15.03.2020

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

Lokale dürfen ab Dienstag nicht mehr aufsperren, das Haus darf nur in wenigen Ausnahmen verlassen werden: Die neuen Regeln in Zeiten des Coronavirus.
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Sebastian Kurz und der Coronavirus
(c) BKA / Arno Melicharek

Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken. Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.

Lokale wegen Coronavirus geschlossen

Unter anderem gibt es ein Versammlungsverbot, Spiel- und Sportplätze werden ab Dienstag geschlossen. Auch Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.

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Dies dürfte entsprechende Einbußen für die Betriebe mit sich bringen – dementsprechend wurde ein Wirtschaftspaket für ganz Österreich, sowie ein Hilfspaket für Betriebe in Wien beschlossen, das sich besonders an KMU und EPU richtet.

Teleworking-Pflicht in der Coronakrise

Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen, heißt es außerdem seitens Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Bürger können sich zwar auch abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Aber auch das soll nur in dringenden Fällen geschehen.

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Diese Beschränkungen sollen auch von der Polizei kontrolliert werden. Am Sonntag werden die Bürger noch lediglich von der Polizei auf die neuen Regeln hingewiesen, wenn sie dagegen verstoßen. Ab Montag drohen bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Bei Missachten der Platzverbote – etwa für Spiel- und Sportplätze – drohen Strafen von bis zu 3600 Euro. Der Nationalrat macht mittels Abänderungsantrag laut einem Bericht von orf.at klar, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Regeln Zwangsmittel anwenden können.

Verkehr mit dem Ausland wird eingestellt

In Tirol gelten die strengen Beschränkungen bereits ab Sonntag. Außerdem kappt Tirol die Bus- und Zugverbindungen zu Deutschland, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die ÖBB verkünden zudem, dass sie ihren Zugverkehr innerhalb Österreichs zunehmend ausdünnen werden.


Österreichweit werden außerdem die Einreisebestimmungen verschärft: Aus Großbritannien, den Niederlanden, der Ukraine und Russland dürfen keine Menschen mehr nach Österreich einreisen. Dezidierte Reisewarnungen gab es zuvor bereits für Frankreich, Italien, die Niederlande, Russland, die Schweiz, Spanien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.

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B&C-Gruppe
© Georg Wilke - Alexander Zwickl.

Die B&C Holding Österreich GmbH ist die oberste Holdinggesellschaft unter dem Dach der B&C Privatstiftung und bündelt die Beteiligungs- und Investmentaktivitäten der B&C-Gruppe. Diese investiert in etablierte börsennotierte und außerbörsliche Unternehmen sowie in Technologie-Wachstumsunternehmen.

B&C-Gruppe: Ausbau des Portfolios

Alexander Zwickl wird mit seiner Bestellung zum Geschäftsführer künftig für den Ausbau des Beteiligungsportfolios reifer Unternehmen zuständig sein. Dabei setzt die Gruppe auf längerfristig und partnerschaftlich ausgerichtete sowie flexibel strukturierte Minderheitsbeteiligungen an etablierten Industrie- und industrienahen Unternehmen. Darüber hinaus übernimmt Zwickl innerhalb der Geschäftsführung leitende Aufgaben im bestehenden Kernbeteiligungsmanagement.

Mit seiner Bestellung wird zudem die Geschäftsführung der B&C Holding Österreich GmbH von zwei auf drei Mitglieder erweitert. Gemeinsam mit Patrick Lackenbucher und Thomas Zimpfer bildet Zwickl nun das dreiköpfige Führungsgremium.

Der Manager verfügt über Erfahrung in der Führung und strategischen Weiterentwicklung von Industrieunternehmen sowie in den Bereichen M&A und Private Equity. Zuletzt war er Chief Financial Officer und Chief Commercial Officer bei Alu Menziken, einem europäischen Hersteller von Aluminiumkomponenten für Automobil-, Luftfahrt- und Industrieanwendungen. Dort trug er operative Verantwortung und begleitete unter anderem Wachstums- und Transformationsprogramme. Zuvor war Zwickl in der Strategieberatung, im Beteiligungsgeschäft und in leitenden Funktionen im industriellen Umfeld tätig. Der gebürtige Wiener studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Zwickl möchte neue Investitionsmöglichkeiten erschließen

„Als wesentliche Aktionärin begleiten wir die Transformation unserer bestehenden Beteiligungen und bauen zugleich unsere Investmentaktivitäten aus. Wir erleben eine neue wirtschaftliche Realität, die diese Aufgaben noch anspruchsvoller macht. Deshalb stellen wir die Geschäftsführung breiter auf“, sagt Wolfgang Hofer, Aufsichtsratsvorsitzender der B&C-Gruppe.

Und Zwickl ergänzt: „Die B&C verbindet als österreichische Industrieholding langjährige Erfahrung im klassischen Industriebereich mit Investments in innovative Technologieunternehmen. Für mich steht sie für österreichisches Unternehmertum, Unabhängigkeit und Flexibilität. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit einem starken Team die Entwicklung der B&C-Gruppe mitzugestalten und neue Investitionsmöglichkeiten zu erschließen.“

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Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
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  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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