17.12.2020

Lex Uber: “Hunderte Fahrer ab 1. Jänner ohne Job”

Am ersten Jänner tritt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ("Lex Uber") inkraft. Das bedeutet einen großen Einschnitt in der bisherigen Geschäftspraxis der Fahrtendienstleister.
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US Safety Report: Uber legt Zahlen zu tödlichen Unfällen und Vergewaltigungen offen - Uber-Quartalsbericht Q1 2020 - Lex Uber - UberX
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Ursprünglich hätte es bereits im September inkrafttreten sollen. Doch nach Verzögerungen wurde es erst Anfang Dezember im Nationalrat beschlossen und wird nun mit 1. Jänner wirksam. Die Rede ist vom neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, das medial oft als “Lex Uber” bezeichnet wird, weil es den Spielraum internationaler Fahrtendienstleister ebenso wie traditioneller Taxiunternehmen regeln soll.

Diese Änderungen bringt Lex Uber

Die genaue Ausgestaltung von “Lex Uber” ist erst seit knapp vor dem Beschluss bekannt und bringt einige gravierende Neuerungen. Ab 1. Jänner gibt es nur mehr ein Gewerbe – Taxi und Mietwagen unterliegen künftig denselben Bestimmungen. Eine davon ist, das Fahrerinnen und Fahrer einen Taxischein haben müssen. Zudem gelten Mindestpreise für vorbestellte Fahrten, die allerdings von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden müssen. Auch eine Flexibilisierung der Tarife für vorbestellte Fahrten wurde beschlossen, diese tritt allerdings erst mit März in Kraft. In der Zwischenzeit können lediglich Taxidienste mit geeichten Taxametern Fahrten anbieten.

Das hat auch Auswirkungen auf das Angebot von Uber: “Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten. Bis dahin steht KundInnen jedoch die Option ‘Uber Taxi’ in der Uber App zur Verfügung”, heißt es von Österreich-Chef Martin Essl in einer Aussendung des Unternehmens.

Uber Österreich-Chef Essl mit gemischten Gefühlen, Opposition tobt

Die Mindestpreise begrüßt Essl explizit: “Ein angemessener Mindestpreis gibt FahrerInnen Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung. Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen”.

Anders steht der Uber-Chef naturgemäß zur Taxischein-Pflicht. “Für hunderte Mietwagenunternehmer und deren FahrerInnen ist das neue Gesetz ein herber Rückschlag. Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren”, so Essl. Und er fügt an: “Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da MietwagenfahrerInnen zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder”.

Scharfe Kritik am novellierten Gelegenheitsverkehrsgesetz gibt es übrigens von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ. Sie sehen im “Lex Uber” eine klare Bevorteiligung des US-Konzerns und äußern Befürchtungen zu möglichem Lohndumping bzw. gar einer Existenz-Bedrohung der Taxibranche.

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Als viertgrößte Volkswirtschaft Asiens und Innovationszentrum für Technologien wie Elektronik, Automobilbau und Halbleiter bietet Südkorea hervorragende Wachstumschancen für Unternehmen und Investoren. Die strategische Lage des Landes als Brücke zu den Märkten in China, Japan und Südostasien eröffnet auch ausländischen Unternehmen zusätzliche Marktzugänge und Wachstumschancen.

Fokus auf Energie und Mobilität

Für österreichische Startups, die sich im technologisch hochentwickelten Markt Südkoreas etablieren möchten, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) das Acceleration-Programm GO SEOUL 2025. Das Programm richtet sich an Startups (mid- or later-stage) mit innovativen Lösungen in den Bereichen Energie und Mobilität, die ihre Expansionsstrategie für Südkorea vorantreiben wollen. Die teilnehmenden Startups erwartet eine intensive einwöchige Reise im Juni 2025, die einen umfassenden Markteinblick und gezielte Vernetzungsmöglichkeiten bietet.

Was GO SEOUL 2025 bietet

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines Onboardings gezielte Einblicke in den südkoreanischen Markt, um den Aufenthalt optimal nutzen zu können. Hierzu gehören ein dreistündiges IP-Coaching und exklusiver Zugang zu den GIN-Masterclasses, die wichtige Tipps und Strategien für den Markteintritt vermitteln. In einem Kick-off-Dinner in Wien können die Teilnehmer:innen zudem bereits erste Kontakte knüpfen.

Der zweite Teil des Programms besteht aus der Expansionsreise nach Seoul, die von 23. Juni bis 27. Juni 2025 stattfindet. Während dieser Woche werden individuelle Geschäftstreffen organisiert, die gezielt auf internationale Leads abzielen. Startups können ihre Lösungen und Ideen auf speziell zugeschnittenen Pitch-Events präsentieren und potenzielle Partner sowie Investoren direkt vor Ort treffen.

Im Rahmen von GO SEOUL 2025 nehmen die Teilnehmer:innen auch an Südkoreas führendem Startup-Event NextRise teil. Das Event dient als zentrale Plattform für Startups, Unternehmen und Investoren, um grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, Ideen auszutauschen und strategische Partnerschaften zu bilden. 2024 zählte NextRise mehr als 25.000 Teilnehmer:innen, wobei über 3.300 Business Meetups organisiert wurden.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich in den Bereichen Energie und Mobilität positionieren, über ein skalierbares Geschäftsmodell verfügen und bereits erste Investitionen erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für GO SEOUL 2025 endet am 1. Dezember 2025. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr Pitchdeck einreichen.


GO SEOUL 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goseoul2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO SEOUL oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Christoph Pekarek

Project Manager | GO ASIA

T +43 1 50175 447

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