15.03.2020

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

Lokale dürfen ab Dienstag nicht mehr aufsperren, das Haus darf nur in wenigen Ausnahmen verlassen werden: Die neuen Regeln in Zeiten des Coronavirus.
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Sebastian Kurz und der Coronavirus
(c) BKA / Arno Melicharek

Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken. Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.

Lokale wegen Coronavirus geschlossen

Unter anderem gibt es ein Versammlungsverbot, Spiel- und Sportplätze werden ab Dienstag geschlossen. Auch Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.

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Dies dürfte entsprechende Einbußen für die Betriebe mit sich bringen – dementsprechend wurde ein Wirtschaftspaket für ganz Österreich, sowie ein Hilfspaket für Betriebe in Wien beschlossen, das sich besonders an KMU und EPU richtet.

Teleworking-Pflicht in der Coronakrise

Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen, heißt es außerdem seitens Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Bürger können sich zwar auch abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Aber auch das soll nur in dringenden Fällen geschehen.

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Diese Beschränkungen sollen auch von der Polizei kontrolliert werden. Am Sonntag werden die Bürger noch lediglich von der Polizei auf die neuen Regeln hingewiesen, wenn sie dagegen verstoßen. Ab Montag drohen bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Bei Missachten der Platzverbote – etwa für Spiel- und Sportplätze – drohen Strafen von bis zu 3600 Euro. Der Nationalrat macht mittels Abänderungsantrag laut einem Bericht von orf.at klar, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Regeln Zwangsmittel anwenden können.

Verkehr mit dem Ausland wird eingestellt

In Tirol gelten die strengen Beschränkungen bereits ab Sonntag. Außerdem kappt Tirol die Bus- und Zugverbindungen zu Deutschland, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die ÖBB verkünden zudem, dass sie ihren Zugverkehr innerhalb Österreichs zunehmend ausdünnen werden.


Österreichweit werden außerdem die Einreisebestimmungen verschärft: Aus Großbritannien, den Niederlanden, der Ukraine und Russland dürfen keine Menschen mehr nach Österreich einreisen. Dezidierte Reisewarnungen gab es zuvor bereits für Frankreich, Italien, die Niederlande, Russland, die Schweiz, Spanien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
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  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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