15.12.2021

Ökosoziale Steuerreform: Krypto-Steuer (als Randthema) beschlossen

In einer Ministerrats-Pressekonferenz wurde heute die lange angekündigte "Ökosoziale Steuerreform" präsentiert. Nicht erwähnt wurde die Krypto-Steuer. Beschlossen ist sie - mit kleinen Änderungen - trotzdem.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic

Bereits im Regierungsprogramm von Türkis-Grün wurde sie angekündigt: die “Ökosoziale Steuerreform”. Nach coronabedingten Verzögerungen ist es jetzt soweit. Heute wurden bei einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat von Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erste Details genannt. Einige Maßnahmen werden bereits mit Anfang 2022 inkrafttreten.

Ökosoziale Steuerreform: Steuersenkungen und CO2-Bepreisung als Kern

Kern der “Ökosozialen Steuerreform” sind die bereits seit längerem angekündigte Steuersenkungen für die nächsten Steuerstufen, nachdem die niedrigsten bereits vor einigen Monaten entlastet wurden, sowie die Bepreisung von CO2 (30 Euro pro Tonne) mit einer gleichzeitigen regional gestaffelten Anpassung des Klimabonus. Bei der Entlastung handle es sich um 3,8 Millionen Steuerzahler:innen, betont der Kanzler. Der Vizekanzler sieht die Regelung zur CO2-Bepresiung als Vorbild für andere europäische Staaten, etwa auch für die neue deutsche Regierung. Der Finanzminister betont prognostizierte positive Effekte der Reform auf das Wirtschaftswachstum. Es sei gelungen, ökonomische mit ökologischen und sozialen Aspekten zu verbinden.

Krypto-Steuer: kleine Änderungen, aber weiterhin rückwirkende Besteuerung von Gewinnen

Neben den Kern-Themen gibt es ein Konvolut an weiteren Maßnahmen im Rahmen der Reform, etwa eine Erhöhung des Familienbonus von 1500 auf 2000 Euro oder einen Investitionsfreibetrag, der ökologische Investitionen begünstigen soll. Mit keinem Wort in der Pressekonferenz erwähnt, aber ebenfalls beschlossen, wurde die auch bereits vorab im Entwurf bekannte neue Krypto-Steuer. Einige im Vorfeld am Gesetzesentwurf geäußerte Kritikpunkte wurden dabei berücksichtigt: Heimische Plattformen sind nun etwa erst ab 2024 verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (KESt) abzuführen. Die mit März 2021 rückwirkende Besteuerung auf Trading-Gewinne – konkret in Form einer 27,5-prozentigen Wertpapier-KESt – bleibt allerdings.

Im Wortlaut heißt es auf Anfrage des brutkasten aus dem Finanzministerium: “Einkünfte aus Kryptowährungen sollen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent und somit der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen, sofern ein inländischer Abzugsverpflichteter vorliegt. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erst ab 2024 bestehen (davor Besteuerung im Rahmen der Veranlagung), um etwaige – aufgrund der zeitknappen Umstellung – auftretende Fehlerquellen zu minimieren und eine fristgerechte Einrichtung der IT-Prozesse zu gewährleisten”.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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