16.02.2023

Speedinvest-CEO Oliver Holle: „Thema Unicorn für die nächsten 18 Monate abgesagt“

Speedinvest-CEO Oliver Holle erläutert im brutkasten-Talk, warum er für längere Zeit keine Erholung am Venture-Capital-Markt erwartet - und warum die Speedinvest-Beteiligungen Bitpanda und GoStudent dennoch weiterhin auf Milliardenbewertungen kämen, wenn sie jetzt Kapital aufnehmen müssten.
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Speedinvest-CEO Oliver Holle im brutkasten-Studio
Foto: brutkasten

Es ist erst wenige Wochen her, dass Speedinvest im Dezember seinen neuen 300 Mio. Euro schweren Flaggschiff-Fonds „Speedinvest 4“ vorgestellt hat. Bei der Gelegenheit gab die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft auch bekannt, weitere 200 Mio. Euro für Folgeinvestments in bestehende Portfolio-Unternehmen aufgenommen zu haben (brutkasten berichtete). Schon damals sagte Speedinvest-CEO Oliver Holle, dass er zwar grundsätzlich „bullish“ für die österreichische Startup-Szene sei.

Generell dürfte das Umfeld für Startups aber weiterhin schwierig bleiben: „Es ist sicher noch kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht“, sagt Holle im brutkasten-Talk. „Es geht eher noch weiter runter“. Die großen Player, die die Dynamik im Markt erzeugt haben, seien nicht im Markt zurück – und daran werde sich auch in den nächsten Monaten nichts ändern. „Ich gehe davon aus, dass man noch weit bis ins Jahr 2023 warten wird müssen, bevor diese Dynamik zurückkommt“, sagt Holle.

Daher wird es nach Einschätzung des Speedinvest-CEOs auch noch länger dauern, bis wieder Unicorns aus der österreichischen Startup-Szene heraus entstehen werden: „Grundsätzlich ist das Thema Unicorns für die nächsten 12 bis 18 Monate abgesagt. Das ist kein Thema“. Der „extreme Fokus auf Bewertungen“, auch bei Venture-Capital-Gesellschaften, sei Vergangenheit. Jetzt konzentriere man sich stärker auf die tatsächlichen Geschäftszahlen – auf Umsatz, Marge, Kostenstruktur.

Holle: Bitpanda und GoStudent sind weiter Unicorns

Trotz der schwierigen Situation: Die beiden aus der österreichischen Startup-Szene heraus entstanden Unicorns Bitpanda und GoStudent könnten auch im jetzigen Umfeld zu einer Milliardenbewertung Kapital aufnehmen, erwartet Holle: „Die wären sicher weiter Unicorns. Sie müssten wahrscheinlich auch mit Bewertungsabschlägen rechnen. Aber es sind beide Gott sei Dank in einer Situation, dass sie nicht raisen müssen.“ Speedinvest ist an beiden Unternehmen beteiligt.

Sowohl Bitpanda als auch GoStudent seien „in einer sehr guten Ausgangsposition“. Daher sieht Holle die Chancen, dass sie ihre Bewertungen halten oder noch ausbauen können, „mittelfristig absolut gegeben“. Der Speedinvest-CEO betont aber auch: „Das ist Gott sei Dank jetzt nicht der Fokus – und das ist auch gut so“.

„Wirkliche Überhitzung“ 2021

Im großen Startup-Jahr 2021, als Finanzierungsrunde um Finanzierungsrunde abgeschlossen wurde, ist es nach Ansicht von Holle zu einer „wirklichen Überhitzung“ gekommen. „Auch in unserem Portfolio sind einige Firmen mit Bewertungen in den Büchern, die, die nicht halten werden oder in die die Firmen erst hineinwachsen werden müssen“, sagt Holle. Viele Fonds, auch bei Speedinvest, würden Bewertungen reduzieren müssen.

Aber: „Gleichzeitig ist der große Vorteil, dass diese Firmen so unglaublich viel Kapital eingesammelt haben, dass sie auch Zeit haben, um hineinzuwachsen“. Unternehmen, die jetzt auf ihre Kosten schauen und sich auf das Geld konzentrieren, haben immer noch die Chance nach der Korrektur als Marktführer herauszukommen. Und dann würden die Bewertungen auch halten, erwartet Holle.

Dass VCs aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen mehr Marktmacht als Gründer haben, will Holle so aber nicht unterschreiben: „Die absoluten-Top Deals in Europa sind immer noch massiv umkämpft – vielleicht noch mehr als vorher, weil sich jeder noch mehr in Sicherheit bewegen will“. Grundsätzlich sieht Holle bei den Bewertungen eher eine Normalisierung als einen dramatischen Rückgang: „Dass man mit einer Powerpoint-Präsentation zu einer 20-Mio.-Bewertung raist, ist einfach nicht normal“.

„Zusammenhang zwischen IPO-Fenstern und Dynamik im Markt“

Diese Zeit sind aber nun ohnehin vorbei – und daran wird sich nach Ansicht von Holle auch so schnell nichts ändern. Woran aber könnte man erkennen, dass es für Startups wieder einfacher wird? „Je länger ich das Geschäft mache, desto mehr verstehe ich den Zusammenhang zwischen IPO-Fenstern und der Dynamik im Markt“, sagt Holle.

In den USA würden schon länger nur mehr sehr wenige Initial Public Offerings (IPOs), also Börsengänge, stattfinden. „Das ist schon wirklich ganz signifikant“, sagt Holle. Dieser Rückstau würde sich dann in weiteren Abwertungen im Scaleup-Bereich und in weiterer Folge auch in der Frühphase widerspiegeln. Dass sich die Aktienmärkte zuletzt wieder positiver entwickelt haben, spielt dabei laut Holle keine Rolle: „Bevor nicht ein Ruck durch die Landschaft geht, werden uns die Ups und Downs am Public Market (also dem Aktienmarkt, Anm.) nicht retten“.

Den gesamten Talk mit Speedinvest-CEO Oliver Holle zum Nachsehen:

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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