07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. “Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen”, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. “Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat”, heißt es hier: “Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.”

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. “Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes (“Lex Uber”) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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Das Problem ist bekannt: Während Österreich exzellente universitäre Forschung hervorbringt, gibt es bei der Umsetzung der Ergebnisse in die Wirtschaft noch Einiges an Luft nach oben. Dabei zeigt sich immer wieder: Universitäre Spin-offs zählen zu den erfolgreichsten Startups des Landes. Dank dem fundierten wissenschaftlichen Unterbau liefern sie nämlich einzigartige Produkte auf Basis neuester Forschungsergebnisse, die als genuine Innovationen auf dem Weltmarkt durchstarten können.

Geistiges Eigentum als Hauptthema der Spin-off Austria Konferenz 2024

Erfolgsentscheidend ist dabei, wie mit dem geistigen Eigentum umgegangen wird. Dieses Thema steht dieses Jahr im Zentrum der Spin-off Austria Konferenz. 2020 gestartet geht das jährliche Hauptevent der Initiative Spin-off Austria am 14. November zum fünften Mal über die Bühne. Dabei sollen sich führende Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zusammenfinden, um den Status Quo der österreichischen Spin-off Landschaft gemeinsam zu beleuchten und sich über die Zukunft universitärer Spin-offs in Österreich und Europa auszutauschen.

Das diesjährige Hauptthema – die Gestaltung von Regelungen rund um das geistige Eigentum (IP) in Zusammenhang mit universitären Spin-offs – ist keinesfalls trivial. Denn verschiedene berechtigte Interessen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Einerseits sollen Universitäten einen angemessenen Ertrag für Forschungsergebnisse erhalten, die oft mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Andererseits brauchen junge Spin-offs besonders zu Beginn Flexibilität und finanzielle Mittel, um ihre Produkte erfolgreich am Markt zu platzieren. Und in Österreich gibt es bislang keine anerkannte und praxisbewährte Methode zur Bewertung dieser Anteile, heißt es von den Veranstalter:innen der Spin-off Austria Konferenz 2024.

“Klare und faire Regelungen für geistiges Eigentum sind entscheidend für den Erfolg universitärer Spin-offs”

“Klare und faire Regelungen für geistiges Eigentum sind entscheidend für den Erfolg universitärer Spin-offs. Wir müssen sicherstellen, dass Ausgründungen die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen vorfinden, um international wettbewerbsfähig zu sein”, meint auch tech2b-Geschäftsführer Raphael Friedl, stellvertretender Bundessprecher von AplusB, Veranstalter der Konferenz. “Der Austausch zwischen Gründer:innen, Forscher:innen und Investor:innen ist dafür unerlässlich. Die Spin-off Austria Konferenz bietet den idealen Rahmen, um konkrete Maßnahmen und nachhaltige IP-Strategien zu diskutieren, die das Wachstumspotenzial von Spin-offs fördern”, so Friedl.

Renommierte Speaker:innen

Diskutiert werden diese Fragen bei der Spin-off Austria Konferenz 2024 von einer Reihe renommierter Speaker:innen, darunter Mark Ferguson, ehemaliger Vorsitzender des European Innovation Council Boards, Gerhard Plasonig von der TUM School of Management, Molly Stevens, Professorin für Bionanowissenschaften an der Universität Oxford, Rudolf Dömötör, Direktor des WU Gründungszentrums und des ECN – Entrepreneurship Center Network, Jasmin Güngör, General Partner bei Onsight Ventures, Bernhard Sagmeister, CEO von aws, Markus Pröll-Schobel, Programmmanager des Spin-off Fellowship der FFG und Lisa Spöck, Bundessprecherin von AplusB.

Anmeldung zur Spin-off Austria Konferenz 2024 kostenlos

Die Teilnahme an der auf Englisch abgehaltenen Konferenz ist kostenlos. Interessierte können sich zur Online-Konferenz (13:00 – 16:00 Uhr) sowie zur anschließenden Abendveranstaltung (18:00 Uhr) in der Christoph Leitl Lounge der WKÖ (Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) anmelden. Die Spin-off Austria Konferenz 2024 wird von AplusB organisiert und von FFG, Austria Wirtschaftsservice (aws), Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie der Industriellenvereinigung (IV) unterstützt.

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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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