07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen“, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. „Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat“, heißt es hier: „Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.“

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. „Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes („Lex Uber“) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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Vl. A1-CCO Martin Resel und IBM-Österreich-Chef Marco Porak | © A1/APA/Hörmandinger
Vl. A1-CCO Martin Resel und IBM-Österreich-Chef Marco Porak | © A1/APA/Hörmandinger

Dass für Unternehmen kein Weg mehr an Agentic AI vorbeiführt, ist mittlerweile ein Gemeinplatz. Dass eine sichere und konforme Umsetzung davon nicht so einfach ist, ebenfalls. „Für KI im Unternehmenskontext gelten andere Spielregeln als im privaten Bereich. Ich spreche hier besonders von souveräner KI“, sagt Marco Porak, Generaldirektor von IBM Österreich, bei einem gemeinsamen Pressetermin mit A1 und dessen Cloud-Tochter Exoscale. Mit einer gemeinsamen Plattform, die IBM watsonx auf A1 Exoscale bringt, will man Unternehmenskunden gemeinsam eine sichere und digital souveräne Lösung bieten.

„Wir sind Teil der kritischen Infrastruktur“

Denn Schatten-KI, also die Nutzung privater bzw. vom Unternehmen nicht genehmigter KI-Anwendungen durch Mitarbeiter:innen, sei ein echtes Sicherheitsrisiko, betont Martin Resel, stv. Vorstandsvorsitzender von A1 und CCO Enterprise. „Unternehmen können es sich nicht leisten, KI nicht zu nutzen. Da geht es um Wettbewerbsfähigkeit. Alles muss effizienter werden, etwa auch in der Verwaltung. Wenn man dann aber Daten global findet, die eigentlich nicht global gespeichert werden sollten, ist das ein Problem“, sagt Resel.

Für viele A1-Unternehmenskunden und auch für A1 selbst sei das besonders relevant. „Wir sind Teil der kritischen Infrastruktur. Viele hochsensible Daten laufen auf unseren Netzen. Wir haben nicht nur Unternehmen aller Größen als Kunden, sondern zum Beispiel auch Ministerien“, sagt der A1-CCO. Gerade in der aktuellen geopolitischen Situation müssten sich Österreich und ganz Europa daher souverän aufstellen.

Orchestrierte KI-Agenten mit klaren Regeln und voller Transparenz

Und wie macht das die gemeinsame Plattform? „Ich bin mir bewusst, dass ich Repräsentant eines amerikanischen Unternehmens bin“, räumt Marco Porak ein. IBM habe aber nach nicht weniger als 98 Jahren am österreichischen Markt ein anderes Standing, als etwa die US-Hyperscaler. Warum? „IBM hat seit jeher das Prinzip, dass Kundendaten Kundendaten sind und die Architektur vom Kunden bestimmt wird“, so Porak. Und: „Globale Innovation und lokale Kontrolle widersprechen einander nicht.“ Genau so sei es auch bei watsonx. Kunden können dort entscheiden, welche KI-Modelle genutzt werden und wo die Daten liegen. Die Bandbreite geht dabei von lokal gehosteten On-Premise-Lösungen über europäische bzw. Open-Source-Modelle auf europäischen Servern bis zu Frontier-Modellen in Datencentern der US-Hyperscaler.

Konkret greift das System auf eine Vielzahl an Large Language Models (LLMs) und Agentic-Modelle zurück und orchestriert KI-Agenten, um Tasks zu erfüllen. Die dazugehörige Governance-Plattform ermöglicht nicht nur das Festlegen der Regeln dafür, sondern bietet auch jederzeit komplette Transparenz, um jeden Arbeitsschritt und die dafür genutzten Modelle nachvollziehen zu können. Für Martin Resel ist dabei ebenfalls klar: „Dass alles, was aus Asien oder Amerika kommt böse ist, sehen wir nicht so. Wichtig ist die Wahlfreiheit.“ Die Plattform sei daher offen für sämtliche Modelle.

„Wir folgen einer sehr strikten Datenklassifizierung – selber und auch für unsere Kunden“

Je nach Usecase und dem damit verbundenen Sicherheits-Level der Daten seien unterschiedliche LLMs und Speicherorte sinnvoll. „Wir folgen einer sehr strikten Datenklassifizierung – selber und auch für unsere Kunden“, sagt Resel. Nach dieser erfolge die Entscheidung, welche Modelle genutzt werden können. Gleichzeitig optimiere die Plattform durch die passende Modell-Auswahl auch den Token-Verbrauch. „Das kann sonst bekanntlich schnell teuer werden“, sagt der A1-CCO.

A1 bietet seinen Enterprise-Kunden nicht nur Zugang zur Plattform, sondern auch begleitende Services, um diese aufzusetzen. Mit den europäischen Datencentern der Tochter Exoscale kommt noch das Angebot der souveränen Cloud im eigenen Land hinzu.

Wie watsonx für A1 und seine Kunden konkret funktioniert, zeigt Exoscale-KI-Experte Christos Kapodistrias beim Pressetermin vor. In seinem Beispiel arbeiteten nicht weniger als 14 KI-Agenten orchestriert zusammen, um eine optimale Vorbereitung auf ein Kundengespräch zu erstellen. „Diesen Usecase nutzen wir auch selber“, erklärt der Experte und zeigt die verschiedenen Sicherheits- und Kontrollmechanismen ebenso wie die Nachvollziehbarkeit über die Governance-Plattform. Marco Porak merkt dazu an: „Man sieht, es gibt mehrere Checkpoints im Prozess, der ‚Human in the Loop‘ bleibt erhalten.“ Denn es gehe eben darum, Menschen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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