26.03.2026
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Tractive und die größten Startup-Exits der österreichischen Geschichte

Der Verkauf von Tractive an Bending Spoons dürfte als vermutlich bislang größter Exit in die heimische Startup-Geschichte eingehen. Ein Blick auf die spektakulärsten Übernahmen der vergangenen Jahre zeigt, wie stark diese Mega-Deals das österreichische Ökosystem nachhaltig prägen.
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Die (vermutlich) größten Exits in der österreichischen Startup-Geschichte: Tractive, Single Use Support, has.to.be und Runtastic
Die (vermutlich) größten Exits in der österreichischen Startup-Geschichte: Tractive, Single Use Support, has.to.be und Runtastic | (c) Tractive / Single Use Support / Runtastic / Make Vision/Flausen

Es ist ein Paukenschlag für den Startup-Standort Österreich: Wie gestern kommuniziert wurde, übernimmt der italienische App-Entwickler Bending Spoons das Paschinger PetTech-Scaleup Tractive. Nachdem bereits vor wenigen Monaten Gerüchte über einen Exit mit Bewertung im Milliardenbereich die Runde machten, kann zumindest vermutet werden, dass dieser Deal der bislang größte Exit der österreichischen Startup-Geschichte war und zumindest im hohen neunstelligen Bereich liegt.

Von Milliarden-Gerüchten und dreistelligen Millionenbeträgen

Der Tractive-Verkauf ist der jüngeste in einer Reihe mutmaßlicher Rekorde. 2024 sicherte sich die dänische Novo Holdings die Mehrheit am Tiroler Life-Science-Unternehmen Single Use Support – ein Deal der ebenfalls aufgrund von Gerüchten zunächst als möglicher Milliarden-Exit gehandelt wurde, später aber offiziell im hohen dreistelligen Millionenbereich bestätigt wurde.

Besonders das Boom-Jahr 2021 bleibt auch als historisches Exit-Jahr in Erinnerung: Damals ging der E-Mobility-Software-Spezialist has.to.be für 250 Millionen Euro an ChargePoint – bis heute der größte heimische Exit mit konkret bekannter Summe. Im selben Jahr kaufte Canva das Wiener KI-Startup Kaleido AI für nicht konkret genannten, aber definitiv neunstelligen Betrag. Außerdem ging Hansi Hansmanns erste Startup-Beteiligung, das vom Österreicher Bernhard Niesner gegründete EdTech Busuu, für 385 Millionen Euro an Chegg – das Scaleup hatte seinen Hauptsitz allerdings in London.

Der Multiplikator-Effekt für den Standort Österreich

Die Bedeutung dieser Exits geht weit über die reinen Kaufsummen hinaus. Große Exits wirken in einem Startup-Ökosystem wie ein Schwungrad: Kapital und Know-how fließen zurück in den Markt. Und nicht nur die Gründer:innen selbst sondern auch Business Angels und Fonds nutzen das Geld aus Exits für weitere Investments.

Ein frühes Beispiel dafür ist der 140-Millionen-Euro-Exit von Paysafecard im Jahr 2013. Co-Founder Michael Altrichter nutzte das Kapital und seine Erfahrung in der Folge, um als einer der aktivsten Business Angels Österreichs zahlreiche neue Startups zu finanzieren.

Ein ähnlicher, bis heute spürbarer Effekt ging 2015 vom 220-Millionen-Euro-Verkauf von Runtastic an Adidas aus: Das Gründerteam rund um Florian Gschwandtner tritt seither als schlagkräftiges Investoren-Kollektiv unter dem Namen 8eyes auf. Gleichzeitig brachte der Exit damals unter anderem Business-Angel-Legende Hansi Hansmann einen Kapitalschub, der wieder genutzt wurde. Auch die Köpfe hinter dem HealthTech mySugr (2017 an Roche verkauft) investieren ihr Wissen und Kapital heute wieder in die nächste Generation von heimischen Gründer:innen.

Der Tractive-Exit könnte nun die nächste Welle an wertvollem Re-Investment in den Standort Österreich auslösen. An Bord waren nicht nur die Runtastic-Gründer sondern auch hier unter anderem Hansi Hansmann. Und Tractive-Gründer Michael Hurnaus war bereits vor dem Exit als Angel-Investor tätig.


Die größten heimischen Exits im Überblick

Hinweis: Da bei einigen Deals Stillschweigen über den exakten Kaufpreis vereinbart wurde, sind Schätzwerte entsprechend markiert.

JahrStartupKäuferSumme (Offiziell / Schätzung)brutkasten-Artikel
2026TractiveBending SpoonsBis zu Milliardenbereich (Schätzung)Zum Artikel
2024Single Use SupportNovo HoldingsHoher dreistelliger MillionenbereichZum Artikel
2021has.to.beChargePoint€ 250 Mio.Zum Artikel
2015RuntasticAdidas€ 220 Mio.Zum Artikel
2015ShpockSchibsted~€ 200 Mio. (Bewertung)Zum Artikel
2017mySugrRoche€ 70 – 200 Mio. (Schätzung)Zum Artikel
2024EcosioVertex180 Mio. EuroZum Artikel
2025FinmaticsVismaNeunstellig („größter österreichischer KI-Startup-Exit“) Zum Artikel
2021Kaleido AICanva€ 150 Mio.+ (Schätzung, „neunstellig“)Zum Artikel
2013PaysafecardSkrill€ 140 Mio.Zum Artikel
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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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