10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. „Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. „Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben“, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn „ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen“. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


⇒ Zur Website des Fahrtendienstleisters

⇒ 40100 App

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Rendering der Anlage in Bruck an der Leitha | (c) OMV Aktiengesellschaft
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Während man sich im Individualverkehr in den vergangenen Jahren tendenziell von der Idee verabschiedet hat, bleibt Wasserstoff vor allem für Schwerverkehr, Flugverkehr und Industrie eine zentrale Wette in der Energiewende. Konkret grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit einer 140-Megawatt-Anlage im niederösterreichischen Bruck an der Leitha will der heimische Energieriese OMV im Joint Venture mit Masdar aus Abu Dhabi eine der größten Anlagen Europas bauen (brutkasten berichtete zuletzt über eine Förderzusage durch die aws über 123 Mio. Euro).

Direkte Pipeline zur Raffinerie Schwechat

Ab Ende 2027 soll die Anlage bis zu 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren und diesen direkt über eine 22 Kilometer lange Pipeline in die OMV-Raffinerie Schwechat liefern. Dort wird dieser dann in der Produktion von Kraftstoffen und chemischen Produkten eingesetzt und soll die direkten Emissionen um zehn Prozent bzw. 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. „Die Produktion von grünem Wasserstoff in Österreich ermöglicht es uns, den Einsatz nachhaltigerer Energie in unserer Produktion sowie für unsere innovativen Produkte zu erhöhen. Der Bau einer der größten Anlagen für grünen Wasserstoff in Europa ist ein wichtiger Meilenstein bei der Dekarbonisierung unserer industriellen Prozesse“, meint dazu Reinhard Florey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und CFO von OMV.

EIB-Darlehen: Nehammer betont Bedeutung für Souveränität

Die Kosten für den Bau der Anlage in Bruck an der Leitha sind mit insgesamt 600 Millionen Euro veranschlagt. Nach der genannten Förderung durch die aws holt sich die OMV nun den größten Brocken des notwendigen Budgets – 450 Millionen Euro – in Form eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB). „Die Darlehenszusage der Europäischen Investitionsbank ist ein starkes Signal für das Vertrauen in die Transformationsstrategie von OMV und unsere Fähigkeit, Großprojekte umzusetzen, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen“, kommentiert Florey.

Reinhard Florey und Karl Nehammer beim Signing | (c) OMV Aktiengesellschaft

EIB-Vizepräsident und Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer betont in einem Statement die Relevanz für die europäische Souveränität. „Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein des Übergangs zu einem wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und sicheren Energiesystem für Europa“, so Nehammer. „Diese Investition legt zudem den Grundstein für die künftige Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen und unterstützt damit die Klima- und Energiesicherheitsziele der EU.“

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Im Rahmen ihrer „Strategie 2030“ strebt die OMV bis Ende des Jahrzehnts eine Wasserstoff-Produktionskapazität von rund 900.000 Tonnen an. Dazu sind bereits kleinere Anlagen an verschiedenen europäischen Standorten in Betrieb. Anlagen für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel) und hydriertes Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil) befinden sich in Umsetzung. Bis 2050 hat sich der Konzern das Ziel „Netto-Null-Emissionen“ gesetzt.

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