08.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Alle Details und Voraussetzungen

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) hat heute Freitag die Kriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16. April vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ab sofort ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Eigenkapital-Investments werden bis zu einer Höhe von 800.000 Euro verdoppelt.
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Covid-Startup-Hilfsfonds
(c) AdobeStock

Die österreichische Bundesregierung hat am 16. April das Hilfspaket für Startups vorgestellt. Eine maßgebliche Säule des Pakets bildet der Covid-Startup-Hilfsfonds – der brutkasten berichtete.

Die genauen Details der Ausgestaltung ließen die letzten Wochen allerdings auf sich warten. Nun hat das Warten ein Ende. Am Freitagnachmittag veröffentlichte die Austria Wirtschaftsservice (aws) auf ihrer Website die Details zum Covid-Startup-Hilfsfonds. Ansuchen für den Covid-Startup-Hilfsfonds können ab sofort beantragt werden.

+++ 150 Millionen Euro für Rettung von Startups in der Coronakrise +++

Covid-Startup-Hilfsfonds: Die Eckpfeiler

Die wichtigsten Eckpfeiler im Überblick: Bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch Zuschüsse bis zu maximal 800.000 Euro verdoppelt.

Die Zuschüsse müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn sie in den darauffolgenden zehn Jahren durch einen Jahresüberschuss gedeckt sind.

Die Antragsstellung erfolgt online über den aws Fördermanager. Die Dauer der Genehmigung und Auszahlung soll laut aws ein bis zwei Tage nach Eingang des vollständigen Antrages betragen. Die Antragsstellung ist bis 15. Dezember 2020 möglich.

Das Zuschussvolumen der aws in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro bedeutet zusammen mit privatem Kapital von Investoren ein Gesamtvolumen von bis zu 100 Millionen Euro.

Wie bereits bekannt, wird es neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds zudem noch einen Venture Capital Fonds geben (siehe Abbildung). Für diesen Fonds läuft allerdings noch die Ausschreibung für das Fondsmanagement – nähere Infos zum VC-Fonds findet ihr hier.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Die Voraussetzungen

Die Förderungen sind branchenunabhängig, richten sich allerdings an klare Kriterien. Anspruch haben nur Unternehmen, die längstens vor fünf Jahren bis spätestens 15.3.2020 gegründet haben. Dafür wird das Firmenbuch oder die Gewerbeberechtigung herangezogen.

Zudem müssen sie unter die EU-Definition von Klein- und Kleinstunternehmen fallen. Das bedeutet, dass der jährliche Umsatz nicht mehr als zehn Millionen Euro betragen darf und sich die Anzahl der Mitarbeiter auf 49 Personen beschränkt. Ein weitere Voraussetzung ist eine für Startups typische “innovative Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotential verfügt.”

Weiter müssen die negativen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie wie Umsatzrückgänge, höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen, Ausfall von Zahlungen oder der Ausfall von Lieferanten vorliegen.

Inwiefern ein Unternehmen “innovativ” oder von der “COVID-19-Pandemie betroffen ist” und einen Eigenkapitalbedarf hat, muss durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Alle Details im Überblick:

Hier nochmals alle Details im Überblick, wie sie auf der Website der aws veröffentlicht sind (Stand 08. Mai 2020):

Wer wird gefördert?

Förderungsfähig sind laut aws innovative Startups sowie Klein- und Kleinstunternehmen, die die nachstehenden Voraussetzungen zur Gänze erfüllen:

  • Geschäftsleitung oder Betriebsstätte befindet sich in Österreich
  • Gründung liegt längstens 5 Jahren zurück (Firmenbuch, Gewerbeberechtigung)
  • Definition eines Kleinunternehmens der Europäischen Union; nicht börsennotiert
  • nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden
  • frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen in Höhe von zumindest € 10.000,- wurde von unabhängigen privaten Investor*innen investiert (mind. 75 Prozent seit 15.03.2020; max. 25 Prozent zwischen 15.09.2019 bis 14.03.2020)
  • negative Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie (z.B. Umsatzrückgänge; höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen; Ausfall von Zahlungen; Ausfall von Lieferanten)

ODER:

  • eines der nachfolgenden Innovationskriterien wird erfüllt:
    • eine Förderzusage für definierte Programme der aws innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung liegt vor ODER
    • eine Förderzusage der FFG (Förderungen für unternehmensbezogene Forschungs- und Innovationsprojekte) innerhalb der letzten zwei Jahre liegt  vor.

Was und wer wird NICHT gefördert?

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen;
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind;
  • Nicht-betriebliche Kosten (z.B. Privatanteile).
  • Unternehmen, die nach dem 15.3.2020 gegründet wurden. Als Datum der Gründung wird die erstmalige Eintragung ins Firmenbuch (protokollierte Unternehmen) oder der Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (nicht protokollierte Unternehmen) herangezogen.
  • Verkammerte und nicht-verkammerte freie Berufe (Ausnahme: Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten).
  • Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie. Es gelten die jeweils von der Europäischen Kommission veröffentlichten Definitionen.
  • Bank- und sonstiges Finanzierungswesen (mit Ausnahme sog. “FinTech”-Unternehmen, soweit nicht konzessionspflichtig)*, Versicherungswesen und Realitätenwesen”
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind.

