13.03.2020

Home Office: Sechs Tipps zum Arbeiten in Zeiten der Coronakrise

Die österreichische Bundesregierung ruft seit Dienstag Unternehmen dazu auf ihren Mitarbeitern Home Office zu ermöglichen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube. Worauf müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter dabei achten? Ein 6-Punkte-Guide von Deloitte Österreich liefert darauf Antworten.
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Home Office
(c) AdobeStock

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung Unternehmen dazu aufgerufen, vermehrt auf Home-Office zusetzen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube.

Mittlerweile stellt sich auch die österreichischen Startup- und Investoren-Szene auf Home-Office ein. Erst gestern hat beispielsweise der VC-Fonds Speedinvest all seine sechs Büros in „Remote-Work“ übergeführt – der brutkasten berichtete.

Doch wie gelingt die Umstellung auf Home Office und worauf müssen Arbeitgeber dabei achten? Deloitte Österreich hat in einem Guide die sechs wichtigsten Punkte zusammengefasst.

+++ zum Fokus-Channel: Human Resources +++

1. | Für Klarheit sorgen

Die Unternehmen sollten ihre Erwartungen an Erreichbarkeit und zu erledigende Aufgaben im Home Office klar an die Mitarbeiter kommunizieren. Generelle Spielregeln sollten laut Deloitte formuliert werden, die anschließend von den Abteilungen und Teams auf die konkreten Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden.

„Home Office bedeutet nicht, rund um die Uhr verfügbar zu sein oder arbeiten zu müssen. Es braucht hier klare Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es kann beispielsweise helfen, Nicht-Verfügbarkeitszeiten im Kalender einzutragen“, betont Christian Havranek, Partner bei Deloitte Österreich.

Zudem sollte den Kunden die neuen Arbeitsmodalitäten kommuniziert und für Klarheit hinsichtlich Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und etwaigen Einschränkungen bei Services gesorgt werden.

2. | Home Office vereinbaren

Home Office darf laut österreichischem Arbeitsrecht nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet, sondern muss zwischen Mitarbeitern und Unternehmen vereinbart werden. Die zeitliche Befristung oder ein Widerrufsvorbehalt sind essentiell, damit keine Rechtsansprüche für die Zukunft entstehen.

Außerdem sollte die Vereinbarung den vorübergehenden Arbeitsort sowie etwaige Kostenübernahmen definieren. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob Home Office bereits in den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens geregelt ist. „Auch ein kurzer Schriftverkehr per E-Mail kann übrigens als Vereinbarung angesehen werden“, ergänzt Havranek.

3. | Führungskräfte ins Boot holen

Führungskräfte haben eine große Vorbildwirkung. Unternehmen sollten laut Deloitte mit ihren Führungskräften die an sie gestellten Erwartungen sowie ihre Rolle klar definieren.

Zudem sollten Führungskräfte innerhalb ihres Teams Spielregeln konkretisieren und veränderte Modalitäten für Zusammenarbeit und Kommunikation besprechen.

„Während im Büroalltag die Absage eines Teammeetings oft nicht so gravierend ist, sollten sich Führungskräfte mit jenen Mitarbeitern, die ausschließlich im Home Office arbeiten, regelmäßig abstimmen und einen engen Kontakt pflegen“, empfiehlt Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

4. | Flexibel bleiben

Die Coronakrise erfordert es von Unternehmen, dass sie in der Krise flexibel bleiben. So können auch Mitarbeiter, deren Tätigkeiten nicht auf den ersten Blick idealtypisch für Home Office geeignet sind, manche Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum durchaus produktiv von zu Hause erledigen.

„Die Arbeitssituation in den eigenen vier Wänden ist mitunter aus den verschiedensten Gründen nicht ideal. Wenn beispielsweise Kinder aufgrund von geschlossenen Betreuungseinrichtungen zuhause sind, können Mitarbeiter im Home Office unter Umständen nicht zu denselben Zeiten oder am Stück arbeiten, wie im Büro. Hier sollte man als Arbeitgeber Flexibilität und Verständnis zeigen“, bestätigt Kellner.

5. | Ausstattung und Tools evaluieren

Im Zusammenhang mit Home Office müssen auch aus technischer Sicht einige Fragen beantwortet werden.

Unternehmen sollten laut Deloitte klären, bei welchen Mitarbeitern ein kurzfristiges Nachrüsten mit Laptop oder Smartphone sinnvoll und möglich ist. Auch sollte eruiert werden, welche Tools bereits im Unternehmen zur Verfügung stehen, die das Zusammenarbeiten erleichtern könnten. Zudem darf der Schulungsbedarf seitens der Mitarbeiter nicht unterschätzt werden.

„Instant-Messaging-Dienste werden mittlerweile bei den meisten Unternehmen eingesetzt. Viele Mitarbeiter wissen aber nicht, wie man diese Tools für Videokonferenzen nutzt oder wie man gemeinsam Unterlagen bearbeitet. Die Einsatzmöglichkeiten und Funktionen sind rasch erklärt und erweitern die Möglichkeiten der Zusammenarbeit“, erläutert Kellner.

6. | Aus Erfahrungen lernen

Gerade in einer Ausnahmesituation sollten Unternehmen auf Rückkoppelungsschleifen achten und mit den Mitarbeitern sowie Führungskräften im Dialog bleiben. Stolpersteine im Alltag und Verbesserungspotenziale sollten identifiziert und besprochen werden.

„Mittels sogenannter Pulse Surveys, also kurzen Online-Befragungen auf Teamebene, können Stimmungsbilder und Ansatzpunkte für Anpassungsnotwendigkeiten erhoben werden. Das kann dabei helfen, schnell auf Defizite zu reagieren und die herausfordernde Zeit optimal zu meistern“, so Christian Havranek abschließend.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Home Office: Sechs Tipps zum Arbeiten in Zeiten der Coronakrise

  • Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung Unternehmen dazu aufgerufen, vermehrt auf Home-Office zusetzen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube.
  • Ein 6-Punkte-Guide von Deloitte Österreich liefert darauf Antworten.

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  • Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung Unternehmen dazu aufgerufen, vermehrt auf Home-Office zusetzen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube.
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