22.02.2019

“Uber-Gesetz”: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im “Uber-Gesetz” die Regelungen für “Mietwägen” an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen “Mietwagen”-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte “Grauzone”

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser “Grauzonen”, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue “Grauzone”

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als “Mietwagen-Betreiber” firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur “Zentrale” nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem “Uber-Gesetz” nun also eine Anpassung, die eine “Grauzone” zugunsten einer anderen “Grauzone” verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein “Uber-Gesetz” eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Mit Forderungskatalogen hat man als Regierungsmitglied wohl allerlei Erfahrung. Erst vergangene Woche kam mit der “Vision 2030” von Playern des österreichischen Startup-Ökosystems ein weiterer dazu, wie brutkasten berichtete. Dass die Regierung, die als Exekutive bekanntermaßen selbst zur Umsetzung politischer Maßnahmen auserkoren ist, selbst einen Forderungskatalog aufstellt, ist hingegen unüblich. Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher machten selbiges heute in Hinblick auf die neue EU-Legislaturperiode.

“Standortimpulse” und “Standorthesen” als wirtschaftspolitischer Forderungskatalog an die EU

“Als Bundeskanzler ist es mir ein großes Anliegen, den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union und somit auch in Österreich zu erhalten. Aus diesem Grund habe ich den Wirtschaftsminister beauftragt, Impulse für die nächste EU-Legislaturperiode auszuarbeiten”, wird Nehammer in einer Aussendung zitiert. Heraus kam ein 19-seitiges Paper mit “Standortimpulsen”. Darin enthalten sind neun “Standortthesen” – eine Aufzählung manchmal mehr und manchmal weniger konkreter wirtschaftspolitischer Forderungen für die kommende EU-Legislaturperiode.

Nach Dachfonds-Forderung aus dem Startup-Ökosystem fordert Minister seinerseits Dachfonds

Für die Startup-Welt besonders relevant ist dabei These 7: “Privates Kapital mobilisieren”. Nachdem Kocher vergangene Woche in der Vision 2030 mit der Forderung nach einem nationalen Dachfonds für Startup-Investments in Österreich konfrontiert wurde, spielt er den Ball elegant weiter an die EU. So fordert er im Paper unter anderem “die Etablierung eines europäischen Dachfonds für DeepTech und ausgewählte Startup-Bereiche”. Einen weiteren Dachfonds will der Minister im Bereich Transformation des Energiesystems prüfen lassen.

Von Fachkräften über “Vollendung des Binnenmarkts” zu Produktion in Europa

Weitere “Standortthesen”, die mitunter aber eher vage bleiben, beschäftigen sich etwa mit den Themen Fachkräftemobilisierung, Reduktion der Bürokratie und Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Produktion vor Ort in der EU. “Fachkräfte, die Verfügbarkeit von nachhaltiger Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, die Vollendung des Binnenmarkts und die Mobilisierung von privatem Kapital werden in den nächsten Jahren entscheidende Wachstumsfaktoren für die Europäische Union sein und den zukünftigen Wohlstand von uns allen bestimmen. Wir brauchen noch mehr offene Forschung und Innovation, verzahnt mit der Produktion in Europa, damit Europa als Standort und die Arbeitsplätze langfristig absichert sind”, wird Minister Kocher zitiert.


Die 9 “Standortthesen” von Kocher im Überblick:

Im Folgenden sind die neun “Standortthesen” und ihre Unterpunkte im Wortlaut laut offizieller Aussendung des Wirtschaftsministeriums wiedergegeben:

1. “Standortpolitik strategisch ausrichten”

  • Europa muss, mit weniger Naivität, seine wirtschaftlichen Stärken besser erkennen, schützen sowie stärken, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben.
  • Dazu braucht es eine Übersicht über strategische Lieferketten und Schlüsselindustrien, die durch eine “Europäische Stärkenlandkarte” abgebildet werden könnten.
  • Eine stärkere Vernetzung zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und Handelspolitik, um europäische Interessen zu wahren, ist ebenso notwendig wie gezielte Beihilfen, um die Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen.

