26.07.2023

Zu strenge EU-Gesetze für Startups: Wann kommt die „Regulatory Sandbox“ endlich?

Bleibt die EU in puncto Innovation hinter den USA wegen zu strenger Gesetze zurück? Der Technology Gap ist jedenfalls groß. Die "Regulatory Sandbox" könnte weiterhelfen.
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Derzeit gibt es in Österreich wenig Spielraum für Innovationen. Bild: Unsplash
Derzeit gibt es in Österreich wenig Spielraum für Innovationen. Bild: Unsplash

Bei der Regulierung von digitalen Produkten hat die EU weltweit die Nase vorn. Viele neue EU-Gesetze sind derzeit in Planung oder bereits in Umsetzung: Der AI Act und der Data Act sollen bis 2026 kommen, der Digital Services Act und der Digital Markets Act werden bereits im August schlagend.

Trotzdem hinkt die EU-Regulierung hinterher: Der AI Act etwa, wurde zum ersten Mal im April 2021 vorgeschlagen. Damals hatte man aber mit ChatGPT noch nicht gerechnet. Eine Entwicklung, die der Politico-Journalist Mark Scott im Podcast EU Confidential scherzhaft als „ChatGPT-Hole“ bezeichnete. „Das Problem ist, dass sich diese Technologie monatlich, wenn nicht sogar wöchentlich weiterentwickelt“, so Scott. „Politiker schauen sich nun hektisch um und sagen: Wir müssen gesehen werden, wie wir etwas dagegen tun“. Die tatsächlichen Auswirkungen davon seinen jedoch unklar, meint Scott.

Technology Gap: Schießt sich die EU ins digitale Abseits?

Kritiker:innen argumentieren oft, dass die EU-Regulierungen die Innovation in den Mitgliedsländern hemme. Seit Jahren gibt es eine Debatte darüber, ob die EU-Gesetze für den Rückstand der europäischen Digitalwirtschaft verantwortlich sind.

Ein Vorjahresbericht von Accenture mit dem Titel „Securing Europe’s competitiveness: Adressing its technology gap“ zeigt deutlich, dass es in Europa Aufholbedarf in Punkto Digitalwirtschaft gibt. Im Schnitt lag das jährliche Wachstum in Europa zwischen 2014 und 2019 um 40 Prozent hinter den USA. Besonders weit hinkt Europa bei Zukunftstechnologien wie Automatisierung, Cloud Computing, Künstliche Intelligenz, Quantum Computing oder Blockchain hinterher. Einzig bei den Alternativen Energien hat Europa die Nase vorn. Das World Economic Forum schätzt jedoch, dass in den nächsten Jahren 70 Prozent der wirtschaftlichen Wertschöpfung im Bereich Digitalisierung stattfinden wird.

Besonders die Umsetzung der DSGVO, die vor allem auf Konsumentenschutz abzielte, wird von Regulierungs-Kritiker:innen oft als Negativbeispiel herangezogen. Anstatt die marktbeherrschenden Digitalriesen Google, Amazon und Facebook in die Schranken zu weisen, habe sich die EU damit selbst geschädigt, meinte Accenture-Chef Michael Zettel am vergangenen Dienstag im brutkasten-Talk. „Wir haben die 99,7 Prozent der Klein- und Mittelunternehmen mit einer überbordenden Bürokratie belastet. Bis heute quälen wir sie jeden Tag mit völlig unnötigen Regelungen, die noch dazu total unterschiedlich ausgelegt werden“, so Zettel. Künftig sollten die Interessen der europäischen Unternehmen stärker beachtet werden, meinte der Accenture-Chef.

Robotaxis fahren in der USA schon

Plakativ lässt sich der europäische Technology Gap anhand eines wichtigen europäischen Exportproduktes zeigen – dem Auto. Denn die Exporte sind in den letzten Jahren rückläufig: Deutschland exportierte im Vorjahr gleich viele Autos wie 1996. Auch andere Europäische Länder schneiden schlecht ab, ein Rückgang des Anteils an den weltweiten Autoexporten ist generell feststellbar. Die USA konnte ihren Anteil am Weltmarkt hingegen sogar leicht steigern.

Auch bei den Mobilitäts-Zukunftstechnologien schwächelt Europa. Laut dem Accenture Bericht wurden 70 Prozent der mit selbstfahrenden Autos zurückgelegten Strecken in US-Fahrzeugen zurückgelegt. 2018 kamen noch fünf von zehn der Premium-Autos, die in den USA verkauft wurden aus Europa. 2021 waren es nur mehr drei von zehn. Die Ursache dafür sind laut Accenture „vor allem Europas Rückstand bei Künstlicher Intelligenz, die verspätete Regulierung und mangelnde Finanzierung“.

