03.03.2021

Uber & Taxi: Verwirrung für Fortgeschrittene

Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz ist inkraftgetreten. Die (dehnbaren) Fixtarife sind aber in Wien noch nicht definiert. Ein Rück- und Ausblick auf einen verkorksten Prozess.
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Inzwischen tippt sich das Wort Gelegenheitsverkehrsgesetz schon fast von selbst. Der Begriff ist im redaktionellen Alltag des brutkasten zum dauerhaften Wegbegleiter geworden. Denn das Thema, eine gerne auch als „Lex Uber“ bezeichnete Neuregelung für die Taxi- und Mietwagenbranche, beschäftigt die heimische Politik und damit auch die Medien bereits seit rund zwei Jahren.

Lex Uber: Chronologie eines „innovationsfeindlichen“ Gesetzes

Damals, im Februar 2019, kündigte der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer das Gesetz erstmals an, mit dem offenkundig den Wünschen der Taxibranche gefolgt wurde. Dem vorausgegangen war ein bereits länger andauernder, mitunter skurriler, Streit zwischen Wiener Taxiunternehmen, allen voran Taxi 40100, und Uber. Das Taxiunternehmen hatte unter anderem in Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrtendienst-Anbieter erwirkt, der deswegen seine Tätigkeit für einige Tage unterbrechen musste. Ein weiteres Urteil folgte später, als das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetz bereits (vorerst) beschlossen war – übrigens von ÖVP, SPÖ und FPÖ im „freien Spiel der Kräfte“ nach Platzen der türkis-blauen Regierung.

Eigentlich sollte „Lex Uber“, das von der Bundeswettbewerbsbehörde als „innovationsfeindlich“ eingestuft wurde, dann im September 2020 inkraft treten. Doch es wurde auf Jänner 2021 verschoben und dazwischen noch einmal novelliert – mit Nationalratsbeschluss im Dezember. Und während die ursprüngliche Version das Geschäftsmodell von Uber und Holmi verunmöglicht hätte, sahen sich nach der neuerlichen Adaptierung wieder die Taxiunternehmen im Nachteil. Und Uber war auch nicht wirklich zufrieden, weil etwa eine Taxischein-Pflicht enthalten ist.

Drei verschiedene Fristen machen die Verwirrung perfekt

Nun folgt der wohl verwirrendste Teil der Geschichte: Das Gesetz trat zwar am ersten Jänner 2021 tatsächlich inkraft, eine weitere Regelung zu flexiblen Tarifen aber erst jetzt am ersten März. Deswegen konnte Uber in den vergangenen zwei Monaten sein Hauptprodukt UberX nicht anbieten, kann dies nun aber wieder. Und zwar mit Phantasiepreisen. Denn zur Regelung fehlen noch die Richtwerte, sogenannte „Mindestpreise“ bzw. dehnbare Fixtarife, die um 20 Prozent über- oder unterschritten werden können. Die müssen nämlich vom Bundesland festgelegt werden und die Stadt Wien will die Preise erst Mitte März im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlichen. Zwei Wochen lang kann nun also eine unkontrollierte Preisschlacht stattfinden. Und bis zu einem gewissen Grad passiert dies momentan auch mit massiven Rabatten bei Uber und Taxi 40100.

Ist der Spuk also in zwei Wochen endgültig vorbei? Dafür spricht, dass dann nach einem verkorksten Prozess die gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich fixiert sind. Gegen die Annahme spricht, dass die Kontrahenten Taxi 40100 und Uber wohl nicht weniger streitbar geworden sind. Weitere Klagen durch erstere sind mit Blick auf die Historie nicht auszuschließen. Der Weg für weitere Verwirrung ist also geebnet. Um öffentlich wieder besser wahrgenommen zu werden, machte Taxi 40100 übrigens unlängst die Pressesprecherin zur „Reputations-Managerin“ – auf die Image-Kampagne darf man wohl gespannt sein.

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

Um Europas Digitale Souveränität zu sichern, stellt Brüssel heute das Gesetzespaket „European Tech Sovereignty“ vor, das die eigene Tech-Branche stärken und die Abhängigkeit von den größten Playern USA und China verringern soll.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Acts und neuen Souveränitätsgesetzen wandelt sich die Wichtigkeit des Themas: Der Gedanke der Digitalen Souveränität sowie der Unabhängigkeit von Tech-Riesen hat in Brüssel längst Einzug gefunden.

Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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