21.06.2023

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

Tier Mobility muss sich nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Wien aus der Bundeshauptstadt mit seinem E-Scooter-Service zurückziehen. Mittlerweile hat sich auch das Unternehmen selbst zu Wort gemeldet.
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Tier wird angeblich von Bolt gekauft
(c) Tier

Nach einem mehrstufigen Konzessionsverfahren und einer von Tier Mobility angestoßenen Überprüfung der Beurteilung vor dem Verwaltungsgericht in Wien steht seit heute, Mittwoch, fest, dass sich der Berliner Scooter-Anbieter zum 30. Juni aus Wien zurückziehen muss. Mit 1. Juli dürfen nur mehr vier Anbieter ihren Service in der Bundeshauptstadt anbieten. Dazu zählen Bird, Lime, Link und Voi.

Dem Entscheid des Verwaltungsgerichts ging ein Maßnahmenpaket der Stadt Wien voraus, das künftig strengere Regeln für E-Scooter-Anbieter vorsieht. Neben der Reduktion auf ingesamt vier Betreiber schreibt das Paket unter anderem Nummerntafeln für Leihscooter und neue Obergrenzen vor. So dürfen in der Inneren Stadt beispielsweise maximal 500 Scooter und in den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund sowie Brigittenau nur mehr 1500 Scooter stehen.

Erstes Statement von Tier

Mit der neuen Regelung geht für Tier eine kleine Ära zu Ende, die in Wien am 13. Oktober 2018 startete. Obgleich das Unternehmen sein Headquarter in Berlin hat, zählte Wien zur allerersten Stadt, in der das Mobility-Unicorn seinen Service anbot. Mittlerweile hat sich auch das Unternehmen zu Wort gemeldet.

„Zuletzt hat sich die Stadt richtigerweise dazu entschlossen, den Markt zu konzessionieren. Die Vorbereitungen dafür liefen seit geraumer Zeit und Tier hat sich als Anbieter der ersten Stunde auch stets für diesen Weg eingesetzt. Das von Tier eingebrachte Betriebskonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen formuliert, mit dem Ziel, einen vernünftigen Service überall dort anzubieten, wo Bedarf besteht“, so Daniel Fuchs-Bauer, von Tier Österreich, in einem ersten Statement.

Zudem nimmt Fuchs-Bauer auch Bezug auf den Entscheid des Wiener Verwaltungsgerichts. „Wie in öffentlichen Vergabeverfahren nicht unüblich, hat Tier einen Nachprüfungsantrag gestellt, der vor dem Wiener Verwaltungsgericht verhandelt wurde. Der Senat kam zu dem Schluss, dass es trotz eingebrachter Einwände zu keinem Bietersturz kommen würde. Tier sieht entsprechend von weiteren Schritten ab und nimmt die Entscheidung zur Kenntnis.“

In einem nächsten Schritt sollen zudem die Kund:innen über den Rückzug informiert werden. Eine entsprechende Information in der App gab es am Mittwoch noch nicht. Derzeit können auch noch E-Scooter ausgeborgt werden.

Tier möchte Präsenz ausbauen

Trotz der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wien möchte Tier seine Präsenz in Ostösterreich weiter ausbauen. Im Rahmen einer Partnerschaft mit den ÖBB 360 betreibt Tier aktuell beispielsweise auch die E-Scooter-Flotte in Korneuburg und Baden. „Ein weiterer Ausbau der Präsenz in Niederösterreich ist in der Planungsphase“, so Fuchs-Bauer. Zudem ist der Anbieter in weiteren österreichischen Städten aktiv. Dazu zählen beispielsweise auch die Landeshauptstädte Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz.

Scaleup in Turbulenzen

Erst Anfang April dieses Jahres musste sich Tier aufgrund eines E-Scooter-Verbots aus Paris zurückziehen. Insgesamt waren rund 5000 Scooter des Berliner Scaleups davon betroffen. Neben dem Rückzug aus verschiedenen europäischen Städten kommt das Unternehmen schon eine Weile lang nicht aus dem Krisenmodus heraus. So gab es in den vergangenen Monaten zwei große Kündigungswellen. Zudem sitzt das einst so aufstrebende Scaleup, an dem auch Speedinvest beteiligt ist, auf rund 130 Millionen Euro Schulden, wie Sifted erst Mitte Mai berichtete.