*Disclaimer: Die Ausnahme zu “FinTech”-Unternehmen wurde nachträglich auf der Website der aws adaptiert.

aws Webinar zum Covid-Startup-Hilfsfonds

In einem Webinar wird die Austria Wirtschaftsservice (aws) am Montag den 11. Mai zwischen 16:00 und 18:00 Uhr über den neu geschaffenen Covid-Startup-Hilfsfonds informieren. Nähere Details findet ihr hier.

Aufruf an die Community: Habt ihr noch Fragen?

Wie bei so vielen Maßnahmen gibt es auch beim Covid-Startup-Hilfsfonds eventuell noch Klärungsbedarf. Gerne könnt ihr eure Fragen in dieses Feld eintragen. Die Redaktion des brutkasten wird diesen nachgehen:

Welche Punkte des Covid-Startup-Hilfsfonds sind dir noch unklar?

Erstes Statement von Altrichter und Schramböck

Startup Beauftragter Michael Altrichter in einem ersten Statement zum Hilfsfonds: “Mit dem Covid-Startup-Hilfsfonds sollen, gemeinsam mit privatem Kapital, vor allem Startups in der Pre-Seed und Seed-Stage dringend benötigte Liquidität erhalten. Ich erhoffe mir dadurch auch wichtige Investitionsanreize Richtung privater Kapitalgeber, vor allem Business Angels”.

Wirtschaftsministerin Schramböck kommentiert das Paket wie folgt: “Start-ups sind anders finanziert als ältere Unternehmen. Daher braucht es auch ganz eigene Hilfs-Instrumente, wo Staat und Private gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn nur in diesem Paarlauf kann es uns gelingen, das Start-up-Ökosystem vital und wettbewerbsfähig zu halten und genau dieses Ökosystem brauchen wir, wenn die Wirtschaft wieder hochgefahren wird.”


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.


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Das inoqo-Team startet mit seiner App in den Niederlanden durch (c) inoqo

Wer schon einen Trip in die Niederlanden genossen hat, wird ihn mit guter Wahrscheinlichkeit kennen: Den mit lokalen Grundnahrungsmitteln wie Stroop Waffels, Haring, Oliebollen oder Pannenkoeken bestückten Lebensmittelhändler Albert Heijn. Die Kette zählt zu den führenden Nahversorgern in den Niederlanden – und wurde mittlerweile auch für Tourist:innen zu einem Kulturgut.

Nun setzt Albert Heijn einen Schritt in Richtung CO2-Transparenz: Der Händler will die Klimaauswirkungen seiner 1.100 Eigenmarken mit seinen Konsument:innen per App teilen. Und damit zeigen, wie groß die CO2-Auswirkungen ihrer Einkäufe sind.

CO2-Hotspots per App

Dabei kommt das Wiener ClimateTech inoqo ins Spiel: Mit seiner KI-gesteuerten SaaS-Plattform ermöglicht es inoqo Lebensmittelhändlern, Marken und Lieferanten, die Emissionen ihrer gesamten Lebensmittel-Lieferkette zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.

Die inoqo-Plattform kann dabei “CO2-Hotspots” bestimmter Produkte identifizieren. Lebensmittelketten wie Albert Heijn können so mit Lieferanten gemeinsam Maßnahmen zur Emissionsreduktion setzen.

Auf der inoqo-Kooperation basierend will Albert Heijn einen sogenannten “Product Climate Footprint (PCF)” einführen. Der CO2-Fußabdruck soll die Klimaauswirkungen seiner Eigenmarken hervorheben. Konsument:innen wird indes gezeigt, in welchem Ausmaß jedes einzelne erworbene Lebensmittel- und Getränkeprodukt zum Klimawandel beiträgt.

Neue inoqo-Initiative erst letzte Woche gestartet

Erst vor letzte Woche verkündete inoqo-Gründer Markus Linder den Start der Nachhaltigkeits-Initiative European Sustainable Food Coalition – brutkasten berichtete. Ziel verfolge man ein äußerst ähnliches, nämlich: Die Dekarbonisierung des Lebensmittelhandels. Am Start-Event anwesend waren unter anderem Vertretende internationaler Lebensmittelhandelsriesen – namentlich Migros aus der Schweiz und Ahold Delhaize aus den Niederlanden. Migros ist bereits Referenzkunde von inoqo.

