er verwies auf Beispiele wie DeepMind, Mistral oder Hugging Face, hinter denen jeweils europäische Gründer stehen, die aber in den USA gegründet, ihre Unternehmen in die USA verkauft oder zumindest vorwiegend aus den USA finanziert werden.

Der Nagarro-Experte verwies dazu auf eine Studie des Applied AI Institute, für die Startups aus dem Bereich generative KI zu den größten Hürden, mit denen sie es zu tun haben, befragt wurden. „51 Prozent haben Funding genannt. Weit abgeschlagen an zweiter Stelle mit 24 Prozent erst kam die Regulierung und unter 20 Prozent waren Themen wie Fachkräftemangel oder Zugang zu Compute Power.“ Ahnerts Appell: „Bei dem Thema Finanzierung müssen wir was tun, damit wir in der nächsten Welle an der Spitze sind.“

Erlach: Adaption entscheidend

Letztlich sei aber vielleicht gar nicht so entscheidend, wo eine Technologie produziert werde, argumentierte Hermann Erlach von Microsoft. Denn es komme auf die Adaption an: „Vielleicht ist die Diskussion Europa vs. Amerika in Teilbereichen die falsche.“ Die wichtigere Frage sei also: „Wie adaptiere ich diese Technologie möglichst schnell, um meinen Wohlstand zu erhöhen?“

Marco Porak ergänzt: „Ganz, ganz wesentlich ist Mut. Ganz, ganz wesentlich ist unsere kulturelle Einstellung zu dem Thema.“ Man müsse die Chancen sehen und weniger das Risiko. In der Regulatorik könne man dies begleiten, indem man Anreize schafft. „Und ich glaube, wenn wir das als Österreich mit einem großen Selbstbewusstsein und auch als Europa mit einem großen Selbstbewusstsein machen, dann haben wir in fünf Jahren eine Diskussion, die uns durchaus stolz machen wird.“


Die gesamte Folge ansehen:


Die Nachlesen der bisherigen Folgen:

Folge 1: „No Hype KI – wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?“

Folge 2: „Was kann KI in Gesundheit, Bildung und im öffentlichen Sektor leisten?“

Folge 3: “Der größte Feind ist Zettel und Bleistift”: Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in der KI-Praxis”

Folge 4: KI-Geschäftsmodelle: “Wir nutzen nur einen Bruchteil dessen, was möglich ist”

Folge 5: Open Source und KI: “Es geht nicht darum, zu den Guten zu gehören”


Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

No Hype KI

03.02.2025

KI in Europa: „Müssen aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Was braucht es, damit Österreich und Europa bei künstlicher Intelligenz nicht zurückfallen? Diese Frage diskutierten Hermann Erlach (Microsoft), Marco Porak (IBM), Peter Ahnert (Nagarro) und Jeannette Gorzala in der vorerst letzten Folge der brutkasten-Serie "No Hype KI".
03.02.2025

KI in Europa: „Müssen aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Was braucht es, damit Österreich und Europa bei künstlicher Intelligenz nicht zurückfallen? Diese Frage diskutierten Hermann Erlach (Microsoft), Marco Porak (IBM), Peter Ahnert (Nagarro) und Jeannette Gorzala in der vorerst letzten Folge der brutkasten-Serie "No Hype KI".
Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala
Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala | Foto: brutkasten

“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM AustriaIBMITSVMicrosoftNagarroRed Hat und Universität Graz.


Wo stehen wir wirklich, was die Adaption von künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft angeht? Diese Frage zu beantworten war eines der Ziele der Serie „No Hype KI„, die brutkasten anlässlich des zweijährigen Bestehens von ChatGPT gestartet hat. Die ersten fünf Folgen beleuchten unterschiedliche Aspekte des Themas und lieferten eine Bestandsaufnahme.

