26.07.2023

Zu strenge EU-Gesetze für Startups: Wann kommt die „Regulatory Sandbox“ endlich?

Bleibt die EU in puncto Innovation hinter den USA wegen zu strenger Gesetze zurück? Der Technology Gap ist jedenfalls groß. Die "Regulatory Sandbox" könnte weiterhelfen.
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Derzeit gibt es in Österreich wenig Spielraum für Innovationen. Bild: Unsplash
Derzeit gibt es in Österreich wenig Spielraum für Innovationen. Bild: Unsplash

Bei der Regulierung von digitalen Produkten hat die EU weltweit die Nase vorn. Viele neue EU-Gesetze sind derzeit in Planung oder bereits in Umsetzung: Der AI Act und der Data Act sollen bis 2026 kommen, der Digital Services Act und der Digital Markets Act werden bereits im August schlagend.

Trotzdem hinkt die EU-Regulierung hinterher: Der AI Act etwa, wurde zum ersten Mal im April 2021 vorgeschlagen. Damals hatte man aber mit ChatGPT noch nicht gerechnet. Eine Entwicklung, die der Politico-Journalist Mark Scott im Podcast EU Confidential scherzhaft als „ChatGPT-Hole“ bezeichnete. „Das Problem ist, dass sich diese Technologie monatlich, wenn nicht sogar wöchentlich weiterentwickelt“, so Scott. „Politiker schauen sich nun hektisch um und sagen: Wir müssen gesehen werden, wie wir etwas dagegen tun“. Die tatsächlichen Auswirkungen davon seinen jedoch unklar, meint Scott.

Technology Gap: Schießt sich die EU ins digitale Abseits?

Kritiker:innen argumentieren oft, dass die EU-Regulierungen die Innovation in den Mitgliedsländern hemme. Seit Jahren gibt es eine Debatte darüber, ob die EU-Gesetze für den Rückstand der europäischen Digitalwirtschaft verantwortlich sind.

Ein Vorjahresbericht von Accenture mit dem Titel „Securing Europe’s competitiveness: Adressing its technology gap“ zeigt deutlich, dass es in Europa Aufholbedarf in Punkto Digitalwirtschaft gibt. Im Schnitt lag das jährliche Wachstum in Europa zwischen 2014 und 2019 um 40 Prozent hinter den USA. Besonders weit hinkt Europa bei Zukunftstechnologien wie Automatisierung, Cloud Computing, Künstliche Intelligenz, Quantum Computing oder Blockchain hinterher. Einzig bei den Alternativen Energien hat Europa die Nase vorn. Das World Economic Forum schätzt jedoch, dass in den nächsten Jahren 70 Prozent der wirtschaftlichen Wertschöpfung im Bereich Digitalisierung stattfinden wird.

Besonders die Umsetzung der DSGVO, die vor allem auf Konsumentenschutz abzielte, wird von Regulierungs-Kritiker:innen oft als Negativbeispiel herangezogen. Anstatt die marktbeherrschenden Digitalriesen Google, Amazon und Facebook in die Schranken zu weisen, habe sich die EU damit selbst geschädigt, meinte Accenture-Chef Michael Zettel am vergangenen Dienstag im brutkasten-Talk. „Wir haben die 99,7 Prozent der Klein- und Mittelunternehmen mit einer überbordenden Bürokratie belastet. Bis heute quälen wir sie jeden Tag mit völlig unnötigen Regelungen, die noch dazu total unterschiedlich ausgelegt werden“, so Zettel. Künftig sollten die Interessen der europäischen Unternehmen stärker beachtet werden, meinte der Accenture-Chef.

Robotaxis fahren in der USA schon

Plakativ lässt sich der europäische Technology Gap anhand eines wichtigen europäischen Exportproduktes zeigen – dem Auto. Denn die Exporte sind in den letzten Jahren rückläufig: Deutschland exportierte im Vorjahr gleich viele Autos wie 1996. Auch andere Europäische Länder schneiden schlecht ab, ein Rückgang des Anteils an den weltweiten Autoexporten ist generell feststellbar. Die USA konnte ihren Anteil am Weltmarkt hingegen sogar leicht steigern.

Auch bei den Mobilitäts-Zukunftstechnologien schwächelt Europa. Laut dem Accenture Bericht wurden 70 Prozent der mit selbstfahrenden Autos zurückgelegten Strecken in US-Fahrzeugen zurückgelegt. 2018 kamen noch fünf von zehn der Premium-Autos, die in den USA verkauft wurden aus Europa. 2021 waren es nur mehr drei von zehn. Die Ursache dafür sind laut Accenture „vor allem Europas Rückstand bei Künstlicher Intelligenz, die verspätete Regulierung und mangelnde Finanzierung“.

