06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: “Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.”

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

“Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen”, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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SkinScreneer, Hautkrebs, Vorsorge, App, Sebastian Kurz.
(c) Sebastian Kurz/FB

Bekannterweise hat es Sebastian Kurz nach seinem Rückzug von allen politischen Ämtern im Oktober 2021 in die Startup- und Unternehmens-Szene verschlagen. Brutkasten zog Anfang 2023 dazu Resümee:

Kurz-Beratung und Beteiligung

Nur Wochen nach seinem Rückzug aus der Politik trat Kurz als “Global Strategist” bei Thiel Capital rund um den Paypal-Gründer und Facebook-Investor Peter Thiel in Los Angeles auf. Seine genaue Tätigkeit blieb auch eineinhalb Jahre später nach wie vor unbekannt – vermutet wurden Beratungsleistungen.

Doch der Ex-Kanzler ist mittlerweile nicht nur Berater, sondern auch Gründer – wenn auch mit Fokus auf Beratung und Beteiligung. In Österreich hat er mit Stand Jänner 2023 zwei Unternehmen gegründet: Das Beratungs- und Beteiligungsunternehmen SK Management GmbH, das ihm alleine gehört und deren Geschäftsführer er ist. Die zweite Gründung vollzog sich im Rahmen der AS²K Beteiligungs GmbH, die der Altkanzler gemeinsam mit C-Quadrat-Gründer und 2m2m-Investor Alexander Schütz gegründet hat.

Gründer und Investor

Im Ausland hat der Altkanzler bislang auch ein Startup mitgegründet. Nämlich Dream Security, ein Cyber-Sicherheitsunternehmen mit Sitz in Tel Aviv – gemeinsam mit Shalev Hulio, Ex-CEO der Spionagefirma NSO. Im vergangenen November holte man sich dafür ein 34 Millionen Dollar Investment und hob die Bewertung auf rund 200 Millionen Dollar.

Über all dem investiert der Ex-Kanzler auch. So war er bei der Grazer Firma medaia GmbH mit zwei Prozent der Anteile beteiligt. Medaia kämpft mit ihrer App SkinScreener gegen Hautkrebs. Erst in diesem Juli vermeldete Michael Tripolt, Co-Founder von medaia, den Ausstieg des Altkanzlers aus verschiedenen Gründen.

Uninvestiert bleibt Kurz allerdings nicht: Schließlich hält er über seine AS²K Beteiligungs GmbH 5,09 Prozent an der Wiener HeldYn CARE GmbH, die auch diesen Februar auch bei der Startup-Show “2 Minuten 2 Millionen” auftrat.

Neues Unternehmen handelt mit chemischem Produkt “AdBlue”

Nun startet eine neue Ära, solang man die Unternehmen des Altkanzlers derartig betiteln möchte. Der Ex-Kanzler gründet nämlich ein neues Unternehmen im “Ex-OMV-Umfeld”, heißt es in Medienberichten – unter anderem auf derstandard.at.

Wie ein Kurz-Sprecher auf brutkasten-Anfrage bestätigt, handelt es sich dabei um die “KFF Vision Green GmbH”. Laut diesem betreibt die neue Kurz-Firma “Handel mit Waren aller Art”, vorzugsweise mit “chemischen Produkten”. Das Unternehmen “wird im Handel mit AdBlue aktiv sein. AdBlue wird eingesetzt, um die Freisetzung von Stickoxiden bei Dieselmotoren signifikant zu reduzieren”, heißt es vonseiten des Sprechers weiter.

Co-Working in der Fichtegasse 9

An KFF beteiligt sind laut wirtschaft.at zu gleichen Anteilen – konkret zu je 33,33 Prozent – Emanuel Fussenegger, Markus Friesacher, seit 2018 Eigentümer der Gmundner Keramik Manufaktur, und der Altkanzler selbst. Als Geschäftsführer wurde Andreas Steinbüchler vermerkt – ein ehemaliger Manager des Kunststoffunternehmens Borealis L.A.T GmbH – heute als LAT Nitrogen Austria GmbH bekannt.

Als Firmenstandort wird die Fichtegasse des ersten Wiener Gemeindebezirks vermeldet. Damit sitzt Kurz’ jüngstes Unternehmen an derselben Adresse wie seine SK Management GmbH. Die Fichtegasse beherbergt unter anderem auch Elisabeth Köstingers PR-Unternehmen “e+ ventures GmbH” und Bernhard Bonellis Finanz- und Versicherungsdienstleistungs-Unternehmen zur gewerblichen Vermögensberatung – operierend unter dem Namen “Cocoon Capital Advisory”. Auch Gernot Blümel ist mit seiner “GT3 Wien Management GmbH” am selben Standort einquartiert.

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