2. “Mehr Tempo in Europa”

  • Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, muss Europa schneller bei der Genehmigung strategischer Investitionen werden.
  • Raschere Genehmigungen (Fast-Track-Verfahren und Genehmigungsfiktionen) und eine strategisch abgestimmte industriepolitische Vorgehensweise (z.B. bei IPCEI-Programmen (Important Projects of Common European Interest)) sind entscheidend.
  • Auch temporäre Steuererleichterungen könnten als Anreiz für Investitionen dienen. Hier kann man sich z.B. am Inflation Reduction Act orientieren.

3. “Bürokratie zurückfahren”

  • Die Flut neuer Regulierungen in der EU bindet zu viele unternehmerische Ressourcen.
  • Eine “regulatorische Atempause”, die schlanke Umsetzung der bereits beschlossenen Richtlinien und eine Reduktion von unternehmerischen Berichtspflichten um mindestens 25% sind notwendig, um den Betrieben eine Erholung zu ermöglichen.
  • Die spezifische Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen (gemäß dem Proportionalitätsprinzip) und die Verwendung von Sunset-Klauseln bei EU-Gesetzen sollen die Bürokratie weiter abbauen.

4. “Fachkräfte als Schlüssel”

  • Europas Wettbewerbsfähigkeit hängt stark von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte ab.
  • Eine europaweite Aufwertung der Berufsbildung, eine bessere Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitikstrategien und spezifische Programme zur Förderung der Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU sind erforderlich.
  • Ein konkreter Vorschlag ist die Schaffung einer europaweiten Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr.
  • Österreich muss hier auch auf nationaler Ebene weitere Schritte z.B. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Anreizen für Vollzeitarbeit, zur Attraktivität für Arbeitskräfte, zu Qualifizierungsmaßnahmen setzen.

5. “Nachhaltige Energie verfügbar machen”

  • Die Verfügbarkeit von nachhaltigem Strom und grünem Wasserstoff ist essenziell für Europas Industrie.
  • Ein strategischer Ausbau der Produktion, Leitung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Energiepartnerschaften mit stabilen Nachbarregionen sind notwendig. Dazu braucht es in Österreich eine öffentliche Institution, die Ausbaupläne und Regulatorik mit den Finanzierungsbedingungen in Einklang bringt.
  • Eine entsprechende Anpassung des EU-Strommarktdesigns und das rasche und koordinierte Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft sind ebenfalls entscheidend.

6. “Vollendung des Binnenmarkts”

  • Der Binnenmarkt muss rasch weiter vertieft werden, besonders in den Bereichen Energie, Kapitalmarkt, Verteidigung und Telekommunikation.
  • Nationale Fragmentierungen bzw. bestehen Hürden müssen abgebaut und EU-Recht konsequenter durchgesetzt werden, um die wirtschaftliche Stärke Europas zu sichern.

7. “Privates Kapital mobilisieren”

  • Zur Bewältigung großer Herausforderungen wie der Dekarbonisierung und der Transformation des Energiesystems muss mehr privates Kapital mobilisiert werden.
  • Ein europäischer Dachfonds für Deep Tech und Startups sowie ein unionsweites Garantiesystem für Investitionen in die Transformation des Energiesystems sind notwendig um das Innovations- und Wachstumspotential Europas voll auszuschöpfen.

8. “Innovation bedingt Produktion”

  • Europa muss neben Forschung und Entwicklung auch die Produktion vor Ort sicherstellen.
  • Ein wettbewerbsfähiges Beihilfenrecht, weitere IPCEI-Projekte und eine Erhöhung der österreichischen Forschungsprämie sind erforderlich, um Forschung und Produktion eng zu verzahnen und Europas Rolle als globaler Forschungs-Hub zu stärken.

9. “Technologiefreiheit als Garant für Innovationsfähigkeit”

  • Um Innovationskraft zu entfalten, muss Europa technologische Freiheit als Doktrin verankern und neue EU-Regulierungen einem Wettbewerbsfähigkeits-Check unterziehen.
  • Eine ausreichende Dotierung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms und nationale Rahmenbedingungen zur Steigerung der Forschungsquote sind entscheidend, um Österreich und Europa als Innovationsführer zu positionieren.
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