21.08.2020

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

Ein neues Gesetz zwingt die Fahrdienstvermittler Uber und Lyft ausgerechnet im Heimatbundesstaat Kalifornien, ihre Fahrer anzustellen. Im letzten Moment gelang nun zumindest ein Aufschub.
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Uber und Lyft
(c) Adobe Stock - Sundry Photography

Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen. Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen – der brutkasten berichtete. Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.

Lyft hatte deswegen gestern bereits angekündigt, sein Geschäft in Kalifornien mit Inkrafttreten der Bestimmung zu Mitternacht einzustellen. Auch Uber hatte, wenn auch verhaltener, einen möglichen Stopp in Aussicht gestellt. Doch es kam anders. Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.

Klare Bedingungen für Uber und Lyft

Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen die beiden Unternehmen einem beschleunigten Berufungsverfahren zustimmen. Dann müssen deren CEOs bis zum 4. September persönlich zusichern, dass es Pläne zur Umsetzung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen gibt. Es gibt allerdings nach wie vor noch eine weitere Option. Die genannten Pläne sollen nämlich nur zum Einsatz kommen, falls das Gericht den zuvor von Uber und Lyft eingebrachten Einspruch ablehnt, oder eine von den Fahrdienstvermittlern angestrebte Ausnahmeregelung von den kalifornischen Wählern abgelehnt wird. Weitere Erkenntnisse in dem Fall gibt es voraussichtlich am 13. Oktober. Dann findet eine mündliche Anhörung im Berufungsverfahren statt.

Uber und Lyft kündigten jedenfalls bereits an, weiter „für die Freiheit der Fahrer kämpfen“ zu wollen, die ihrer Darstellung nach mehrheitlich das neue Gesetz ablehnen. Dies ist eine durchaus zweifelhafte Ansage, wurde dieses doch ursprünglich maßgeblich durch Proteste von Fahrern der beiden Unternehmen angestoßen.

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Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Um Bekanntheit zu erlangen, ist Auffälligkeit durchaus von Nutzen. Beim Grazer Unternehmen Emerald Horizon ist diese Auffälligkeit so etwas wie der rote Faden, der sich durch die Unternehmensstrategie zieht. Denn nicht nur sorgt man mit dem geplanten Produkt – Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Miniatomkraftwerken – für Aufsehen (brutkasten berichtete). Auffällig sind auch Personalbesetzungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer, der seinerseits kürzlich durch eine Alkohol-Eskapade öffentlich negativ auffiel. Und besonders auffällig war natürlich der Börsengang im Juni – brutkasten berichtete.

Österreichs nächstes Unicorn?

Nach diesem ist Emerald Horizon aktuell übrigens an der Börse mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet. Darüber, ob das Grazer Unternehmen nun Österreichs nächstes Unicorn ist, lässt sich dennoch streiten, nachdem die Bewertung auf vergleichsweise wenigen Trades basiert. Der Börsengang war nämlich nur ein Listing und kein IPO (Initial Public Offering). Es wurden also keine Aktien emittiert, was üblicherweise zu einer breiteren Bewertung durch den Markt führt.

Gründer Florian Wagner will selbst investieren

Statt Kapital von außen aufzunehmen, fiel Gründer und CEO Florian Wagner Ende Juni mit einer anderen Ankündigung auf: Er selbst werde 20 Millionen Euro in vier Tranchen zu je fünf Millionen Euro über einen Zwei-Jahres-Zeitraum in Emerald Horizon investieren. Er behielt sich dabei vor, dass Co-Founder Philipp Pölzl und Investor Carl Page als Co-Investoren je einen Teil der Tranchen übernehmen könnten.

Und woher kommen diese durchaus substanziellen Eigenmittel? Wagner und Pölzl betreiben mit Qbasis Invest seit mehr als 20 Jahren ein Finanzunternehmen, das laut öffentlich einsehbaren Angaben im Vorjahr aber nur rund 40.000 Euro Gewinn abwarf.

Privatdarlehen für Verpfändung von 75.000 Aktien

Mehr Aufschluss gibt wohl eine auffällige Ad-hoc-Meldung (für börsennotierte Unternehmen verpflichtende Mitteilung) von Emerald Horizon von gestern, die heute durch eine erklärende Aussendung des Unternehmens ergänzt wurde: Gründer Wagner nimmt privat ein sogenanntes Lombarddarlehen auf. Bei so einem werden Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. Im konkreten Fall verpfändet der Unternehmer 75.000 eigene Aktien „aus seinem Altbestand“. Diese haben aktuell einen Börsenwert von rund 76 Millionen Euro. Die bewilligte Kreditsumme liegt bei derartigen Darlehen üblicherweise erheblich unter dem Marktwert der beliehenen Wertpapiere.

„Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets“

„Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets. Entsprechend den kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen wird die Gesellschaft zu gegebener Zeit über weitere Aktivitäten informieren“, heißt es dazu von Emerald Horizon. Die Mittel sollen demnach „primär direkt und indirekt zur Kommerzialisierung von DUALstorePLUS aber auch zur beschleunigten technischen Umsetzung und industriellen Überführung des ADES/SMRX-Programms verwendet werden“. DUALstorePLUS ist die Energiespeicher-Technologie, mit der Emerald Horizon bereits am Markt ist. ADES ist der Markenname der geplanten Kleinreaktoren.

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AI Summaries

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

  • Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen.
  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
  • Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.
  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
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