22.02.2019

“Uber-Gesetz”: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im “Uber-Gesetz” die Regelungen für “Mietwägen” an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen “Mietwagen”-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte “Grauzone”

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser “Grauzonen”, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue “Grauzone”

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als “Mietwagen-Betreiber” firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur “Zentrale” nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem “Uber-Gesetz” nun also eine Anpassung, die eine “Grauzone” zugunsten einer anderen “Grauzone” verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein “Uber-Gesetz” eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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Bemerkenswert ist, dass der Schwerpunkt zur Stärkung der akademischen klinischen Forschung aufgegriffen wurde und mit acht Mio. Euro eine weitere klinische Forschungsgruppe der Ludwig Boltzmann Gesellschaft finanziert werden kann. Mit der Förderung von Prototypen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Höhe von vier Mio. Euro soll zudem eine Lücke in einem sehr frühen Stadium der Verwertung von Forschungsergebnissen geschlossen werden. Mit dem Ziel, den Wissenstransfer von der Grundlagenforschung hin zur Entwicklung markttauglicher Produkte zu stärken.

Eine Million für MINT

Die Förderung der Initiative der MINT-Regionen mit einer Mio. Euro trage außerdem dazu bei, junge Menschen noch stärker für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften & Technik) zu begeistern. Darüber hinaus werden 15 Mio. Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich in exzellente Forschungsgruppen und Spezialforschungsbereiche beim FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) investiert. Die Förderung von exzellenter Grundlagenforschung im Rahmen von Matching Funds des FWF gemeinsam mit Bundesländern wird mit drei Mio. Euro unterstützt.

Abseits davon wird die Nachwuchsförderung von FWF und ÖAW (Österreichische Akademie der Wissenschaften) mit insgesamt 19,5 Mio. Euro gestärkt. Für die österreichische Beteiligung an europaweiten Programmen, wie EU-Missionen oder EU-Partnerschaften, stehen zusätzlich insgesamt 11,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die ÖAW kann zusätzlich mit einer zuerkannten Förderung in der Höhe von 4,5 Mio. im Rahmen von Cultural Heritage Austria 2.0 zur Bewahrung des kulturellen Erbes durch exzellente Forschung rechnen.


Allgemeiner Überblick – von den EUR 140 Millionen gehen:

  • EUR 48,5 Mio. an die FFG
  • EUR 42,5 Mio. an den Wissenschaftsfonds
  • EUR 8,5 Mio. an die ÖAW
  • EUR 8 Mio. an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft
  • EUR 15 Mio. an die Christian Doppler Forschungsgesellschaft
  • EUR 17,5 Mio. an die Austria Wirtschaftsservice

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