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Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.
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Die Härtefall-Änderungen im Überblick
Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:
- Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
- Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
- Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
- COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
- Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.
Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.
Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente
Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.
Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.
Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail
Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.
Erweiterung des Betrachtungszeitraumes
- Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
- Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.
Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)
- In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
- Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
- Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
- Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
- Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten
Berücksichtigung Familienhärteausgleich
- Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
- Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.
Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr
- COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.
Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds
“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.
WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“