Zwei Millionen-Investments in zwei Jahren

Gegründet wurde inoqo im Sommer 2020 in Wien. Im Team sitzen Markus Linder, Doris Wimmer, Hélène Saurais, Simon Haberfellner, Bernhard Schandl und Elisa Gramlich. Ursprünglich hat es sich inoqo zum Ziel gesetzt, Endkonsument:innen dabei zu helfen, die Umweltauswirkungen ihrer Einkäufe zu bewerten.

Um ihrer Mission nachzugehen, sicherte sich inoqo 2021 eine Finanzierungsrunde in Höhe von knapp zwei Millionen Euro. Zu den Kapitalgebenden zählten die Runtastic Co-Founder Alfred Luger und Christian Kaar, Biogena-Gründer Albert Schmidbauer und Ex-Raiffeisen International CFO Martin Grüll.

Mit der 2021 verabreichten Finanzspritze entwickelte das Startup die ursprünglich an Endkonsument:innen gerichtete inoqo-App. Diese hat es Nutzenden ermöglicht, die CO2-Emissionen ihrer Lebensmitteleinkäufe kostenlos zu tracken. Basierend auf gescannten Kassenzetteln erstellte die App Analysen zu den durch den Kauf verursachten CO2-Emissionen und den jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt, Tierwohl und das eigene Wohlbefinden.

inoqo-B2C-App switchte zu B2B

Im Oktober 2023 folgte eine neuerliche Finanzspritze in Millionenhöhe. Unterstützt wurde das Team dabei unter anderem vom Bestandsinvestor Christian Kaar sowie von Heinz Hahn, ehemaliger Präsident FMCG (Anmerkung: Fast-Mooving-Consumer-Goods) von Mondelez, sowie von Felix und Susanne Porsche. Weitere Investor:innen sind hier nachzulesen.

In ihrer damaligen Version zählte die inoqo App rund 10.000 Nutzende. Dies sollte aber nicht mehr lange der Fall sein. Der zweiten Finanzspritze voran ging nämlich eine Neuausrichtung: inoqo wechselte zu einem B2B-Geschäftsmodell:

“Als immer mehr Lebensmittelhändler Interesse an unserer Technologie zeigten, erkannten wir, dass wir einen viel größeren Einfluss haben können, indem wir Lebensmittelhändlern weltweit helfen, den Umwelteinfluss ihrer Lebensmittel-Lieferketten zu verstehen und zu managen”, erzählte Gründer und CEO Linder brutkasten damals.

Rezeptur von Produkten in Berechnung integriert

Seither steht die von inoqo entwickelte SaaS-Plattform primär Geschäftskund:innen – wie nun auch dem Lebensmittelhändler Albert Heijn – zur Verfügung. Erste Business-Partner sicherte es sich schon 2023 – darunter Norwegens führender e-Lebensmittelhändler ODA. Das Besonderer der KI-Plattform: Sie bewertet sowohl Produktzutaten und Zusammensetzung als auch alle Produktions- und Vertriebsprozesse – sprich alle Scope-3-Emissionen.

“Die KI-gesteuerte Plattform kann die Rezeptur von Tausenden von Lebensmittel- und Getränkeprodukten auf Grundlage der den Händlern heute zur Verfügung stehenden Daten berechnen. Berücksichtigt werden Merkmale wie das Herkunftsland der Zutaten, die Produktionsprozesse , die Verpackung und der Transport ”, erklärte Markus Linder, Gründer und CEO von inoqo, in einem brutkasten-Gespräch 2023.

Albert-Heijn-Koop soll eigene “Primärdaten” sammeln

Mit der Plattform von inoqo will nun auch der neue Business-Partner Albert Heijn “eine wachsende Menge an Primärdaten sammeln”, um weitere Möglichkeiten zur CO2-Reduktion zu identifizieren, sagt Nachhaltigkeitsmanager Jens Gronheid.

Inoqos Bewertungsansatz sei dabei ein Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Lebensmittelindustrie: “Durch die Erstellung skalierbarer Folgenabschätzungen auf Zutatenebene vermeidet inoqo die Verwendung von Daten auf Kategorie-Ebene”, heißt es von Albert Heijn.

Scope-3-Emissionen vermehrt im Fokus

Inoqo-Co-Founder und CEO Markus Linder schreibt der neuen Kooperation Pionierpotenzial zu: Man wolle “neue Standards für Transparenz und Nachhaltigkeit im Lebensmitteleinzelhandel” setzen und “andere Einzelhändler inspirieren”. Die Scope-3-Emissionsreduzierung – also die Betrachtung der Segmente Produktzutaten, Produktion und Vertrieb – benötige nämlich branchenübergreifend weitaus höhere Priorität, so Linder.

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AI Summaries

Covid-Startup-Hilfsfonds: Alle Details und Voraussetzungen

  • Die aws hat heute die Kriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben. Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ab sofort ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Eigenkapital-Investments werden bis zu einer Höhe von EUR 800.000 verdoppelt.

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  • Die aws hat heute die Kriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben. Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ab sofort ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Eigenkapital-Investments werden bis zu einer Höhe von EUR 800.000 verdoppelt.

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