26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Wirtschaftsminister Martin Kocher während seiner Keynote am Technology Impact Summit | Foto: Technology Impact Summit
Wirtschaftsminister Martin Kocher während seiner Keynote am Technology Impact Summit | Foto: Technology Impact Summit

Über 300 Expert:innen und internationale Wissenschaftler:innen tauschten sich am vergangenen Donnerstag in der Grazer Seifenfabrik über unterschiedliche Aspekte Künstlicher Intelligenz aus. Ziel des Formats: Einen holistischen Blick einzunehmen und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken. Der Technology Impact Summit ist eine gemeinsame Initiative von Universität Graz, Technische Universität Graz, Joanneum Research und FH Joanneum.

brutkasten präsentierte neue KI-Serie bei Pre-Event

Eingestimmt wurde sich auf den Summit bereits am Vorabend bei einem Pre-Event im Grazer Unicorn. brutkasten-Chefredakteur Dominik Meisinger stellte dabei die neue multimediale brutkasten-Serie “No Hype KI” vor, die gemeinsam mit mehreren namhaften Partnern – darunter die Universität Graz – umgesetzt wird.

Zudem lieferten Albin Skasa, Geschäftsführer des Startups medaia GmbH, das hinter der App SkinScreener steht, sowie Oliver Kröpfl, Vorstand der Steiermärkischen Sparkasse, im Interview Einschätzungen zu den Herausforderungen und der Finanzierungssituation von KI-Startups.

Keynote von Wirtschaftsminister Kocher am Technology Impact Summit

Am Donnerstag startete der Summit mit Großworten von Ministerin Karoline Edtstadler und der steirischen Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl (beide ÖVP). Anschließend diskutierten die Rektoren der vier veranstaltenden Institutionen Horst Bischof (TU Graz, KI-Beirat der österreichischen Bundesregierung), Heinz Mayer (Joanneum Research), Martin Payer (FH Joanneum) und Peter Riedler (Universität Graz) kurz und prägnant mit Moderatorin Fanny Stapf über den akademischen Zugang zu Künstlicher Intelligenz.

Die erste Keynote hielt dann Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher. Er verwies dabei auf das Potenzial künstlicher Intelligenz im Kampf gegen den Fachkräftemangel: “Im demografischen Wandel mit weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter bieten Automatisierung und Künstliche Intelligenz die Möglichkeit, unseren Lebensstandard zu erhalten und zu verbessern”, sagte Kocher.

Die Arbeitsproduktivität steige in der Europäischen Union trotz zunehmender Digitalisierung aber nur schwach an. Das Wachstumspotenzial der Zukunft verortete Kocher in Effizienzsteigerungen, die durch neue Technologien erwirkt werden können. Die neue KI-Verordnung der EU, den AI Act, bezeichnete Kocher als “gute Kompromisslösung”.

Liessmann vs. Mayer-Schönberger

Philosoph Konrad Paul Liessmann (Universität Wien) und Viktor Mayer-Schönberger (Oxford University) diskutierten durchaus kontrovers über die Frage, wer künftig die Oberhand haben wird – Mensch oder Maschine. Liessmann sieht in Künstlicher Intelligenz eine Nivellierung nach unten, die Jobs mit intellektuellem Potenzial nicht gefährden wird. Chatbots greifen auf historische Daten zurück und hätten wenig Möglichkeiten, sinnvoll zu kontextualisieren und eigene Gedanken zu formulieren oder sinnerfassend in die Zukunft zu blicken. Mayer-Schönberger hingegen relativierte und argumentierte, dass weite Teile der Wissenschaft auf bereits erbrachten Inhalten aufbauen. Er warnte davor, kreative Schöpfungen überzubewerten.

Near Futures Debate: Wo steht Europa bei KI?

Ab Mittag ging es am Technology Impact Summit dann ab in die “Near Futures Debates”. Dabei standen sich jeweils zwei Speaker:innen gegenüber, die ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchteten. Jana Lasser, Professorin an der Universität Graz, diskutierte etwa mit Apollo.ai-Gründer Mic Hirschbrich über die Position Europas bei KI.

Jana Lasser (Universität Graz) und Mic Hirschbrich (Apollo.ai)

Lasser argumentierte dabei, dass es Europa an der Infrastruktur für die großen generativen Modelle mangele. Ihre Schlussfolgerung: “Die Chance liegt in der Spezialisierung und in qualitativ extrem hochwertigen Daten in einzelnen Segmenten. Das ist in Reichweite!” Die Austauschprozesse in der Europäischen Union im wissenschaftlichen Bereich würden “die optimale Basis für diese Vision” liefern.

Hirschbrich, der in der Vergangenheit als brutkasten-Kolumnist aktiv war, argumentierte, dass die aktuelle Diskussion zu stark auf ChatGPT fokussiert sei. “Der Diskurs muss weiter gefasst werden, um eine einheitliche Regulierung mit den Vereinigten Staaten zu finden und keine europäische Insellösung zu kreieren, die zu Wettbewerbsnachteilen führen kann”, sagte der Apollo.ai-CEO.

Near Features Debates: AI Act, Inklusiver Zugang zu KI, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Thomas Burri (Universität St. Gallen) und Jeannette Gorzala (European AI Forum)

In einer weiteren “Near Future Debate” diskutieren Jeannette Gorzala vom European AI Forum und Thomas Burri von der Universität St. Gallen über den AI Act. Gorzala sieht den Gesetzesrahmen als Framework, das Unternehmen Sicherheit gibt und Skalierung auf einem attraktiven Markt ermöglicht. Sie verwies dazu auch auf das Beispiel OpenAI: Nach ursprünglichen Drohungen, sich aus Europa zurückzuziehen, eröffnet das US-Unternehmen nun Büros in Brüssel, Dublin und Paris. Burri hingegen spricht von einer enormen Verunsicherung und Rechtsunsicherheit, die durch die europäische Gesetzgebung ausgelöst wurden. 

In weiteren “Near Futures Debates” diskutierten einerseits Sonja Schmer-Galunder (University of Florida) und Markus Kneer (Universität Graz) die ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz und hinterfragten dabei, ob es ausreichend inklusive Zugänge zur Technologie gibt. Andererseits debattierten Harald Leitenmüller von Microsoft und Stefan Thalmann von der Universität Graz die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt.

Aktuelle KI-Use-Cases in “Lightning Talks” am Technology Impact Summit

Julia Shaw (University College London)

Von den Debatten über die gesellschaftlichen Auswirkungen von KI richtete sich der Fokus am Nachmittag dann auf Use Cases aus der Wirtschaft. In den “Lightning Talks” stellten Unternehmen ihre Anwendungsfälle vor. Beispiele lieferten LexisNexis, PwC, Schiefer Rechtsanwälte, Erste Group, Aileen Health, Grant Thornton und ACP.

In der abschließenden Keynote widmete sich Julia Shaw (University College London) dem “Tanz des Gehirns mit der KI”. “Erinnerungen sind modifizierbar”, hält Shaw fest. Das System Gehirn sei dafür programmiert, sich gut, aber nicht perfekt zu erinnern. Ähnlich verhalte es sich auch mit KI.

“Das Beste, was Künstliche Intelligenz derzeit kann, ist fiktionale Geschichten zu erzählen”, kommentierte die Forscherin die hohe Fehlerquote der Ergebnisse. Auch darin erkennt sie eine Parallele zu Menschen, die im normalen Gespräch ebenfalls selbstsicher falsche Inhalte verbreiten.

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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