27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung „Österreich“ berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

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Uber-Fahrer müssen „zum Betriebssitz zurückfahren“

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: „In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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(c) eologix-ping

Im Mai 2024 holte eologix-ping ein Millioneninvestment u.a. von Verbund X – brutkasten berichtete. Im gleichen Jahr führte das Grazer Startup Blitzdetektion ein und erweiterte sein Produktportfolio um Blitzüberwachungssysteme.

Eologix-Ping mit neuer Version

Nun hat Eologix-Ping die Markteinführung von „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ bekannt gegeben, einer neuen satellitengestützten Version seiner Blitzüberwachungslösung für Windturbinen.

Die neue Variante soll es Wind-Asset-Managern in abgelegenen Regionen mit geringer Konnektivität, in denen die Mobilfunkkommunikation unzuverlässig oder nicht verfügbar ist, ermöglichen, zu erkennen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde – konkret geschieht das mittels Myriotas UltraLite-Satellitenkonnektivität.

Use-Case bleibt

Der grundlegende Use Case bleibt bei den Grazern jedoch unverändert: Betreiber wissen zu lassen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde, damit sie Inspektionen priorisieren, die Wartungsplanung verbessern und Unsicherheiten nach Gewitterstürmen reduzieren können.

„Abgelegene Windparks sollten nicht einfach deshalb an operativer Transparenz verlieren, weil die Mobilfunkabdeckung begrenzt ist“, sagt Matthew Stead, CPO und Mitgründer von Eologix-Ping. „Mit ‚Event Lightning Fleet – Satellitenversion‘ erweitern wir die Blitzüberwachung auf Turbinenebene auf Regionen, in denen die traditionelle Kommunikationsinfrastruktur eine Hürde dargestellt hat.“

Einblicke auf Turbinenebene

Blitzeinschläge können erhebliche Blattschäden und Betriebsrisiken für Windturbinen verursachen. In vielen Fällen sind Betreiber gezwungen, nach Gewitterstürmen umfangreiche Inspektionen durchzuführen, ohne klare Anhaltspunkte dafür zu haben, welche Turbinen betroffen waren.

Im Gegensatz zu regionalen Wetterdiensten, die sich auf flächenweite Blitzaktivität konzentrieren, sei „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ darauf ausgelegt, betriebliche Einblicke auf Turbinenebene zu liefern.

Aus dem Archiv: Die Hintergründe zum Millioneninvestment für eologix-ping aus Graz

Das System erkenne Blitzereignisse direkt am Windturbinenturm mithilfe eines Magnetfeldsensors, der im Power and Communication Module (PCM) installiert ist. Der Sensor erfasst das durch den Blitzstrom im Turmgebäude induzierte Magnetfeld und generiert eine Ereignisbenachrichtigung, die in die Cloud übertragen wird.

Eologix-Ping-CEO: „Besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika“

„Wir sind stolz darauf, mit Eologix-Ping zusammenzuarbeiten, um die Blitzüberwachung auf Standorte auszudehnen, die traditionell außerhalb der Reichweite zuverlässiger Konnektivität lagen“, sagte Dan Franklin, Regional Sales Director bei Myriota.

Und Thomas Schlegl, CEO und Mitgründer von Eologix-Ping, ergänzt: „Mit dieser Markteinführung können Betreiber Blitzüberwachung auf Turbinenebene an Standorten einsetzen, die bisher schwer zu verbinden waren. Dies ist besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika, wo abgelegene geografische Lagen und begrenzte Telekommunikationsinfrastruktur nach Blitzereignissen operative blinde Flecken schaffen.“

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