21.10.2024
UNTERNEHMERPREIS

Storebox-Gründer Johannes Braith mit dem EY Entrepreneur of the Year ausgezeichnet

Die Beratungsorganisation EY vergab am Freitagabend zum 19. Mal den "EY Entrepreneur Of The Year" Award in Österreich. Johannes Braith von Storebox, Österreichs Scaleup des Jahres 2024, wurde in der Kategorie "Startups" ausgezeichnet. brutkasten war vor Ort.
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(c) EY/Point of View

Im Zuge der „Entrepreneur of the Year“-Gala wird die Wiener Hofburg jedes Jahr in ein festliches Galabankett verwandelt. Smoking für die Herren und Abend- oder Cocktailkleid für die Damen sind Voraussetzung, um an diesem glanzvollen Abend teilzunehmen. Am Freitagabend war es dann wieder so weit: Bereits zum 19. Mal wurde der „EY Entrepreneur Of The Year“ Award in Österreich vergeben. Mit dem Preis werden jedes Jahr ausgewählte Entrepreneure für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Führung von Mitarbeiter:innen und gesellschaftliche Verantwortung.

Johannes Braith: „Können schnell auf Marktsituationen reagieren“

Der Wettbewerb um die Auszeichnung als Entrepreneur Of The Year in der Kategorie “Startups” wurde dieses Jahr wieder über den separat ausgetragenen EY Scale-up Award durchgeführt, den Johannes Braith mit Storebox bereits im Juni für sich entscheiden konnte (brutkasten berichtete). Braith wurde somit auch als Entrepeneur des Jahes in der Kategorie „Startups“ beim EY Entrepreneur Of The Year geehrt. Im Vorjahr wurden mit diesem Preis übrigens Kilian Kaminski und Peter Windischofer von refurbed ausgezeichnet (brutkasten berichtete).

„Einer unserer Erfolge ist es sicherlich, sehr schnell auf Marktsituationen zu reagieren und dementsprechend einzigartige Lösungen schaffen zu können“; so Braith im Zuge der Ehrung.

Storebox auf Expansionskurs

Das österreichische Lager- und Logistikunternehmen Storebox eröffnete erst Anfang Oktober seinen 350. Standort. Ingesamt zählt das Unternehmen 21.000 Lagerabteile in über 200 Städten verteilt auf sechs Länder. Neben Österreich und Deutschland sind das die Niederlande, Luxemburg, Belgien und die Schweiz. Zentral für das stetige Wachstum ist auch die kontinuierliche Expansion in den Niederlanden, wo auch der 350. Standort eröffnet wurde (brutkasten berichtete)

Storebox wurde 2016 gegründet und bietet neben zentral gelegenen Lagermöglichkeiten für Privatkund:innen auch B2B-Lösungen für die letzte Meile, wie Micro-Hubs und Paketwände an. Die Standorte von Storebox können rund um die Uhr digital gebucht und genutzt werden.

Die Preisträger:innen und Entrepreneure des Jahres:

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in fünf Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Nachhaltigkeit & Greentech“, „Handel“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“.

In der Kategorie „Dienstleistungen“ wurde auch Johannes Ferner von fiskaly als „Preisträger“ geehrt. Fiskaly unterstützt Unternehmen mit Cloud-basierter Technologie, um Geschäftsfälle und Zahlungen am Point of Sale zu fiskalisieren und Belege elektronisch abzusichern. Im Juni gab das Scaleup den Einstieg des Private Equity-Investors Verdane bekannt, wobei sich die Finanzierungsrunde auf mindest 20 Millionen Euro belief (brutkasten berichtete).

Kategorien Nachhaltigkeit & GreenTech

Entrepreneur Of The Year: Erich Wiesner, WIEHAG
Preisträger: Gilbert und Richard Frizberg, F-Energies
Preisträger: Andreas Wilfinger, RINGANA

Kategorie Innovation & Hightech

Entrepreneur Of The Year: Erich Raffeiner, Sprecher Automation
Preisträger:innen: Brigitte und Josef Ortner, Ortner Reinraumtechnik
Preisträger: Markus Konrad, Konrad Forsttechnik

Kategorie Handel

Entrepreneur Of The Year: Manfred Kröswang, Kröswang Gastro
Preisträger: Karl Schwarz, Privatbrauerei Zwettl
Preisträger:innen: Fritz Wutscher sen., Alexandra Wutscher-Hold und Fritz Wutscher jun., sehen!wutscher

Kategorie Dienstleistungen

Entrepreneur Of The Year: Wolfgang Kradischnig, DELTA Gruppe
Preisträger: Rainer Kalkbrener und Stefan Csizy, ACP Group AG
Preisträger: Johannes Ferner, fiskaly

Kategorie Social Entrepreneur

Entrepreneur Of The Year: Kathrin Resch und Rita Stern, sozKom
Preisträger: Tobias Holzinger, LeadMe
Preisträger: Georg Tschare, Sign Time

Sonderpreis

Der Sonderpreis für das unternehmerische Lebenswerk ging an Helmut List von AVL List. Als langjähriger CEO hat List das Unternehmen zu einem der weltweit führenden
Technologieanbieter im Bereich Antriebssysteme gemacht.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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