21.08.2020

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

Ein neues Gesetz zwingt die Fahrdienstvermittler Uber und Lyft ausgerechnet im Heimatbundesstaat Kalifornien, ihre Fahrer anzustellen. Im letzten Moment gelang nun zumindest ein Aufschub.
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Uber und Lyft
(c) Adobe Stock - Sundry Photography

Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen. Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen – der brutkasten berichtete. Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.

Lyft hatte deswegen gestern bereits angekündigt, sein Geschäft in Kalifornien mit Inkrafttreten der Bestimmung zu Mitternacht einzustellen. Auch Uber hatte, wenn auch verhaltener, einen möglichen Stopp in Aussicht gestellt. Doch es kam anders. Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.

Klare Bedingungen für Uber und Lyft

Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen die beiden Unternehmen einem beschleunigten Berufungsverfahren zustimmen. Dann müssen deren CEOs bis zum 4. September persönlich zusichern, dass es Pläne zur Umsetzung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen gibt. Es gibt allerdings nach wie vor noch eine weitere Option. Die genannten Pläne sollen nämlich nur zum Einsatz kommen, falls das Gericht den zuvor von Uber und Lyft eingebrachten Einspruch ablehnt, oder eine von den Fahrdienstvermittlern angestrebte Ausnahmeregelung von den kalifornischen Wählern abgelehnt wird. Weitere Erkenntnisse in dem Fall gibt es voraussichtlich am 13. Oktober. Dann findet eine mündliche Anhörung im Berufungsverfahren statt.

Uber und Lyft kündigten jedenfalls bereits an, weiter „für die Freiheit der Fahrer kämpfen“ zu wollen, die ihrer Darstellung nach mehrheitlich das neue Gesetz ablehnen. Dies ist eine durchaus zweifelhafte Ansage, wurde dieses doch ursprünglich maßgeblich durch Proteste von Fahrern der beiden Unternehmen angestoßen.

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© woom GmbH / Wolfgang Bohusch

Nach dem laut Unternehmensangaben bislang stärksten Geschäftsjahr 2025 habe man den Umsatz im ersten Halbjahr 2026 um 19 Prozent auf 107 Millionen Euro gesteigert, verkündet der der Kinderfahrrad-Hersteller woom. Vor zwei Jahren sahen die Unternehmenszahlen noch anders aus: 2024 verzeichnete das Unternehmen 16 Millionen Euro Verluste. Nun sei man trotz eines laut woom „weiterhin äußerst herausfordernden Marktumfelds“ in die Gewinnzone zurückgekehrt.

Internationalisierung als Wachstumstreiber

Insgesamt setzte woom im ersten Halbjahr nach eigenen Angaben knapp 300.000 Fahrräder und mehr als 100.000 Helme ab; der Umsatz im Helmsegment sei um 17 Prozent gestiegen. Als wesentlichen Wachstumstreiber nennt das Unternehmen die Übernahme des Direktgeschäfts in Großbritannien, wo der Umsatz um 157 Prozent gestiegen sei. Weitere Zuwächse verzeichnete woom laut eigenen Angaben in der Benelux-Region (+72 Prozent), in den nordischen Ländern (+62 Prozent), in den USA (+18 Prozent) sowie in den DACH-Kernmärkten (+15 Prozent).

Zur Rückkehr in die Profitabilität meint CEO Bernd Hake: „Man kann wirtschaftlich diszipliniert handeln und gleichzeitig mit vollem Herzen die besten Kinder- und Jugendfahrräder bauen.“

Neues E-Bike für das zweite Halbjahr geplant

Für die kommenden Monate kündigt die Geschäftsführung eine Erweiterung des Produktportfolios an: Neben einem neuen Helm soll ein E-Bike-Modell auf den Markt kommen. Technische Details dazu nennt woom bislang nicht. Für das erste Quartal 2027 stellt das Unternehmen zudem einen weiteren, nicht näher spezifizierten Produktlaunch sowie den Eintritt in zusätzliche internationale Märkte in Aussicht.

Bereits im ersten Halbjahr erweiterte woom sein Sortiment: Mit „woom WOW“, einem Fahrzeug für Kleinkinder ab neun Monaten, stieg das Unternehmen erstmals in den Spielwarenbereich ein. Davon seien laut woom bislang mehr als 19.000 Stück verkauft worden.

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AI Summaries

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

  • Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen.
  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
  • Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.
  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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