Indessen sind in US-amerikanischen Metropolen wie San Francisco oder Austin bereits fahrerlose Robotaxis unterwegs. Der deutsche VW-Konzern gründete in den USA eine eigene Tochtergesellschaft, damit er seine Autopiloten dort testen kann. In insgesamt fünf US-Bundesstaaten dürfen selbstfahrende Autos bereits ohne Sicherheitsfahrer unterwegs sein. EU-Staaten zögern noch. In Deutschland sind selbstfahrende Autos zwar seit heuer erlaubt, bis dato wurde aber noch kein Fahrzeug dafür zugelassen. Anders in Frankreich: Hier darf die Mercedes S-Klasse bereits selbst fahren. In Österreich ist autonomes Fahren noch nicht erlaubt. Nur der testweise Einsatz von autonom-fahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln ist zulässig.

Ängste in der Bevölkerung

Die EU will Bürger:innen vor den Negativfolgen der Digitalisierung schützen. Zugleich benötigt Europa jedoch auch Innovationen. „Es ist definitiv so, dass Überregulierung den Fortschritt verhindert und in diesem Status sind wir“, kritisierte Zettel im brutkasten-Talk.

Poltiker:innen wie Florian Tursky plädieren hingegen für die starke Regulierung von digitalen Produkten und Diensten: „Wir brauchen eine Art Straßenverkehrsordnung auch für künstliche Intelligenz“, so Tursky am vorletzten Dienstag. Denn: „Die Ängste in der Bevölkerung vor KI sind wahnsinnig groß“, so Tursky.

Allerdings erlaubt nicht einmal die tatsächliche Straßenverkehrsordnung in Österreich derzeit selbstfahrende Autos. Für Startups, die ihre digitalen Innovationen testen wollen, könnten EU-Regulierungsvorhaben wie der AI Act deshalb erhebliche Hürden darstellen – nicht nur im Bereich Mobility.

„Regulatory Sandbox“ als Testumgebung

Es gibt jedoch noch einen dritten Weg, der den europäischen Konsumentenschutz zwar ernst nimmt, gleichzeitig aber auch Raum für Innovationen schafft: Sogenannte „Regulatory Sandboxes“ sind gesetzliche Ausnahmeregeln, die Unternehmen erlauben, ihre Innovationen zu testen. Seit 2020 gibt es so eine Regelung in Österreich bereits: In die „Sandbox“ der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurden seitdem acht FinTechs aufgenommen. Im Kryptobereich ist das Interesse daran groß. Besonders viele Anfragen erreicht die Servicestelle der FMA zu Initial Coin Offerings (ICOs) bzw. Security-Token-Offerings (STOs).

„Aus unserer Sicht kann die Regulatory Sandbox viel Positives zur Innovation in Österreich beitragen: In erster Linie bietet die Sandbox Startups und FinTech-Unternehmen einen sicheren Raum, um innovative Geschäftsmodelle sowie Ideen zu testen und zu entwickeln“, so Alexander Gruber von der FMA. Die Sandboxteilnehmern würden dadurch die regulatorischen Anforderungen kennenlernen. Außerdem könnten sie dadurch auch besser abschätzen, welche Chancen und Risiken mit ihren Geschäftsmodellen einhergehen. „Österreich kann dadurch als Standort für talentierte Unternehmer, Entwickler und/oder Finanzexperten attraktiver werden. Eine lebendige Sandbox-Umgebung kann auch dazu führen, dass neue innovative Lösungen entwickelt werden, der Wettbewerb gestärkt wird und sich im Ergebnis günstigere und/oder vorteilhaftere Dienstleistungen für Verbraucher ergeben“, meint der FMA-Experte.

Bereits 2021 kündigte die Politik eine Ausdehnung der Sandbox-Regelung auf andere Branchen an, damit Startups und andere Unternehmen ihre Innovationen testen können, ohne dadurch gleich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Das sogenannte Reallabor-Rahmengesetz soll den rechtlichen Rahmen für „Regulatory Sandboxes“ schaffen. Im Jänner meinte Florian Tursky bei einer Wirtschaftsdelegation in Israel, dass das Gesetz noch heuer verabschiedet werden soll.


Videotipp:

Der brutkasten-Talk mit Accenture-Chef Michael Zettel und Staatssekretär Florian Tursky zum Nachsehen:

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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