22.02.2019

„Uber-Gesetz“: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im „Uber-Gesetz“ die Regelungen für „Mietwägen“ an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen „Mietwagen“-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte „Grauzone“

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser „Grauzonen“, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue „Grauzone“

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als „Mietwagen-Betreiber“ firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur „Zentrale“ nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem „Uber-Gesetz“ nun also eine Anpassung, die eine „Grauzone“ zugunsten einer anderen „Grauzone“ verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein „Uber-Gesetz“ eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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Lebensstimmen
Der Fabertar | © Lebensstimmen/Screenshot

Vor rund einem Monat gab das Grazer Startup Lebensstimmen den Einstieg von Motorsportlegende Helmut Marko als Investor bekannt – brutkasten berichtete. Nun präsentierte man seine KI-basierte Plattform und hat dabei weitere prominente Unterstützung.

Lebensstimmen als Vorsorge

Das von Markus Pinter, Philipp Berkessy und Lukas Stern gegründete Startup versteht sich als ein Vorsorgeprodukt, das zu Lebzeiten abgeschlossen wird und für den Tod und darüber hinaus wirkt. Menschen können zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können.

Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“.

Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell. Die rechtliche Architektur der Plattform wurde gemeinsam mit Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte entwickelt. Technologiepartner ist BLCKs AI.

Fabertar schenkt Worte her

Neben Marko unterstützt nun auch Dompfarrer von St. Stephan, Toni Faber, Lebensstimmen in Fragen von Trauer und Abschied mit einem neuartigen Angebot. Mit dem „Fabertar“ präsentiert das Startup einen gemeinsam mit ihm entwickelten und klar als KI gekennzeichneten Trauerredner. Dieser soll keine Seelsorge ersetzen, sondern Worte schenken, wo sie gewünscht werden oder wo kein Redner verfügbar ist.

„Ich begleite viele Menschen im Abschied. Oft ist das, was ungesagt bleibt, am schwersten. Wenn Technik hilft, liebevolle Worte zu bewahren, dient sie dem Menschen und dem Trost. Genau das ist der Gedanke hinter dem ‚Fabertar‘. Er soll niemanden ersetzen“, sagt Faber.

Marktstart Anfang 2027

Und Lebensstimmen-Geschäftsführer Berkessy ergänzt: „Jeder Mensch hat Worte, die bleiben sollen. Mit Lebensstimmen machen wir Vorsorge erstmals persönlich, digital und rechtssicher. Heute beginnt eine neue Abschiedskultur, und sie beginnt in Österreich.“

Nach der offiziellen Vorstellung der Plattform, der dazugehörigen Lebensstimmen-Produkte und dem aktuellen Launch der Website erfolgt in einem nächsten Schritt. Der Marktstart ist für Q1 2027 geplant und soll sowohl österreichweit als auch global erfolgen.

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