27.08.2020

Facebook muss sich wegen Max Schrems vielleicht „in zwei teilen“

Im Juli kippte der Europäische Gerichtshof - vom Datenschützer Max Schrems angestoßen - das Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA. Das hat auch erhebliche Konsequenzen für Facebook - zumindest theoretisch.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Jeden Tag fließen Unmengen User-Daten von europäischen Nutzern über den Atlantik in die USA. Das betrifft nicht nur Daten, die User – gewollt oder unwissentlich – direkt an US-Unternehmen wie Facebook und Google weitergeben, die dann auf US-Servern verarbeitet werden. Tatsächlich schickt auch jedes europäische Unternehmen, das datenschutzrechtlich relevante Daten seiner Nutzer über Dienste wie Google Analytics und Facebook Connect verarbeitet, diese in die USA. Bloß, seit Juli ist das nicht mehr erlaubt. Denn er Europäische Gerichtshof EuGH kippte das „Privacy Shield“-Abkommen zwischen EU und USA. Hinter dem Urteil stand einmal mehr eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und seiner NGO noyb.

EuGH kippte „Privacy Shield“ – bislang noch nichts passiert

Die Auswirkungen sind für manche Unternehmen massiv – zumindest theoretisch. Denn mit den gängigen Systemen müssten zahlreiche Unternehmen ihre Praktiken in der Verarbeitung von Nutzerdaten komplett ändern, um dem Urteil gerecht zu werden. Das passierte seit Juli aber kaum bis gar nicht. Max Schrems reichte daher vergangene Woche mit noyb Beschwerde gegen 101 europäische Unternehmen ein. „Wir haben auf den wichtigsten Webseiten in jedem EU-Mitgliedsstaat eine schnelle Suche nach Code von Facebook und Google durchgeführt. Diese Code-Schnipsel leiten Daten über jeden Besucher an Google oder Facebook weiter“, erklärt Schrems in einer Aussendung. „Beide Unternehmen geben zu, dass sie die Daten aus der EU zur Verarbeitung in die USA übermitteln, wo sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Daten US-Behörden wie der NSA zur Verfügung zu stellen. Weder Google Analytics noch Facebook Connect sind für den Betrieb dieser Webseiten notwendig und hätten daher inzwischen ersetzt oder zumindest deaktiviert werden können“, so der Datenschutz-Aktivist.

Genau so will Schrems mit noyb jedoch natürlich auch den Druck auf die US-Tech-Riesen selbst erhöhen. Was die logischen Konsequenzen für seinen Langzeit-Gegner vor Gericht, Facebook, angeht, führt Schrems gegenüber dem US-Magazin TechCrunch aus: „Es gibt Teile, die notwendige Datentransfers sind, und Facebook kann dies auch weiterhin tun. Also etwa eine Nachricht, die ich einem amerikanischen Freund schicke, und dergleichen. Aber das ist nur ein kleiner Prozentsatz“, so der Datenschützer, „ich denke also, dass sie technisch gesehen Facebook in zwei Teile teilen müssten. Und dann die notwendigen Datentransfers irgendwie wieder miteinander verbinden“. Sprich: Facebook braucht nach der geltenden Lage europäische Server für die europäischen Daten. Was die Oberfläche anbelangt, würde dann aber wieder ein Transfer stattfinden.

Max Schrems: „Fall zeigt massive Ignoranz“

„Das werden sie nicht tun, wenn nicht Himmel und Hölle dafür in Bewegung gesetzt werden“, mutmaßt Schrems gegenüber TechCrunch. Es wäre ein fundamentaler Umbau des Systems damit verbunden, der extrem aufwändig sei. Schrems räumt auch ein, dass es in Sachen Datenschutz noch wichtigere Themen gebe. Durchsetzen will er die Umsetzung der aktuellen Regelung und die damit verbunde mögliche „Spaltung“ des Facebook-Systems aber dennoch. „Was diesen Fall für mich immer spannender macht, ist, dass er einfach die massive Ignoranz bei diesen Entscheidungen zeigt“, so Schrems, „der Oberste Gerichtshof der EU sagt zum zweiten Mal, dass man das nicht tun darf, und sie sagen nur ‚oh ich schätze, das Gesetz gilt für uns nicht oder wird sowieso nicht durchgesetzt'“. Er wolle Gerechtigkeit.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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