Im Staffelfinale, der sechsten Folge, war der Blick dann in Richtung Zukunft gerichtet. Dazu fanden sich die Österreich-Chefs von Microsoft und IBM, Hermann Erlach und Marco Porak, sowie Nagarros Big Data & AI Practice Lead für Central Europe, Peter Ahnert, und KI-Expertin Jeannette Gorzala, die auch Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung ist, im brutkasten-Studio ein.

„Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache“

Eine der Erkenntnisse der Serie: Unternehmen und Institutionen verabschieden sich von überschwänglichen Erwartungen und sehen sich stattdessen an, wie KI tatsächlich in der Praxis eingesetzt wird. „Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache, weil jetzt kann man auf den Use Case gehen“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich, im Videotalk. Er vergleicht den aktuellen Reifegrad von KI mit dem Beginn einer langen Reise: „Wenn ich so eine Reise angehe, dann brauche ich ein Ziel, einen Plan und Mitreisende. Alleine macht das wenig Spaß.“

Auch Marco Porak, General Manager von IBM in Österreich, schlägt in eine ähnliche Kerbe. Er sieht das abgelaufene Jahr als eine Phase der Erkenntnis. Den Status Quo bei KI in Österreichs Unternehmen beschreibt er im Talk folgendermaßen: „Wir haben allerorts sehr viel ausprobiert, sind vielleicht da und dort auf die Nase gefallen“. Gleichzeitig habe es auch „schöne Erfolge“ gegeben. Für Porak ist klar: „Die Frage der Stunde lautet: Wie machen wir jetzt von hier weiter?“

AI Act: „Jetzt müssen wir ins Tun kommen“

Ein großes Thema dabei ist der AI Act der EU. Jeannette Gorzala, Gründerin von Act.AI.Now, plädiert für eine pragmatische Haltung gegenüber der EU-Verordnung: „Der AI-Act ist ein Faktum, er ist da. Jetzt müssen wir ins Tun kommen.“ Sie sieht in dem Regelwerk einen Wegweiser: „Wir müssen die entsprechenden Kompetenzen aufbauen und die Möglichkeiten nutzen, die diese Regulierung bietet. Das ist der Reiseplan, den wir brauchen.“

Auch Marco Porak sieht den AI Act positiv: „Er hat nicht die Algorithmen reguliert, sondern gesagt, was wir in Europa gar nicht wollen, etwa Sozialpunktesysteme oder Gesichtserkennung in Echtzeit.“ So entstehe für Unternehmen im globalen Wettbewerb ein Vorteil, wenn sie ihre KI-Anwendung nach europäischen Maßstäben zertifizieren lassen: „Das ist wie ein Gütesiegel.“

„Müssen positiv aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Hermann Erlach von Microsoft bezeichnet den Ansatz des AI Act ebenfalls als „gut“, betont aber gleichzeitig, dass es jetzt auf die Umsetzung von KI-Projekten ankomme: „Wir haben eine Situation, in der jedes Land an einem neuen Startpunkt steht und wir positiv aggressiv reingehen müssen, um unseren Wohlstand zu halten.“

Peter Ahnert sieht dabei auch ein Problem in der öffentlichen Wahrnehmung: KI werde tendenziell nicht nur zu klein gedacht, sondern meist auch in Zusammenhang mit Risiken wahrgenommen: „Es werden die Chancen nicht gesehen.“ Woran liegt es? „Zu einem erheblichen Teil daran, dass noch zu wenig Bildung und Aufklärung an dem Thema da ist. In Schulen, in Universitäten, aber auch in Unternehmen und in der öffentlichen Hand.“ Hier müsse man ansetzen, sagt der Nagarro-Experte.

Jeannette Gorzala sieht das ähnlich: „Bildung und Kompetenz ist das große Thema unserer Zeit und der zentrale Schlüssel.“ Verstehe man etwas nicht, verursache dies Ängste. Bezogen auf KI heißt das: Fehlt das Verständnis für das Thema, setzt man KI nicht ein. Die Opportunitätskosten, KI nicht zu nutzen, seien aber „viel größer“ als das Investment, das man in Bildung und Governance tätigen müssen. „Natürlich ist es ein Effort, aber es ist wie ein Raketenstart“, sagt Gorzala.

