15.03.2020

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

Lokale dürfen ab Dienstag nicht mehr aufsperren, das Haus darf nur in wenigen Ausnahmen verlassen werden: Die neuen Regeln in Zeiten des Coronavirus.
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Sebastian Kurz und der Coronavirus
(c) BKA / Arno Melicharek

Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken. Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.

Lokale wegen Coronavirus geschlossen

Unter anderem gibt es ein Versammlungsverbot, Spiel- und Sportplätze werden ab Dienstag geschlossen. Auch Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.

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Dies dürfte entsprechende Einbußen für die Betriebe mit sich bringen – dementsprechend wurde ein Wirtschaftspaket für ganz Österreich, sowie ein Hilfspaket für Betriebe in Wien beschlossen, das sich besonders an KMU und EPU richtet.

Teleworking-Pflicht in der Coronakrise

Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen, heißt es außerdem seitens Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Bürger können sich zwar auch abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Aber auch das soll nur in dringenden Fällen geschehen.

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Diese Beschränkungen sollen auch von der Polizei kontrolliert werden. Am Sonntag werden die Bürger noch lediglich von der Polizei auf die neuen Regeln hingewiesen, wenn sie dagegen verstoßen. Ab Montag drohen bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Bei Missachten der Platzverbote – etwa für Spiel- und Sportplätze – drohen Strafen von bis zu 3600 Euro. Der Nationalrat macht mittels Abänderungsantrag laut einem Bericht von orf.at klar, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Regeln Zwangsmittel anwenden können.

Verkehr mit dem Ausland wird eingestellt

In Tirol gelten die strengen Beschränkungen bereits ab Sonntag. Außerdem kappt Tirol die Bus- und Zugverbindungen zu Deutschland, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die ÖBB verkünden zudem, dass sie ihren Zugverkehr innerhalb Österreichs zunehmend ausdünnen werden.


Österreichweit werden außerdem die Einreisebestimmungen verschärft: Aus Großbritannien, den Niederlanden, der Ukraine und Russland dürfen keine Menschen mehr nach Österreich einreisen. Dezidierte Reisewarnungen gab es zuvor bereits für Frankreich, Italien, die Niederlande, Russland, die Schweiz, Spanien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
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  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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