27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung „Österreich“ berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Uber-Fahrer müssen „zum Betriebssitz zurückfahren“

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: „In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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