04.09.2019

Wahlprogramm der Grünen: Die wichtigsten Punkte für die Wirtschaft

Anlässlich der Nationalratswahl 2019 analysiert der brutkasten die Programme der größten Parteien im Wahlkampf. Den Start macht das Wahlprogramm der Grünen: Das Wort "Startup" kommt hier zwar kein einziges Mal vor, dafür gibt es Vorstellungen zu Umsatzsteuer und Umweltschutz, etwa in Sachen CO2-Steuer.
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Die Grünen
Werner Kogler, Spitzenkandidat der Grünen (c) Die Grünen

Es wäre eine Überraschung gewesen, würden die Grünen auch in der Wirtschafts- und Finanzpolitik ihren Fokus nicht auf die Umwelt richten. Hier liegt ihre Kernkompetenz, und sie zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Programm. Das Wort “Startup” hingegen kommt leider kein einziges Mal vor. Daher konzentrieren wir uns an dieser Stelle auf die allgemeinen wirtschaftlichen Programmpunkte im Wahlprogramm der Grünen.

Reglementierte Gewerbe und Umsatzsteuerpflicht

Laut Wahlprogramm der Grünen soll die Hälfte der reglementierten Gewerbe in Österreich in die Freiheit entlassen werden. Reglementierte Gewerbe sind Gewerbe, bei denen eine Ausbildung abgeschlossen werden muss, bevor man ein Geschäft betreiben kann. Wenn man eine Konditorei eröffnen will, muss man die Ausbildung zum Konditor gemacht haben.  Die Grünen wollen, dass diese Ausbildungspflicht wegfällt, sofern man ein Geschäft eröffnen will. Das mag mehr Liberalismus für die Wirtschaft bedeuteten, es werden dadurch jedoch auch immer weniger Menschen eine Lehre machen, wenn sie für eine Gewerbeanmeldung keine Lehre mehr machen müssen.


Die Wahlprogramm der Parteien in der brutkasten-Analyse:


Hinzu kommt, dass die Umsatzsteuerpflicht bei Kleinunternehmen von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben werden soll, was etwas mehr als 100 Millionen kostet, da mehr Unternehmen unter die besagte Grenze fallen. Hier stellt sich die Frage der Gegenfinanzierung, die im Programm nicht näher erläutert wird.

Der erste Vorschlag ist eine politische Systemfrage, die deshalb weitaus schwieriger umzusetzen ist. Der zweite Vorschlag hingegen ist eine Geldfrage und wäre bei einer Gegenfinanzierung realistisch umsetzbar. Aller Voraussicht nach ist im September jedoch ohnehin eine Erhöhung der Umsatzsteuerpflicht-Grenze auf 35.000 Euro geplant, dies war bereits in der Koalitionsvereinbarung von ÖVP und FPÖ so vorgesehen.

CO2-Steuer im Wahlprogramm der Grünen

Am konsistentesten ist die Forderung der Grünen nach einer CO2-Abgabe. Ein ähnliches Modell wie in der Schweiz oder Schweden streben auch die Grünen in Österreich an. So soll ein nationales CO2-Preissystem eingeführt werden. Zudem soll jeder Bürger einen “Öko-Bonus” von 500 Euro im Jahr überwiesen bekommen. Führt ein Bürger ein klimaschonendes Leben und zahlt beispielsweise 200 Euro im Jahr an CO2-Steuern, dann bekommt er durch den Bonus ein Plus von 300 Euro. Bezahlt er hingegen 1000 Euro für CO2-Steuern, dann macht er mit dem Öko-Bonus von 500 Euro unter dem Strich ein Minus von 500 Euro.

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Diese Maßnahme trifft alle. Sie hat einen Lenkungseffekt: Zum einen sollen sich sowohl Individuen wie auch Unternehmen darum bemühen, Emissionen zu reduzieren. Was wiederum bedeutet, dass Fliegen und Fleisch teurer werden. Der Wohlhabendere wird das verschmerzen können, für die breite Masse wird die Abgabe spürbar. Das Problem, das bei dieser Forderung nicht erläutert wird, ist, dass in der Schweiz bestimmte Branchen von dieser Abgabe befreit sind, weil der Standortnachteil sonst zu groß wäre. Darauf wird leider nicht näher eingegangen.

Die Finanzpolitik der Grünen

Die größte Schwäche des Programms liegt darin, konkret zu erklären, wie man Dinge trotz aller Hürden umsetzen will. Die Grünen kritisieren das “undifferenzierte Sparen” und merken an, dass die Staatsschuldenlast gering sei. Das stimmt so nicht. Seit 1980 haben sich die Schulden mehr als verdoppelt. Eine Staatsverschuldung von 73,8 Prozent des  BIP ist alles andere als gering. Wären die Nullzinsen der EZB nicht derart niedrig, wäre Österreich weit höher verschuldet.

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Neben der großen Kritik am Bankensektor, der seit 2008 massiv reglementiert worden ist, fordert man eine Zunahme der Reglementierungen. Es werden allerdings eine Vielzahl an Forderungen erhoben, die ausschließlich auf europäischer Ebene lösbar wären, wie EU-Mindestzölle an den EU-Außengrenzen. Nur ein weiteres konkretes Beispiel: Die Grünen fordern eine Finanztransaktionssteuer. Diese funktioniert jedoch nur auf europäischer Ebene. Die größte Hürde ist dabei das Einstimmigkeitsprinzip im EU-Rat: Malta und Luxemburg würden sofort ein Veto einlegen. Und selbst wenn man die Steuer einführen würde, hätten dann nicht gerade EU-Staaten dadurch massive Nachteile im Vergleich zu den USA und Großbritannien? Ohne jeglichen Zweifel.

Die grüne Handschrift ist im Programm zweifellos erkennbar. Einige Forderungen sind realistisch umsetzbar. Allerdings fehlt bei bestimmten Punkten die Berücksichtigung und Erklärung, wie man diese realpolitisch effektiv lösen will.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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