06.06.2023

Yokoy: Schweizer FinTech startet Partnerschaft mit Erste Bank

Das schweizerische KI-Unternehmen wird exklusiver Partner der Erste Group. Unternehmenskund:innen sollen das "Business Banking" George Business mit Yokoy - und ihrer KI-gesteuerten Lösung für Ausgabenmanagement - in mittelständischen und großen Unternehmen ab sofort erweitern können.
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Yokoy, Erste Bank, George
(c( Yokoy/Erste Group - Hans Unterdorfer, Firmenkundenvorstand der Erste Bank Oesterreich und Philippe Sahli, CEO von Yokoy.

Das schweizer FinTech Yokoy expandierte bereits Ende 2020 nach Österreich und wird seitdem hierzulande von Stephan Hebenstreit geführt – der brutkasten berichtete. Das Spesenabrechnungs-Startup konnte im März des Vorjahres 80 Millionen Euro an Kapital lukrieren und neben Lead-Investor Sequoia Capital (Stripe, Instagram, WhatsApp) auch Speedinvest und als Business Angel Eric Demuth, Co-Founder des österreichischen Krypto-Unicorns Bitpanda, an Bord holen. Nun folgte mit der Erste-Bank-Partnerschaft ein weiterer großer Schritt.

Yokoy: Bitpanda und GoStudent als Kunden

„Als Plattform für alle Finanzfragen erleichtert George Business Unternehmer:innen den Geschäftsalltag und gibt ihnen mehr Zeit für das, was wirklich zählt: ihr Kerngeschäft. Wir verfolgen von Anfang an das strategische Ziel, mit Kooperationen unser Angebot laufend zu erweitern. Die Partnerschaft mit Yokoy ist ein weiterer Schritt, diesen Anspruch geltend zu machen, unseren Unternehmenskund:innen die innovativsten und besten Lösungen im Digitalbereich zu bieten“, erklärt Hans Unterdorfer, Firmenkundenvorstand der Erste Bank Österreich.

Yokoy bietet konkret die Zusammenführung von Spesenmanagement, Rechnungsverarbeitung und der Verwaltung von intelligenten Firmenkarten in einer Plattform und möchte damit die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftsausgaben verwalten, „von Grund auf verändern“.

In Österreich zählen Bitpanda, das Scaleup und EdTech-Unicorn GoStudent, KTM und der Verbund als Kunden. Im Frühjahr 2022 erklärte CEO Philippe Sahli, dass Österreich einer der kompliziertesten Märkte sei, was die Abrechnung von Spesen betreffe: „Die Spesenabrechnung ist von Bestimmungen in Kollektivverträgen abhängig und davon gibt es hunderte“, so der CEO im Wortlaut. Man habe damals bereits diese vielen unterschiedlichen Einzelbestimmungen für die Abrechnungstools umgesetzt und sei stolz darauf „den kompliziertesten Markt ‚zu können‘, denn dann könne man alle“. Die aktuelle Kooperation mit der Erste Bank sei für die künftige Entwicklung ein Meilenstein.

Echtzeit-Zuordnung

„Die Partnerschaft zwischen Yokoy und der Erste Group ist zukunftsweisend. Wir sind sehr stolz darauf, dass Yokoy im stark regulierten österreichischen Bankenumfeld das Vertrauen der modernsten Bank gewinnen konnte. Gemeinsam können wir die Ansprüche an innovative Banking-Lösungen der Kund:innen noch besser erfüllen und Unternehmen dabei unterstützen, ihr Ausgabenmanagement mithilfe von KI zu automatisieren“, erklärt der CEO.

Durch die Schnittstelle zu George Business könnten konkret Erste Bank-Kartentransaktionen von teilnehmenden Unternehmenskund:innen und deren Mitarbeiter:innen automatisch importiert, Belegen zugeordnet und in Echtzeit verbucht werden.

Steuerrelevante Informationen und Compliance-Richtlinien würde sich zudem mit der Integration von Yokoy abbilden und automatisch prüfen lassen. Das biete beispielsweise in der „komplexen Struktur“ der österreichischen Kollektivverträge Hilfestellung für eine korrekte Abrechnung von lohnrelevanten Spesenausgaben.

Yokoy: Partnerschaft auch mit UBS

„Ich freue mich sehr, dass es Yokoy, neben der weltbekannten schweizer Bank UBS gelungen ist, nun auch mit der Ersten Group, dem größten Player am österreichischen Bankenmarkt, seine Kräfte zu bündeln“ sagt Hebenstreit. „Nach einer intensiven Marktevaluierung seitens der Erste Group wurde Yokoy als exklusiver Partner ausgewählt, um die Stärken beider Unternehmen zum Nutzen der Kund:innen zu vereinen. Yokoy setzt damit den nächsten großen Schritt in seiner Wachstumsgeschichte.“

Die KI-gesteuerte Komplettlösung wird zunächst Unternehmenskund:innen der Erste Bank Österreich zur Verfügung stehen. In einem zweiten Schritt soll die Partnerschaft auf alle weiteren Finanzinstitute und Märkte der Erste Group mit George Business ausgeweitet werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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