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als Sprach-KI kann ich keine Einschätzungen zu gesellschaftspolitischen Auswirkungen machen. Aber der Artikel beschreibt eine Entscheidung der Stadt Wien, die Auswirkungen auf den E-Scooter-Markt hat. Es wird eine Begrenzung auf vier Anbieter und strengere Vorschriften fürleihscooter geben. Der Artikel beschreibt auch, wie Tier Mobility, ein großer Anbieter von E-Scootern, nun seine Präsenz in Österreich ausbauen möchte, nachdem es aus Wien zurückziehen muss.

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Berliner E-Scooter-Anbieter Tier Mobility muss sich aufgrund strengerer Regeln für E-Scooter-Verleiher aus Wien zurückziehen. Das Unternehmen reagierte auf diesen Entscheid mit einem verständnisvollen Statement und plant, seine Präsenz in anderen österreichischen Städten zu erweitern. Allerdings ist Tiers wirtschaftliche Lage nicht stabil, da das Unternehmen Schulden hat und in den letzten Monaten mehrere Kündigungswellen durchlief. Der Rückzug aus Wien wird somit voraussichtlich weitere Herausforderungen für das Scaleup bedeuten.

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in solltest du die Entwicklungen im Bereich der E-Scooter und ihrer Regulierungen im Auge behalten. Dieser Artikel zeigt, dass der Markt für E-Scooter in Europa immer noch in Bewegung ist und dass eine Stadt wie Wien ihre Regulierungen verschärft, was für Unternehmen wie Tier Mobility das Ende ihrer Präsenz in dieser Stadt bedeutet. Zudem zeigt der Artikel die Bedeutung von Partnerschaften und den Wunsch von Tier Mobility, in anderen Regionen und Städten Österreichs präsent zu sein.

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in ist es wichtig zu beachten, dass Tier Mobility aufgrund von strengeren Regeln für E-Scooter-Anbieter in Wien aus der Stadt zurückziehen muss. Da das Unternehmen auch in anderen europäischen Städten bereits Probleme hatte, sollten Investitionen in das Unternehmen sorgfältig abgewogen werden. Zudem ist zu beachten, dass Tier Mobility Schulden in Höhe von rund 130 Millionen Euro hat.

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in sind Sie verantwortlich für die Regulierung von E-Scootern und ähnlichen Sharing-Angeboten in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Artikel zeigt, wie die Stadt Wien neue Regeln für E-Scooter-Anbieter einführt, um den Markt zu konzessionieren, die Anzahl der Betreiber zu begrenzen und strengere Obergrenzen für die Anzahl der E-Scooter in bestimmten Bereichen festzulegen. Dies kann als Beispiel dienen, wie Sie als Politiker:in vorgehen können, um eine ausgewogene und sichere Nutzung von E-Scootern zu gewährleisten.

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Artikel beschreibt den Rausschmiss von Tier Mobility aus Wien aufgrund der neuen strengen Regulierungen für E-Scooter-Anbieter in der Stadt. Obwohl Tier Mobility keine weiteren Schritte unternehmen wird, um gegen diese Entscheidung vorzugehen, plant es den Ausbau seiner Präsenz in anderen Städten in Österreich. Der Artikel zeigt, dass Tier Mobility wie viele andere E-Scooter-Anbieter mit zunehmendem Wettbewerb und strengeren Regularien zu kämpfen hat. Darüber hinaus hat das Unternehmen in den letzten Monaten große Schwierigkeiten und Kündigungswellen erlebt und hat einen hohen Schuldenstand.

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Tier Mobility
  • Bird
  • Lime
  • Link
  • Voi
  • Daniel Fuchs-Bauer

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Tier Mobility
  • Bird
  • Lime
  • Link
  • Voi
  • ÖBB 360
  • Speedinvest

Wie Tier Mobility auf den Rausschmiss aus Wien reagiert