08.10.2019

Talent Garden Innovation School: Wiener Coworking Space bildet Fachkräfte aus

In der Talent Garden Innovation School erhalten die Studenten von November 2019 bis Mitte 2020 eine Ausbildung in UX Design, Coding sowie Growth and Digital Marketing. Am Montag wurden für 15 ausgewählte Projekte Stipendien vergeben.
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Talent Garden Innovation School
Die Scholarship-Gewinner. © Philipp Lipiarski

Mit Ausbildung gegen den Fachkräftemangel: Am 11. November gehen die Lehrgänge der Talent Garden Innovation School in die erste Runde, bei denen sich 60 Teilnehmer bis Mitte 2020 Know-How zu den digitalen Spezialisierungen UX Design, Coding sowie Growth and Digital Marketing aneignen werden.

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Die Studenten erwartet dabei ein Ausbildungsprogramm im sogenannten „Flipped Classroom Design“: Sie bereiten die theoretischen Inhalte zuhause selbstständig auf, in den Lehreinheiten wird dann gleich praktisch damit gearbeitet. Dieser Ansatz geht direkt im Anschluss an den dreimonatigen Intensivkurs mit einem sechsmonatigen Praktikum in einem der Partnerunternehmen von Talent Garden weiter.

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„Nach diesen insgesamt neun Monaten Ausbildung mit einer gekonnten Mischung aus Theorie und viel Praxis sind unsere Absolventen hochqualifizierte Schlüsselkräfte für gefragte Positionen im Digitalbereich“, sagt Stefan Bauer, Direktor der Talent Garden Innovation School.

Stipendien für die 15 besten Projekte

Insgesamt gab es für den ersten Jahrgang rund 600 Interessierte – 15 von ihnen kommen in den Genuss von Stipendien, die am Montag von Talent Garden gemeinsam mit Partnerunternehmen wie Bank Austria, Tourradar, Nexxar und the female factor verliehen wurden.

Für die Träger der Scholarships entfallen die Kurskosten in der Höhe von bis zu 6.700 Euro. Der Gesamtwert der 15 Stipendien beträgt mehr als 100.000 Euro. Um eines der Scholarships zu ergattern, musste nach einem Briefing ein Projekt ausgearbeitet werden. Eine Expertenjury der Innovation School wählte die besten Projekte auf Basis folgender Kriterien aus: Kreativität des Vorschlags, Aufwand hinter dem Projekt, konzeptionelle Fähigkeiten, Klarheit in der Darstellung und Kohärenz mit dem Briefing.

Hohe Erwartungen bei Studenten und Partnern

Die internationalen Studenten haben hohe Erwartungen an das Programm. „Mit der Ausbildung in UX Design möchte ich den Content, den ich produziere, weiter aufwerten können und damit der Öffentlichkeit einen Mehrwert bieten,“ sagt etwa Mélanie Latige, Journalistin aus Martinique. Spannende Monate in der Ausbildung erwartet sich auch Balint Bakos aus Ungarn. Der 30-Jährige ist seit sechs Jahren in Wien, war bisher als Kellner tätig und möchte sich nun umorientieren: „Ich hoffe, dass ich nach dem Coding Lehrgang an der Talent Garden Innovation School als Junior Frontend Entwickler in einem Unternehmen einsteigen kann.“

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Gleichermaßen legen auch die Partnerunternehmen die Latte für die Studenten hoch. Jürgen Kullnig, Vorstandsmitglied und Chief Risk Officer bei der Bank Austria: „Es ist entscheidend, sich permanent weiterzubilden. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich heute mit meinen Fähigkeiten selbst einstellen würde.“ Um die digitalen Talente zu fördern, vergab Kullnig im Namen der Bank Austria drei Stipendien für die Talent Garden Innovation School. Darüber hinaus bietet die Bank Austria maßgeschneiderte Studentenkredite für jeden an, falls die Ausbildungskosten zu hoch sind.

Talent Garden Innovation School wurde 2015 gegründet

Die Talent Garden Innovation School wurde 2015 in Italien gegründet, mittlerweile gibt es die Lehrgänge in fünf europäischen Ländern: Dänemark, Irland, Italien, Spanien und Österreich. Von den bis dato mehr als 2300 Alumni sind nun rund 96 Prozent in ihrem Wunschbereich beruflich tätig. Den Grund für diese positive Entwicklung sieht Bauer vor allem in der praxisnahen Wissensvermittlung und darin, dass sich die Inhalte „exakt an den von Unternehmen gesuchten Qualifikationen orientieren“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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