16.04.2020

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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Startup-Hilfspaket
(c) BKA / Wenzel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat am Donnerstagvormittag das Startup-Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Business Angel Michael Altrichter wird zudem als Startup-Beauftragter ins Wirtschaftsministerium bestellt.

In einem Hintergrund Q&A mit dem brutkasten erläutern Schramböck und Altrichter die Details rund um das Startup-Corona-Hilfspaket und gehen auf den Aufgabenbereich des neu geschaffenen Startup-Beauftragten ein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen des Tages:

 

Wie wird der Covid-Startup-Hilfsfonds abgewickelt?

Der Covid-Startup-Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 50 Millionen Euro Kapital von privaten Investoren. Das privat investierte Kapital wird dabei durch Zuschüsse des Staates verdoppelt. Der Fonds versteht sich laut Schramböck als „Paarlauf“ zwischen privaten Investoren und dem Staat. „Jeder Euro der investiert wird, bekommt einen zusätzlichen Euro hinzu“, so Schramböck

Wie hoch ist der Investionsrahmen beim Covid-Startup-Hilfsfonds?

Der Investitionsrahmen reicht von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall, beispielsweise im Falle eines Exits, rückzahlbar.

Ab wann steht der Covid-Startup-Hilfsfonds zur Verfügung?

Sofern ein Investor bereitsteht, können Gründer laut Schramböck den Fonds schon ab nächster Woche nutzen. Das Ansuchen wird online über die aws möglich sein.

Welche Voraussetzung wird es geben?

Den Fonds können nur jene Startups nutzen deren Unternehmensgründung maximal fünf Jahre zurückliegt. Laut Schramböck soll hierfür die gängige Startup-Definition herangezogen werden, die bereits beim Lohnebenkostenzuschuss zur Anwendung kommt. Weiters soll ein Fokus auf jene Startups gelegt werden, die von der Krise betroffen sind.

Gibt es eine Ausnahme für Startups, die eine sehr lange Produktentwicklung haben und daher älter als fünf Jahre sind?

Nein, diese Startups kommen nicht in den Genuss des Fonds. Laut Altrichter ist dies aufgrund von EU-rechtliche Beihilfe-Regelungen nicht möglich und auch nicht „frei verhandelbar.“ Schramböck und Altrichter verweisen hier auf andere Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungsgarantien.

Wird der Fonds aufgestockt, sofern die 50 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgeschöpft sind?

In diesem Zusammenhang betont Schramböck, dass der Fonds sehr breit aufgestellt ist. „Wir werden uns anschauen, wie schnell er ausgefüllt ist.“ Ob es im Falle einer Ausschöpfung eine Aufstockung gibt, bleibt allerdings offen.

Ist der Covid-Startup-Hilfsfonds mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar?

Ja, er ist flexibel mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar. Wirtschaftsministerin Schramböck bestätigt im Stream: „Die eine Hilfsmaßnahme schließt die andere nicht aus“. Schramböck verweist zudem auf andere Hilfsmaßnahmen, wie die Möglichkeit zu Stundungen bei aws und FFG sowie den Härtfallfonds und die Kurzarbeit. Hier nochmals ein Überblick über die Maßnahmen:

(c) BMDW

Wie ist der VC-Fonds ausgestaltet?

Im Fokus des VC-Fonds stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Die Architektur sieht vor, dass der Staat das private Kapital zu 50 Prozent staatlich mit einer Garantie absichert. Somit werden Verluste zu 50 Prozent abgedeckt. Das Fondsvolumen beläuft sich dabei auf 50 Millionen Euro

Ab wann steht der VC-Fonds zur Verfügung?

Der VC-Fonds muss aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird über die aws abgewickelt. Für Gründer soll der Fonds laut Schramböck in zwei bis drei Wochen zur Verfügung stehen. Altrichter ergänzt, dass diese Zeit eventuell dazu genützt werden kann, um Startups vor zu selektieren. Zudem soll es, wie bei VC-Fonds üblich, ein professionelles Fondsmanagement geben.

Können sich ausländische Investoren beteiligen?

Ja, es können sich Investoren beteiligen. Schramböck hielt bereits in der Pressekonferenz am Vormittag diesbezüglich fest: „Kein spezieller Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“. Es gab laut Altrichter bereits Gespräche mit potentiellen Investoren und Gründern.

Welche Aufgaben soll der Startup-Beauftragte haben?

Der Startup-Beauftragte soll als „neutrales Sprachrohr“ der Startup-Community auftreten und die Gründer sowie Investoren mit der Regierung vernetzen. Ziel ist es, gemeinsame Problemlösungen zu erarbeiten. Bei der Tätigkeit des Startup-Beauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt. Altrichter bekommt daher kein Gehalt.

Wie sieht es bei Altrichter mit einem etwaigen Interessenkonflikt als Investor und Startup-Beauftragter aus?

Die Bestellung Alrichters als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgte in der Startup-Szene teils für Aufregung – der brutkasten berichtete. In der Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket beantwortete er die Frage in Bezug auf einen etwaigen Interessenskonflikt wie folgt: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben.“

Wie möchte Altrichter einem Interessenskonflikt vorbeugen?

Altrichter versicherte, dass es keine Sonderbehandlung für Startups seines Portfolios geben wird. Sicherstellen soll dies unter anderem ein eigens aufgestelltes Komitee, dem Key-Player der heimischen Startup-Szene, wie Werner Wutscher (New Venture Scouting), Lisa Fassl (FemaleFounders und AAIA), Rudolf Kinsky (AVCO), Michael Raab (CEO The-Minted) und Markus Raunig (Austrian Startups), angehören werden. Raunig soll in seiner Funktion als Managing Director laut Altrichter und Schramböck insbesondere die Interesses der Gründer vertreten und somit vorbeugen, dass das Komitee zu „Investoren-lastig“ ist.


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.

NEU: Community-Opinion-Corner zum Startup-Hilfspaket

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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