22.02.2019

“Uber-Gesetz”: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im “Uber-Gesetz” die Regelungen für “Mietwägen” an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen “Mietwagen”-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte “Grauzone”

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser “Grauzonen”, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue “Grauzone”

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als “Mietwagen-Betreiber” firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur “Zentrale” nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem “Uber-Gesetz” nun also eine Anpassung, die eine “Grauzone” zugunsten einer anderen “Grauzone” verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein “Uber-Gesetz” eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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(c) Adobe Stock/David

Es sind zwei sehr unterschiedliche Systeme, die bei Startup-Förderungen aufeinander treffen. Auf der einen Seite steht die Startup-Welt, die für ihre Innovation und Schnelllebigkeit bekannt ist, auf der anderen der Staat mit dem Klischee, starr und langatmig zu sein. Will ein Startup aber eine Förderung, muss es sich auch in diesem System zurechtfinden. Aber wie startet man dieses Vorhaben? Und was gilt es für Gründer:innen zu beachten?

Brutkasten hat bei Michael Raab nachgefragt, der knapp zehn Jahre in der Beratung von Startups tätig war und Sprecher der Unternehmensberater:innen in der Wirtschaftskammer ist. Wir haben seine Tipps für Gründer:innen zusammengefasst:

1. Eine Förderung allein reicht nicht

Wer überlegt, eine Förderung einzureichen, braucht zuerst einen Finanzierungsplan. Die meisten Förderungen in Österreich werden für einzelne Projekte vergeben, nicht für das gesamte Unternehmen. Das sei ein wesentlicher Unterschied, wie Michael Raab erklärt.

Die Förderung eines einzelnen Projekts heißt nämlich auch, dass es einen Anfang, ein Ende und ein klares Ergebnis gibt, auf das hingearbeitet wird. Um auch nach dem Ende auf soliden Beinen zu stehen, braucht es einen gut funktionierenden Finanzierungsmix aus Förderungen, Investor:innen, Crowdinvesting und Umsatz.

2. Früh genug anfangen

Wer in drei Monaten eine Förderung erhalten will, wird wohl enttäuscht werden. In den besten Fällen vergehen zwischen Antragseinreichung und Genehmigung der Förderung sechs Monate, manchmal auch mehr, schätzt Raab. Früh genug anfangen lohnt sich daher.

Das Timing ist allgemein eine wichtige Komponente, Anträge müssen zum Beispiel immer vor Projektbeginn gestellt werden. Angefallene Kosten können erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung gefördert werden. Das ist entscheidend, sind doch Förderungen ein Mittel, um Unternehmen das Risiko bei einer Innovation abzunehmen. Würde ein Unternehmen ein Projekt alleine stemmen können, bräuchte es ja keine Förderung.

3. Welche Förderung ist die Richtige für mich?

Am Beginn der Überlegung steht eine Idee: Welches Produkt möchte ich entwickeln? Mit welcher Innovation kann ich Erfolg haben? Erst danach sollte man sich überlegen, welche Förderung zu einem passt. Sich zuerst eine Förderung zu suchen und sein Projekt darauf zuzuschneiden, scheitert sehr oft oder führt zu Unzufriedenheit, wenn das eingereichte Projekt gar nicht der Unternehmenskompetenz entspricht. In der Regel werden Innovationen und Investitionen gefördert, nicht der Markteintritt.

Für einen ersten Überblick empfiehlt Raab, sich die Förderungen des aws (Austria Wirtschaftsservice), der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) und regionaler Agenturen, wie zum Beispiel der Wirtschaftsagentur Wien, anzusehen. Hier stößt man relativ sicher auf eine passende Option und kann sich in vielen Fällen auch Beispielprojekte ansehen, die bereits gefördert wurden. So bekommt man auch ein Gefühl für den Auswahlprozess der jeweiligen Stelle.

4. Lesen, lesen, lesen (oder outsourcen)

Um die richtige Förderung für das eigene Projekt zu finden, ist vor allem eines notwendig: Viel lesen. Förderrichtlinien wirken oft sehr komplex, ohne Vorwissen kann das erschlagend wirken. Hat man die verwendete Sprache aber einmal verstanden, lassen sich Muster erkennen und es wird einfacher zu sehen, ob das eigene Projekt zu den Richtlinien passt. Ohne Vorwissen kann das durchaus einige Wochen Arbeit bedeuten, wie Raab betont. Das sollte Gründer:innen bewusst sein.

Nicht ganz uneigennützig rät er daher dazu, das ganze zu outsourcen. Unternehmensberatungen, die täglich Förderanträge für ihre Kund:innen stellen, wissen meist schnell, ob ein Projekt den Richtlinien entspricht und können auch abschätzen, wie erfolgreich der Antrag sein wird. So bleibt mehr Zeit übrig, die das Startup in sein Produkt stecken kann.

5. Abschicken und abwarten

Ist der Antrag fertig und abgeschickt, bleibt nur noch das Abwarten. Wie oben angesprochen, kann der Auswahlprozess oft sechs Monate dauern, manchmal auch länger. Einige Stellen sammeln einige Monate lang Anträge und prüfen sie dann gesammelt. Die Deadlines und Bestimmungen dazu sollte man sich bereits im Vorhinein ansehen, um nicht von einer langen Wartezeit überrascht zu werden.

Wer über die eingereichten Anträge urteilt, ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich, in den meisten Fällen liegt die Entscheidung bei einem Gremium. Oft ist es eine gute Idee, sich gleich bei mehreren Stellen für eine Förderung zu bewerben – solange das eigene Projekt auch wirklich dazu passt.

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