Indessen sind in US-amerikanischen Metropolen wie San Francisco oder Austin bereits fahrerlose Robotaxis unterwegs. Der deutsche VW-Konzern gründete in den USA eine eigene Tochtergesellschaft, damit er seine Autopiloten dort testen kann. In insgesamt fünf US-Bundesstaaten dürfen selbstfahrende Autos bereits ohne Sicherheitsfahrer unterwegs sein. EU-Staaten zögern noch. In Deutschland sind selbstfahrende Autos zwar seit heuer erlaubt, bis dato wurde aber noch kein Fahrzeug dafür zugelassen. Anders in Frankreich: Hier darf die Mercedes S-Klasse bereits selbst fahren. In Österreich ist autonomes Fahren noch nicht erlaubt. Nur der testweise Einsatz von autonom-fahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln ist zulässig.

Ängste in der Bevölkerung

Die EU will Bürger:innen vor den Negativfolgen der Digitalisierung schützen. Zugleich benötigt Europa jedoch auch Innovationen. „Es ist definitiv so, dass Überregulierung den Fortschritt verhindert und in diesem Status sind wir“, kritisierte Zettel im brutkasten-Talk.

Poltiker:innen wie Florian Tursky plädieren hingegen für die starke Regulierung von digitalen Produkten und Diensten: „Wir brauchen eine Art Straßenverkehrsordnung auch für künstliche Intelligenz“, so Tursky am vorletzten Dienstag. Denn: „Die Ängste in der Bevölkerung vor KI sind wahnsinnig groß“, so Tursky.

Allerdings erlaubt nicht einmal die tatsächliche Straßenverkehrsordnung in Österreich derzeit selbstfahrende Autos. Für Startups, die ihre digitalen Innovationen testen wollen, könnten EU-Regulierungsvorhaben wie der AI Act deshalb erhebliche Hürden darstellen – nicht nur im Bereich Mobility.

„Regulatory Sandbox“ als Testumgebung

Es gibt jedoch noch einen dritten Weg, der den europäischen Konsumentenschutz zwar ernst nimmt, gleichzeitig aber auch Raum für Innovationen schafft: Sogenannte „Regulatory Sandboxes“ sind gesetzliche Ausnahmeregeln, die Unternehmen erlauben, ihre Innovationen zu testen. Seit 2020 gibt es so eine Regelung in Österreich bereits: In die „Sandbox“ der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurden seitdem acht FinTechs aufgenommen. Im Kryptobereich ist das Interesse daran groß. Besonders viele Anfragen erreicht die Servicestelle der FMA zu Initial Coin Offerings (ICOs) bzw. Security-Token-Offerings (STOs).

„Aus unserer Sicht kann die Regulatory Sandbox viel Positives zur Innovation in Österreich beitragen: In erster Linie bietet die Sandbox Startups und FinTech-Unternehmen einen sicheren Raum, um innovative Geschäftsmodelle sowie Ideen zu testen und zu entwickeln“, so Alexander Gruber von der FMA. Die Sandboxteilnehmern würden dadurch die regulatorischen Anforderungen kennenlernen. Außerdem könnten sie dadurch auch besser abschätzen, welche Chancen und Risiken mit ihren Geschäftsmodellen einhergehen. „Österreich kann dadurch als Standort für talentierte Unternehmer, Entwickler und/oder Finanzexperten attraktiver werden. Eine lebendige Sandbox-Umgebung kann auch dazu führen, dass neue innovative Lösungen entwickelt werden, der Wettbewerb gestärkt wird und sich im Ergebnis günstigere und/oder vorteilhaftere Dienstleistungen für Verbraucher ergeben“, meint der FMA-Experte.

Bereits 2021 kündigte die Politik eine Ausdehnung der Sandbox-Regelung auf andere Branchen an, damit Startups und andere Unternehmen ihre Innovationen testen können, ohne dadurch gleich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Das sogenannte Reallabor-Rahmengesetz soll den rechtlichen Rahmen für „Regulatory Sandboxes“ schaffen. Im Jänner meinte Florian Tursky bei einer Wirtschaftsdelegation in Israel, dass das Gesetz noch heuer verabschiedet werden soll.


Videotipp:

Der brutkasten-Talk mit Accenture-Chef Michael Zettel und Staatssekretär Florian Tursky zum Nachsehen:

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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