10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. “Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen”, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. “Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.”

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. “Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben”, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn “ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen”. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


⇒ Zur Website des Fahrtendienstleisters

⇒ 40100 App

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(c) Christoph Steinbauer & Das Merch

Die Initiative No Walls Left wurde ursprünglich von Ali Mahlodji, Klaus Buchroithner (Das Merch), Colin Linde und Hannes Puchner ins Leben gerufen. Bereits 2020 und 2023 wurden Kampagnen umgesetzt, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Zudem schloss sich auch Patricia Wenigwieser, Frauenpreisträgerin der Stadt Linz 2024, dem Team an.

No Walls Left startet auch in diesem Jahr wieder eine Kampagne. Die Initiatoren machen hierfür erstmals mit UN Women Austria und deren Orange the World Kampagne gemeinsame Sache. Die UN-Initiative findet jährlich zwischen dem 25. November, dem “Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen”, und dem 10. Dezember, dem “Internationalen Menschenrechtstag”, statt.

No Walls Left spendet Geld an den Orange Fund der UN Women

Pünktlich am 25. November öffnet der No Walls Left-Webshop seine Türen und startet die Charity-Kampagne, “Kunst, die bewegt”. Zu erwerben gibt es T-Shirts mit exklusiven Designs und Botschaften aufstrebender, österreichischer Künstler:innen. Die T-Shirts werden durch das Linzer Startup Das Merch fair und umweltfreundlich in Portugal hergestellt. Der Preis beträgt 38 Euro pro Shirt – ein Symbol für den 8. März, den Internationalen Frauentag.

Das gesamte Team arbeitet ehrenamtlich. Der Reinerlös fließt direkt als Spende in den Orange Fund der UN Women. Mit Spendengeldern realisieren die UN Women jährlich etwa 170 lokale, effektive Programme zur Gewaltprävention. Je mehr Mittel zur Verfügung stehen, desto mehr Projekte können umgesetzt werden und desto weniger Frauen müssen unter geschlechtsspezifischer Gewalt leiden.

Kritik an Werbebotschaften großer Konzerne

In den vergangenen Jahren konnte die Initiative übrigens über 68.000 Euro an Spenden sammeln, die unter anderem an Frauenhäuser überreicht wurden (brutkasten berichtete). Der Name No Walls Left möchte zudem auf einen weitere Misstand in unserer Gesellschaft hinweisen. “Die Wände unserer Städte sind voll mit Werbebotschaften großer Konzerne. Wenn keine Wände mehr übrig sind, um Menschen an wichtige gesellschaftliche Themen zu erinnern, müssen wir selbst zu Träge:innen dieser Botschaften werden”, so die Initiative in einer Aussendung.


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