IBM-Programm: „Die Angst war weg“

Wie das in der Praxis funktionieren kann, schilderte IBM-Chef Porak mit einem Beispiel aus dem eigenen Unternehmen. IBM lud weltweit alle Mitarbeitenden zu einer KI-Challenge, bei der Mitarbeiter:innen eigene KI-Use-Cases entwickelten, ein – mit spürbaren Folgen: „Die Angst war weg.“ Seine Beobachtung: Auch in HR-Teams stieg die Zufriedenheit, wenn sie KI als Assistenz im Arbeitsablauf nutzen. „Sie können sich auf die komplexen Fälle konzentrieren. KI übernimmt die Routine.“

Microsoft-Chef Erlach warnt auch davor, das Thema zu stark unter Bezug auf rein technische Skills zu betrachten: „Die sind notwendig und wichtig, aber es geht auch ganz viel um Unternehmens- und Innovationskultur. Wie stehen Führungskräfte dem Thema AI gegenüber? Wie steht der Betriebsrat dem Thema AI gegenüber?“, führt er aus.

Venture Capital: „Müssen in Europa ganz massiv was tun“

Soweit also die Unternehmensebene. Einen große Problemstelle gibt es aber noch auf einem anderen Level: Der Finanzierung von Innovationen mit Risikokapital. „An der Stelle müssen wir in Europa ganz massiv was tun“, merkte Ahnert an. Er verwies auf Beispiele wie DeepMind, Mistral oder Hugging Face, hinter denen jeweils europäische Gründer stehen, die aber in den USA gegründet, ihre Unternehmen in die USA verkauft oder zumindest vorwiegend aus den USA finanziert werden.

Der Nagarro-Experte verwies dazu auf eine Studie des Applied AI Institute, für die Startups aus dem Bereich generative KI zu den größten Hürden, mit denen sie es zu tun haben, befragt wurden. „51 Prozent haben Funding genannt. Weit abgeschlagen an zweiter Stelle mit 24 Prozent erst kam die Regulierung und unter 20 Prozent waren Themen wie Fachkräftemangel oder Zugang zu Compute Power.“ Ahnerts Appell: „Bei dem Thema Finanzierung müssen wir was tun, damit wir in der nächsten Welle an der Spitze sind.“

Erlach: Adaption entscheidend

Letztlich sei aber vielleicht gar nicht so entscheidend, wo eine Technologie produziert werde, argumentierte Hermann Erlach von Microsoft. Denn es komme auf die Adaption an: „Vielleicht ist die Diskussion Europa vs. Amerika in Teilbereichen die falsche.“ Die wichtigere Frage sei also: „Wie adaptiere ich diese Technologie möglichst schnell, um meinen Wohlstand zu erhöhen?“

Marco Porak ergänzt: „Ganz, ganz wesentlich ist Mut. Ganz, ganz wesentlich ist unsere kulturelle Einstellung zu dem Thema.“ Man müsse die Chancen sehen und weniger das Risiko. In der Regulatorik könne man dies begleiten, indem man Anreize schafft. „Und ich glaube, wenn wir das als Österreich mit einem großen Selbstbewusstsein und auch als Europa mit einem großen Selbstbewusstsein machen, dann haben wir in fünf Jahren eine Diskussion, die uns durchaus stolz machen wird.“


Die gesamte Folge ansehen:


Die Nachlesen der bisherigen Folgen:

Folge 1: „No Hype KI – wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?“

Folge 2: „Was kann KI in Gesundheit, Bildung und im öffentlichen Sektor leisten?“

Folge 3: “Der größte Feind ist Zettel und Bleistift”: Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in der KI-Praxis”

Folge 4: KI-Geschäftsmodelle: “Wir nutzen nur einen Bruchteil dessen, was möglich ist”

Folge 5: Open Source und KI: “Es geht nicht darum, zu den Guten zu gehören”


Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

No Hype KI

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag