Storebox-Gründer Johannes Braith mit dem EY Entrepreneur of the Year ausgezeichnet
Die Beratungsorganisation EY vergab am Freitagabend zum 19. Mal den "EY Entrepreneur Of The Year" Award in Österreich. Johannes Braith von Storebox, Österreichs Scaleup des Jahres 2024, wurde in der Kategorie "Startups" ausgezeichnet. brutkasten war vor Ort.
Im Zuge der „Entrepreneur of the Year“-Gala wird die Wiener Hofburg jedes Jahr in ein festliches Galabankett verwandelt. Smoking für die Herren und Abend- oder Cocktailkleid für die Damen sind Voraussetzung, um an diesem glanzvollen Abend teilzunehmen. Am Freitagabend war es dann wieder so weit: Bereits zum 19. Mal wurde der „EY Entrepreneur Of The Year“ Award in Österreich vergeben. Mit dem Preis werden jedes Jahr ausgewählte Entrepreneure für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Führung von Mitarbeiter:innen und gesellschaftliche Verantwortung.
Johannes Braith: „Können schnell auf Marktsituationen reagieren“
Der Wettbewerb um die Auszeichnung als Entrepreneur Of The Year in der Kategorie “Startups” wurde dieses Jahr wieder über den separat ausgetragenen EY Scale-up Award durchgeführt, den Johannes Braith mit Storebox bereits im Juni für sich entscheiden konnte (brutkasten berichtete). Braith wurde somit auch als Entrepeneur des Jahes in der Kategorie „Startups“ beim EY Entrepreneur Of The Year geehrt. Im Vorjahr wurden mit diesem Preis übrigens Kilian Kaminski und Peter Windischofer von refurbed ausgezeichnet (brutkasten berichtete).
„Einer unserer Erfolge ist es sicherlich, sehr schnell auf Marktsituationen zu reagieren und dementsprechend einzigartige Lösungen schaffen zu können“; so Braith im Zuge der Ehrung.
Storebox auf Expansionskurs
Das österreichische Lager- und Logistikunternehmen Storebox eröffnete erst Anfang Oktober seinen 350. Standort. Ingesamt zählt das Unternehmen 21.000 Lagerabteile in über 200 Städten verteilt auf sechs Länder. Neben Österreich und Deutschland sind das die Niederlande, Luxemburg, Belgien und die Schweiz. Zentral für das stetige Wachstum ist auch die kontinuierliche Expansion in den Niederlanden, wo auch der 350. Standort eröffnet wurde (brutkasten berichtete)
Storebox wurde 2016 gegründet und bietet neben zentral gelegenen Lagermöglichkeiten für Privatkund:innen auch B2B-Lösungen für die letzte Meile, wie Micro-Hubs und Paketwände an. Die Standorte von Storebox können rund um die Uhr digital gebucht und genutzt werden.
Die Preisträger:innen und Entrepreneure des Jahres:
Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in fünf Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Nachhaltigkeit & Greentech“, „Handel“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“.
In der Kategorie „Dienstleistungen“ wurde auch Johannes Ferner von fiskaly als „Preisträger“ geehrt. Fiskaly unterstützt Unternehmen mit Cloud-basierter Technologie, um Geschäftsfälle und Zahlungen am Point of Sale zu fiskalisieren und Belege elektronisch abzusichern. Im Juni gab das Scaleup den Einstieg des Private Equity-Investors Verdane bekannt, wobei sich die Finanzierungsrunde auf mindest 20 Millionen Euro belief (brutkasten berichtete).
Kategorien Nachhaltigkeit & GreenTech
Entrepreneur Of The Year: Erich Wiesner, WIEHAG Preisträger: Gilbert und Richard Frizberg, F-Energies Preisträger: Andreas Wilfinger, RINGANA
Kategorie Innovation & Hightech
Entrepreneur Of The Year: Erich Raffeiner, Sprecher Automation Preisträger:innen: Brigitte und Josef Ortner, Ortner Reinraumtechnik Preisträger: Markus Konrad, Konrad Forsttechnik
Kategorie Handel
Entrepreneur Of The Year: Manfred Kröswang, Kröswang Gastro Preisträger: Karl Schwarz, Privatbrauerei Zwettl Preisträger:innen: Fritz Wutscher sen., Alexandra Wutscher-Hold und Fritz Wutscher jun., sehen!wutscher
Kategorie Dienstleistungen
Entrepreneur Of The Year: Wolfgang Kradischnig, DELTA Gruppe Preisträger: Rainer Kalkbrener und Stefan Csizy, ACP Group AG Preisträger: Johannes Ferner, fiskaly
Kategorie Social Entrepreneur
Entrepreneur Of The Year: Kathrin Resch und Rita Stern, sozKom Preisträger: Tobias Holzinger, LeadMe Preisträger: Georg Tschare, Sign Time
Sonderpreis
Der Sonderpreis für das unternehmerische Lebenswerk ging an Helmut List von AVL List. Als langjähriger CEO hat List das Unternehmen zu einem der weltweit führenden Technologieanbieter im Bereich Antriebssysteme gemacht.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.
“Ich mache ja nichts falsch”
„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.
Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen
Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.
1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen
In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.
2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben
Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.
3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung
Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.
Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.
4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP
Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.
5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln
Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.
6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung
In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.
Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks
Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.
Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.
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