04.11.2025
GERÜCHTE

CEO Hurnaus zu Berichten über Tractive-Milliarden-Exit: „frei erfunden“

Das deutsche Manager Magazin berichtete über Exit-Verhandlungen des oberösterreichischen Scaleups Tractive mit Finanzinvestoren. Gründer und CEO Michael Hurnaus dementiert auf brutkasten-Anfrage deutlich.
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Tractive
Michael Hurnaus | (c) Tractive.

Dass das Paschinger Haustier-Tracking-Unternehmen Tractive zu den erfolgreichsten Scaleups Österreichs zählt, ist allgemein bekannt. Erst im Juli verkündete das Unternehmen die Übernahme eines großen US-Mitbewerbers – vielleicht die größte Akquisition durch ein heimisches Startup jemals, wie brutkasten berichtete.

Manager Magazin: Exit-Verhandlungen mit Milliardenbewertung

Nun brachte das deutsche Manager Magazin in einem Artikel seinerseits Exit-Gerüchte über Tractive in Spiel und bezog sich dabei auf „eine Person aus der Finanzszene“. „Mittlerweile wähnt sich Hurnaus offenbar an der Schwelle zu einer Größe, die nur noch mit Partnern zu bewältigen ist. Tractive werde aktuell zum Kauf angeboten und dabei als Unicorn bewertet, also mit mehr als einer Milliarde Euro, wie eine Person aus der Finanzszene berichtet“, heißt es im Manager Magazin.

Es gehe dabei um sämtliche Anteile, der Prozess sei aber in einer frühen Phase. „Mehrere große Private-Equity-Gesellschaften sollen die Unterlagen anschauen, darunter namhafte Techinvestoren wie Permira oder die schwedische EQT“, heißt es weiter. Tractive und mehrere angesprochene Finanzinvestoren würden dazu jedoch keinerlei Auskunft geben.

Tractive-Gründer Hurnaus: „Da ist absolut nichts dran“

Tractive-Gründer und -CEO Michael Hurnaus gibt gegenüber brutkasten jedoch durchaus eine Auskunft – und zwar eine deutliche: „Da ist absolut nichts dran und es ist frei erfunden“, so der Gründer. Tractive sei auch nicht, wie behauptet, vom Manager Magazin kontaktiert worden. „Wir Gründer haben absolut nicht vor, 100 Prozent zu verkaufen, weil wir extrem an das Business glauben. Wir sprechen nicht mit den erwähnten PEs (Anm. Private-Equity-Investoren).“ Man wolle, ganz im Gegenteil, „zu 100 Prozent auf das Business fokussieren“.

Es gebe aber durchaus immer wieder Interesse von Investoren und Private-Equity-Gesellschaften um Anteile existierender Investoren zu übernehmen, räumt Hurnaus ein. Diese müssten schließlich aufgrund ihrer Fonds-Laufzeit auch nach einer gewissen Zeit aussteigen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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