03.03.2021

Uber & Taxi: Verwirrung für Fortgeschrittene

Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ist inkraftgetreten. Die (dehnbaren) Fixtarife sind aber in Wien noch nicht definiert. Ein Rück- und Ausblick auf einen verkorksten Prozess.
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Inzwischen tippt sich das Wort Gelegenheitsverkehrsgesetz schon fast von selbst. Der Begriff ist im redaktionellen Alltag des brutkasten zum dauerhaften Wegbegleiter geworden. Denn das Thema, eine gerne auch als „Lex Uber“ bezeichnete Neuregelung für die Taxi- und Mietwagenbranche, beschäftigt die heimische Politik und damit auch die Medien bereits seit rund zwei Jahren.

Lex Uber: Chronologie eines „innovationsfeindlichen“ Gesetzes

Damals, im Februar 2019, kündigte der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer das Gesetz erstmals an, mit dem offenkundig den Wünschen der Taxibranche gefolgt wurde. Dem vorausgegangen war ein bereits länger andauernder, mitunter skurriler, Streit zwischen Wiener Taxiunternehmen, allen voran Taxi 40100, und Uber. Das Taxiunternehmen hatte unter anderem in Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrtendienst-Anbieter erwirkt, der deswegen seine Tätigkeit für einige Tage unterbrechen musste. Ein weiteres Urteil folgte später, als das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetz bereits (vorerst) beschlossen war – übrigens von ÖVP, SPÖ und FPÖ im „freien Spiel der Kräfte“ nach Platzen der türkis-blauen Regierung.

Eigentlich sollte „Lex Uber“, das von der Bundeswettbewerbsbehörde als „innovationsfeindlich“ eingestuft wurde, dann im September 2020 inkraft treten. Doch es wurde auf Jänner 2021 verschoben und dazwischen noch einmal novelliert – mit Nationalratsbeschluss im Dezember. Und während die ursprüngliche Version das Geschäftsmodell von Uber und Holmi verunmöglicht hätte, sahen sich nach der neuerlichen Adaptierung wieder die Taxiunternehmen im Nachteil. Und Uber war auch nicht wirklich zufrieden, weil etwa eine Taxischein-Pflicht enthalten ist.

Drei verschiedene Fristen machen die Verwirrung perfekt

Nun folgt der wohl verwirrendste Teil der Geschichte: Das Gesetz trat zwar am ersten Jänner 2021 tatsächlich inkraft, eine weitere Regelung zu flexiblen Tarifen aber erst jetzt am ersten März. Deswegen konnte Uber in den vergangenen zwei Monaten sein Hauptprodukt UberX nicht anbieten, kann dies nun aber wieder. Und zwar mit Phantasiepreisen. Denn zur Regelung fehlen noch die Richtwerte, sogenannte „Mindestpreise“ bzw. dehnbare Fixtarife, die um 20 Prozent über- oder unterschritten werden können. Die müssen nämlich vom Bundesland festgelegt werden und die Stadt Wien will die Preise erst Mitte März im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlichen. Zwei Wochen lang kann nun also eine unkontrollierte Preisschlacht stattfinden. Und bis zu einem gewissen Grad passiert dies momentan auch mit massiven Rabatten bei Uber und Taxi 40100.

Ist der Spuk also in zwei Wochen endgültig vorbei? Dafür spricht, dass dann nach einem verkorksten Prozess die gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich fixiert sind. Gegen die Annahme spricht, dass die Kontrahenten Taxi 40100 und Uber wohl nicht weniger streitbar geworden sind. Weitere Klagen durch erstere sind mit Blick auf die Historie nicht auszuschließen. Der Weg für weitere Verwirrung ist also geebnet. Um öffentlich wieder besser wahrgenommen zu werden, machte Taxi 40100 übrigens unlängst die Pressesprecherin zur „Reputations-Managerin“ – auf die Image-Kampagne darf man wohl gespannt sein.

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signteq-Gründer Simon Schnabl | © Daniel Willinger | dwphoto.at
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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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