15.12.2021

Ökosoziale Steuerreform: Krypto-Steuer (als Randthema) beschlossen

In einer Ministerrats-Pressekonferenz wurde heute die lange angekündigte "Ökosoziale Steuerreform" präsentiert. Nicht erwähnt wurde die Krypto-Steuer. Beschlossen ist sie - mit kleinen Änderungen - trotzdem.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic

Bereits im Regierungsprogramm von Türkis-Grün wurde sie angekündigt: die „Ökosoziale Steuerreform“. Nach coronabedingten Verzögerungen ist es jetzt soweit. Heute wurden bei einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat von Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erste Details genannt. Einige Maßnahmen werden bereits mit Anfang 2022 inkrafttreten.

Ökosoziale Steuerreform: Steuersenkungen und CO2-Bepreisung als Kern

Kern der „Ökosozialen Steuerreform“ sind die bereits seit längerem angekündigte Steuersenkungen für die nächsten Steuerstufen, nachdem die niedrigsten bereits vor einigen Monaten entlastet wurden, sowie die Bepreisung von CO2 (30 Euro pro Tonne) mit einer gleichzeitigen regional gestaffelten Anpassung des Klimabonus. Bei der Entlastung handle es sich um 3,8 Millionen Steuerzahler:innen, betont der Kanzler. Der Vizekanzler sieht die Regelung zur CO2-Bepresiung als Vorbild für andere europäische Staaten, etwa auch für die neue deutsche Regierung. Der Finanzminister betont prognostizierte positive Effekte der Reform auf das Wirtschaftswachstum. Es sei gelungen, ökonomische mit ökologischen und sozialen Aspekten zu verbinden.

Krypto-Steuer: kleine Änderungen, aber weiterhin rückwirkende Besteuerung von Gewinnen

Neben den Kern-Themen gibt es ein Konvolut an weiteren Maßnahmen im Rahmen der Reform, etwa eine Erhöhung des Familienbonus von 1500 auf 2000 Euro oder einen Investitionsfreibetrag, der ökologische Investitionen begünstigen soll. Mit keinem Wort in der Pressekonferenz erwähnt, aber ebenfalls beschlossen, wurde die auch bereits vorab im Entwurf bekannte neue Krypto-Steuer. Einige im Vorfeld am Gesetzesentwurf geäußerte Kritikpunkte wurden dabei berücksichtigt: Heimische Plattformen sind nun etwa erst ab 2024 verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (KESt) abzuführen. Die mit März 2021 rückwirkende Besteuerung auf Trading-Gewinne – konkret in Form einer 27,5-prozentigen Wertpapier-KESt – bleibt allerdings.

Im Wortlaut heißt es auf Anfrage des brutkasten aus dem Finanzministerium: „Einkünfte aus Kryptowährungen sollen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent und somit der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen, sofern ein inländischer Abzugsverpflichteter vorliegt. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erst ab 2024 bestehen (davor Besteuerung im Rahmen der Veranlagung), um etwaige – aufgrund der zeitknappen Umstellung – auftretende Fehlerquellen zu minimieren und eine fristgerechte Einrichtung der IT-Prozesse zu gewährleisten“.

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Ubitec
© Ubitec

Es war 2024, als sich in einer Ausschreibung der Bundesrepublik Deutschland das 2016 gegründete Linzer Startup Ubitec gemeinsam mit den Partnerunternehmen Materna Information & Communications SE und PwC Deutschland durchsetzte. Die Unternehmen schlossen damals einen Rahmenvertrag mit einem Volumen von 45 Millionen Euro über eine Laufzeit von vier Jahren mit ITZB (Informationstechnikzentrum Bund), dem IT-Dienstleister der deutschen Bundesverwaltung, ab.

Ubitec mit modell-agnostischer KI-Plattform

Etwas mehr als zwei Jahre später schließt sich die Ubitec GmbH mit aicx, einem KI-Unternehmen aus Deutschland, zusammen, um eine „der leistungsfähigsten souveränen KI-Plattformen im deutschsprachigen Raum“ zu schaffen.

Beide Unternehmen bündeln künftig ihre Kompetenzen und treten gemeinsam am Markt auf. Ubitec bringt seine modell-agnostische KI-Plattform sowie Chat- und Voicebot-Lösungen ein, die on-premise und in abgeschotteten (air-gapped) Umgebungen betrieben werden können. Eine Referenzinstallation von KIPITZ ist im Umfeld der deutschen Bundesverwaltung im Einsatz. Das deutsche Unternehmen indes bringt mit der Plattform „Heart“ Enterprise-Agenten ein, die nativ in Microsoft Teams, E-Mail und Messengerdiensten integriert sind und Geschäftsprozesse über natürliche Sprache automatisieren können.

Native Mobile-App

Zeitnah soll zudem eine native Mobile-App für agentisches Arbeiten hinzukommen, die mobiles Arbeiten niederschwellig ermöglicht. Auf der Plattform von Ubitec ergänzen dagegen die Multi-Agenten-Fähigkeiten und Systemintegrationen von aicx – etwa in ERP-, CRM- und Kommunikationssysteme – die bestehenden Einsatzfelder in Verwaltung, Finanzwesen und kritischer Infrastruktur, heißt es per Aussendung.

Die Lösungen von Ubitec und aicx können künftig für unterschiedliche Anwendungsfälle eingesetzt werden – vom RAG-gestützten Wissensmanagement über die automatisierte Angebotserstellung bis hin zu durchgängigen Geschäftsprozessen. Je nach Anforderungen lassen sich die Anwendungen in abgeschotteten, streng regulierten Umgebungen oder in bestehenden Cloud- und Systemlandschaften betreiben.

Ubitec mit Fokus auf öffentlichem Sektor

Durch den Zusammenschluss möchten beide Unternehmen ihre gemeinsame Marktabdeckung erweitern. Ubitec konzentriert sich auf den öffentlichen Sektor und regulierte Branchen in der DACH-Region sowie den Nordics, während aicx Unternehmen aus dem Mittelstand und dem Enterprise-Umfeld adressiert.

„Mit aicx liefern wir gemeinsam das europäische KI-Fundament – für Organisationen, die KI zu ihren eigenen Bedingungen nutzen wollen und für die Datensouveränität, Sicherheit und verlässlicher Betrieb nicht verhandelbar sind“, sagt Dieter Perndl, Geschäftsführer der Ubitec GmbH.

Und David Rizek, Geschäftsführer von aicx, ergänzt: „Ubitec bringt mit seiner souveränen, bis in die Bundesverwaltung erprobten KI-Plattform genau das sichere Fundament ein, das unsere praxiserprobten KI-Agenten auch in regulierten Umgebungen einsatzfähig macht – souveräne Infrastruktur und Enterprise-KI aus einer Hand.“

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