03.03.2021

Uber & Taxi: Verwirrung für Fortgeschrittene

Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ist inkraftgetreten. Die (dehnbaren) Fixtarife sind aber in Wien noch nicht definiert. Ein Rück- und Ausblick auf einen verkorksten Prozess.
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Inzwischen tippt sich das Wort Gelegenheitsverkehrsgesetz schon fast von selbst. Der Begriff ist im redaktionellen Alltag des brutkasten zum dauerhaften Wegbegleiter geworden. Denn das Thema, eine gerne auch als „Lex Uber“ bezeichnete Neuregelung für die Taxi- und Mietwagenbranche, beschäftigt die heimische Politik und damit auch die Medien bereits seit rund zwei Jahren.

Lex Uber: Chronologie eines „innovationsfeindlichen“ Gesetzes

Damals, im Februar 2019, kündigte der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer das Gesetz erstmals an, mit dem offenkundig den Wünschen der Taxibranche gefolgt wurde. Dem vorausgegangen war ein bereits länger andauernder, mitunter skurriler, Streit zwischen Wiener Taxiunternehmen, allen voran Taxi 40100, und Uber. Das Taxiunternehmen hatte unter anderem in Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrtendienst-Anbieter erwirkt, der deswegen seine Tätigkeit für einige Tage unterbrechen musste. Ein weiteres Urteil folgte später, als das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetz bereits (vorerst) beschlossen war – übrigens von ÖVP, SPÖ und FPÖ im „freien Spiel der Kräfte“ nach Platzen der türkis-blauen Regierung.

Eigentlich sollte „Lex Uber“, das von der Bundeswettbewerbsbehörde als „innovationsfeindlich“ eingestuft wurde, dann im September 2020 inkraft treten. Doch es wurde auf Jänner 2021 verschoben und dazwischen noch einmal novelliert – mit Nationalratsbeschluss im Dezember. Und während die ursprüngliche Version das Geschäftsmodell von Uber und Holmi verunmöglicht hätte, sahen sich nach der neuerlichen Adaptierung wieder die Taxiunternehmen im Nachteil. Und Uber war auch nicht wirklich zufrieden, weil etwa eine Taxischein-Pflicht enthalten ist.

Drei verschiedene Fristen machen die Verwirrung perfekt

Nun folgt der wohl verwirrendste Teil der Geschichte: Das Gesetz trat zwar am ersten Jänner 2021 tatsächlich inkraft, eine weitere Regelung zu flexiblen Tarifen aber erst jetzt am ersten März. Deswegen konnte Uber in den vergangenen zwei Monaten sein Hauptprodukt UberX nicht anbieten, kann dies nun aber wieder. Und zwar mit Phantasiepreisen. Denn zur Regelung fehlen noch die Richtwerte, sogenannte „Mindestpreise“ bzw. dehnbare Fixtarife, die um 20 Prozent über- oder unterschritten werden können. Die müssen nämlich vom Bundesland festgelegt werden und die Stadt Wien will die Preise erst Mitte März im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlichen. Zwei Wochen lang kann nun also eine unkontrollierte Preisschlacht stattfinden. Und bis zu einem gewissen Grad passiert dies momentan auch mit massiven Rabatten bei Uber und Taxi 40100.

Ist der Spuk also in zwei Wochen endgültig vorbei? Dafür spricht, dass dann nach einem verkorksten Prozess die gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich fixiert sind. Gegen die Annahme spricht, dass die Kontrahenten Taxi 40100 und Uber wohl nicht weniger streitbar geworden sind. Weitere Klagen durch erstere sind mit Blick auf die Historie nicht auszuschließen. Der Weg für weitere Verwirrung ist also geebnet. Um öffentlich wieder besser wahrgenommen zu werden, machte Taxi 40100 übrigens unlängst die Pressesprecherin zur „Reputations-Managerin“ – auf die Image-Kampagne darf man wohl gespannt sein.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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