22.02.2019

„Uber-Gesetz“: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im „Uber-Gesetz“ die Regelungen für „Mietwägen“ an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen „Mietwagen“-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte „Grauzone“

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser „Grauzonen“, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue „Grauzone“

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als „Mietwagen-Betreiber“ firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur „Zentrale“ nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem „Uber-Gesetz“ nun also eine Anpassung, die eine „Grauzone“ zugunsten einer anderen „Grauzone“ verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein „Uber-Gesetz“ eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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(v.l.n.r.) Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, CEO Lukas Püspök, Vorstandvorsitzende Erste Bank Gerda Holzinger-Burgstaller und EIB-Vizepräsident Karl Nehammer kamen zur Eröffnung des Super-Hybrid Projekts. (c) Maria Hollunder
(v.l.n.r.) Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, CEO Lukas Püspök, Vorstandvorsitzende Erste Bank Gerda Holzinger-Burgstaller und EIB-Vizepräsident Karl Nehammer kamen zur Eröffnung des Super-Hybrid Projekts. (c) PÜSPÖK/APA-Fotoservice/Maria Hollunder

Wer auf der Autobahn A4 von Parndorf in Richtung Nickelsdorf fährt, ist ringsum bereits von modernen Windkraftwerken umgeben. An einem windigen Tag wie heute laufen hier mehrere hundert Windräder gleichzeitig. Nach gut 20 Minuten Fahrt erreicht man Nickelsdorf; die rund 1.800 Seelengemeinde liegt direkt an der ungarischen Grenze.

In der Region der Parndorfer Platte erstrecken sich kilometerweit flache Feldlandschaften, wodurch hier die besten Voraussetzungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen herrschen. Unweit der „Pannonia Fields“, erstreckt sich das heute eröffnete Super-Hybrid-Kraftwerk der Energiefirma püspök auf einer Fläche von circa 65 Hektar.

Zur Eröffnung, bei der brutkasten vor Ort war, fanden sich neben püspök-CEO Lukas Püspök auch Ex-Kanzler Karl Nehammer, Vizepräsident der EIB, sowie Gerda Holzinger-Burgstaller, Vorstandsvorsitzende der Erste Bank, auf dem Gelände ein. Die finanzielle Unterstützung beider Institute machte die Umsetzung dieses Großprojekts erst möglich.

Über 65 Hektar erstreckt sich das Areal rund um das Super-Hybrid-Kraftwerk. (c) PÜSPÖK/APA-Fotoservice/Maria Hollunder

Erneuerbare Energie rund um die Uhr

Die Kombination aus Windkraft, Photovoltaik und einem Großbatteriespeicher ermöglicht eine Stromerzeugung rund um die Uhr und schafft ein hohes Maße an Wetterunabhängigkeit. Während die Windkraft vor allem in den Wintermonaten liefert, laufen die PV-Anlagen im Sommer auf Hochbetrieb. Da im Tagesverlauf mit erneuerbaren Energien jedoch nicht durchgehend Strom produziert werden kann, stellt der Großbatteriespeicher laut püspök den zentralen Faktor dar, um die Energie zur richtigen Zeit zu sichern.

„Mit dem Batteriespeicher speichern wir den sauberen, heimischen Strom untertags und haben ihn am Abend auch zur Verfügung. Das ist Super-Hybrid, das senkt Kosten, das stabilisiert das Netz und es macht erneuerbare Energie konstant verfügbar“, erklärt Lukas Püspök das Projekt.

Die Zuschaltung des Speichers ist noch im Juni geplant, die offizielle Inbetriebnahme wird im Juli erfolgen. Neben Nickelsdorf sollen noch an fünf weiteren Standorten in der Gegend Super-Hybrid-Projekte entstehen. Gesamt sollen sie eine Leistung von 271 Megawattpeak erreichen.

Hunderte Schafe unter Photovoltaik-Anlagen

Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist das Konzept der Agri-Photovoltaik, bei dem die landwirtschaftliche Nutzung direkt in das Kombinationskraftwerk integriert wird. Derzeit beweiden 120 Schafe und 90 Lämmer die Flächen unter den PV-Anlagen. Durch diese Doppelnutzung wird dieselbe Fläche sowohl für landwirtschaftliche Erträge als auch für die Gewinnung erneuerbarer Energie verwendet.

Raphael Dugmanits, Projektleiter bei püspök, unterstreicht den ökologischen Ansatz: „Wir wollten nicht ein normales Photovoltaik-Kraftwerk hinstellen, sondern wir wollten dezidiert die Agri-Photovoltaik machen. Die Themen Naturschutzgedanken und Biodiversität sind für uns wichtige Punkte.“

Doppelte Flächennutzung durch die Schafe und PV-Anlagen. (c) brutkasten/Hannah Fasching

EIB mit 57 Mio. Euro beteiligt

Die Europäische Investitionsbank stellte für die Errichtung des Super-Hybrid-Energieprojekts 57 Millionen Euro zur Verfügung. Damit beläuft sich das gesamte EIB-Engagement bei Projekten von püspök mittlerweile auf 200 Millionen Euro. Die EIB-Gruppe fungiert als Finanzierungsarm der EU und zählt zu den weltweit größten multilateralen Entwicklungsbanken.

Allein im Jahr 2025 wurden vonseiten der EIB 100 Milliarden Euro an neuen Finanzierungen für insgesamt 870 Projekte zugesagt, wobei Klima und Umwelt sowie technologische Innovationen zu den Kernbereichen gehören.

Auch die Erste Bank ist maßgeblich an der Finanzierung beteiligt. Vorstandsvorsitzende Gerda Holzinger-Burgstaller betont: „Dieses Projekt zeigt, wie die Energiewende hierzulande konkret umgesetzt werden kann.“

EIB-Vizepräsident Karl Nehammer und CEO Lukas Püspök vor den Großbatteriespeichern in Nickelsdorf. (c) PÜSPÖK/APA-Fotoservice/Maria Hollunder

Für die Energieunabhängigkeit Europas

Das Projekt läuft unter dem europäischen Programm REPowerEU welches darauf abzielt, Europas Abhängigkeit von Öl und Gas nachhaltig zu beenden.

„Worum geht’s immer am Ende des Tages? Um wirtschaftliche Stärke, Versorgungssicherheit, eben nicht nur für Österreich, sondern im großen Kontext gedacht für die Europäische Union. Der Ausbau erneuerbarer Energien und moderner Speichertechnologien ist entscheidend für Europas Wettbewerbsfähigkeit, Energiesicherheit und Klimaziele“, betont Nehammer bei der Eröffnung.

Climate-Tech-Startups gefragt

Obwohl Großprojekte wie diese Kraftwerksanlage laut Lukas Püspök seltener direkt von Climate-Tech-Startups realisiert werden, spielen junge Technologieunternehmen im Hintergrund eine entscheidende Rolle, um solche Vorhaben überhaupt erst „zum Laufen zu bringen“.

Als Paradebeispiel nennt er die Vermarktung und Steuerung des Systems: „Das beste Beispiel ist, dass die Vermarktung dieses Batteriespeichers von einem bekannten österreichischen Climate-Tech-Unternehmen, nämlich von enspired gemacht wird. Bei allem, was rundherum an Services und technologischen Dienstleistungen bei solchen Projekten passiert, da ist die Startup-Szene jetzt gefragt.“

Mehr zu den Chancen von Climate-Tech-Startups erzählte Lukas Püspök im brutkasten-Interview.

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