12.04.2022

VERBUND X: Die spannendsten Startup-Corporate-Projekte im Energiebereich

Der Energiekonzern VERBUND ermöglicht Startups und Corporates in einem Accelerator gemeinsam spannende Projekte für große Zukunfts-Challenges zu entwickeln.
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Der Demo Day ist der Höhepunkt im VERBUND X Accelerator © VERBUND
Der Demo Day ist der Höhepunkt im VERBUND X Accelerator © VERBUND
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Im VERBUND X Accelerator treffen Startups auf Corporate Partner und entwickeln gemeinsam Projekte. Vergangenes Jahr konnte so beispielsweise die Österreichische Post mit dem portugiesischen AI-Startup Heptasense die Logistik verbessern. Es sind also ganz konkrete Lösungen, an denen VERBUND und die Partner OMV, ASFINAG, Andritz, Voestalpine, BIG und Alperia in dem Accelerator arbeiten. 

Bei Startups ist das Programm beliebt – mehr als 400 Bewerbungen gab es heuer aus 45 Ländern und 13 davon schafften es in die Acceleration-Phase, wie Programmleiter Edward Feltmann am “Demo Day” verkündete. Dieser Tag ist der Höhepunkt von VERBUND X: die neun besten Jungunternehmen präsentierten wieder ihre Projekte und Lösungen, die sie gemeinsam mit den Corporate Partnern erarbeitet haben.

Innovation als Schlüsselfaktor für Klimaziele

Der Ukraine-Krieg sei ein Wendepunkt, sagte VERBUND-COO Achim Kaspar am Demo Day: “Bis zum Ukraine-Krieg ging es nur um den Klimawandel, um grüne Energieträger und darum, wie wir die Emissionen reduzieren können, um unsere Klimaziele zu erreichen. Seit dem Ukraine-Krieg haben wir unser Klimaziel, und wir haben die Herausforderungen der Versorgungssicherheit. Energie ist ein Grundbedürfnis für Gesellschaft und Wirtschaft und wir als VERBUND haben eine große Verantwortung für dieses Land – wir müssen unsere Produktion an erneuerbarer Energie wie Wasser, Sonne und Wind ausbauen, um uns wirklich unabhängig von fossilen Importen zu machen und unsere Klimaziele zu erreichen. Und dafür ist Innovation und Digitalisierung der Schlüsselfaktor”. 

Energiegemeinschaften und grüner Wasserstoff

Rund fünf Monate arbeiteten Startups und Corporates eng zusammen, um die Nachhaltigkeit, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Projekte zu beweisen. Aus Österreich waren Gnista.io und eFriends dabei, die mit VERBUND an einem Data-Insight-Tool bzw. an einer lokalen Energiegemeinschaft gearbeitet haben. Hinter Photosome steckt eine Master-Thesis an der TU Wien, die eine alternative Methode zur Gewinnung grünen Wasserstoffs auf Basis der Photosynthese entwickelt – unterstützt durch VERBUND gemeinsam mit der IBD Group. Der Corporate-Partner Alperia aus Südtirol arbeitet mit Accure Battery aus Deutschland zusammen – das Startup misst  den Zustand von Energiespeichern und Akkus.

Hochtemperatur-Lösungen und Mikro-Windturbinen

Voestalpine hat in diesem Batch mit dem niederländischen Startup RGS Development an den Herausforderungen energieintensiver Hochtemperatur-Prozesse gearbeitet – eine Lösung, deren Marktpotenzial laut den Partnern enorm wäre. In einem nächsten Schritt wird die Technologie ab April an zwei Voestalpine-Standorten getestet. Der Corporate Partner ASFINAG arbeitete in VERBUND X mit den deutschen Startups LuvSide und Mowea an innovativen Mikro-Windturbinen – einerseits wurde eine Installation an einer Brücke getestet und andererseits an einem ASFINAG Standort, um dort die Energie für Beleuchtung und Warmwasser direkt vor Ort generieren zu können.

Der Demo Day ist der Höhepunkt im VERBUND X Accelerator © VERBUND
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Diese Startups präsentierten am Demo Day von VERBUND X Lösungen:

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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